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Wohneigentum

Rechte und Pflichten als Eigentümer

Eigentum verpflichtet. Was bedeutet dies konkret für Sie als Eigentümer einer Immobilie oder Wohnung?

Wohneigentum

Besitzen Sie Wohneigentum? Dann sind Sie in vielerlei Hinsicht Ihr eigener Herr. Allerdings gibt es freilich auch Grenzen, zum Beispiel in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier erfahren Immobilienbesitzer mehr.

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Silvestermüll: Wer kehrt den Dreck?

Meist sehen die Straßen nach Silvester noch mehrere Tage chaotisch aus. Dabei ist eigentlich klar geregelt, wer saubermachen muss.

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Achtung Dachlawine!

So schön verschneite Dächer aussehen, so gefährlich sind sie leider auch. Für Passanten und parkende Autos sind Dachlawinen eine Gefahr. Was tun?

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Hausverkauf: Und das Heizöl?

Wollen Sie Ihr Eigenheim verkaufen, werden Sie sich über den Preis Gedanken gemacht haben. Was aber ist mit dem Heizöl?

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Rund um die Grundversorgung

Steigende Stromkosten machen vielen derzeit Sorgen. Erfahren Sie hier, was eigentlich unter Grundversorgung zu verstehen ist.

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Nachbarschaftsstreit friedlich lösen

Gründe zum Streiten gibt es viele. Sich zu vertragen aber auch. Und nicht immer muss ein Streit vor Gericht enden.

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Gift im Garten erlaubt?

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Giftige Pflanzen im Garten

Nicht jede Pflanze dürfen Sie in Ihrem Garten anbauen. Manche sind gefährlich, bei anderen droht sogar Strafe.

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Handwerkerleistungen richtig absetzen

Um Haus oder Wohnung zu modernisieren, muss man als Eigentümer oft tief in die Tasche greifen. Wie Sie dabei Steuern sparen können, erfahren Sie hier.

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Verbraucherschutz: Bauverträge widerrufen

Ein Widerrufsrecht wie beim Online-Shopping? Was genau gilt für private Bauherrn, wenn diese einen
Bauvertrag widerrufen möchten?

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Doppelhaus bauen: Vor- und Nachteile

Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird, müssen Sie beim Bau eines Doppelhauses besonders gut nachdenken.

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Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück erlaubt?

Viele Hausbesitzer wollen ihr Eigenheim mittels Kameraüberwachung vor Eindringlingen schützen. Wo liegen die rechtlichen Grenzen?

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Grundsteuer: Teilerlass bei Leerstand möglich

Sie finden für Ihre Wohnungen einfach keine Mieter? Bei längerem Leerstand können Sie zumindest Grundsteuer sparen.

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WEG: Rücklagen steuerlich absetzbar?

Oft dient der Kauf einer Wohnung dazu, Steuern zu sparen. Dafür wird jede Möglichkeit genutzt. Doch manchmal braucht es Geduld.

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Schon gewusst?

Wussten Sie, dass: nach § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, der sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.
Wussten Sie, dass: nach § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jeder Wohnungseigentümer verpflichtet ist, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, der sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen.
Wussten Sie, dass: Die Hausverwaltung dazu da ist, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die Hausordnung umzusetzen und eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft zu gewährleisten. Sie ist als Treuhänderin der Wohnungseigentümer an deren Weisungen gebunden.
Wussten Sie, dass: Die Hausverwaltung dazu da ist, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die Hausordnung umzusetzen und eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft zu gewährleisten. Sie ist als Treuhänderin der Wohnungseigentümer an deren Weisungen gebunden.
Wussten Sie, dass: der Verwaltungsbeirat nach § 29 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter das dritte Organ ist, das gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums vorgesehen ist. Er soll zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern vermitteln.
Wussten Sie, dass: der Verwaltungsbeirat nach § 29 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) neben den Wohnungseigentümern und dem Verwalter das dritte Organ ist, das gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums vorgesehen ist. Er soll zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern vermitteln.
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Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

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