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Grundstück versiegeln: erst informieren

Steine statt Rasen

Mögen Sie lieber Pflastersteine statt Gras? Bevor Sie Ihren Garten versiegeln, sollten Sie sich erkundigen was erlaubt ist und was nicht.

Ein Mann steht vor einem Haus und lächelt in die Kamera.

Rechtsfrage des Tages:

Manche lieben einen puristischen Garten mit viel Kies und Pflastersteinen, auf denen nur ein paar Pflanzenkübel stehen. Einfach so Ihren Garten zupflastern dürfen Sie allerdings nicht. Was müssen Sie beachten?

Antwort:

Bunte Blumen, sattgrüner Rasen und raschelnde Hecken sind nicht jedermanns Sache. Gerade wer keinen grünen Daumen hat, hat meist auch keine Lust auf Gartenarbeit. Einfach so überbauen dürfen Sie Ihre Grünflächen aber nicht. Vielmehr müssen Sie einen kritischen Blick in Ihren Bebauungsplan werfen und die Grundflächenzahl prüfen. Auch die Bauordnung Ihres Bundeslandes spielt eine Rolle.

Versiegelung als Kostenfaktor

Versiegelung bedeutet, dass eine Fläche luft- und wasserdicht abgedeckt wird. Das große Problem versiegelter Flächen ist, dass das Niederschlagswasser nicht versickern kann. Statt in den Boden fließt das Wasser in die Kanalisation. In vielen Gemeinden zahlen Grundstückseigentümer getrennt für das Ableiten von Niederschlagswasser und Schmutzwasser. Daher können versiegelte Flächen dazu führen, dass deutlich höhere Kosten für das Niederschlagsabwasser entstehen, als wenn Regen und geschmolzener Schnee im Boden versickern.

Einfluss auf die Umwelt

Versiegelte Flächen haben außerdem Einfluss auf Natur und Umwelt. Wenn insbesondere im Sommer Niederschlagswasser auf den unversiegelten Flächen und Pflanzen verdunstet, wird es merklich kühler. Bei vollversiegelten Flächen, zum Beispiel in großen Städten, kann dies zu einem Temperaturanstieg führen. Außerdem wirken sich Versiegelungen auf die Bodenfruchtbarkeit aus, da alle im Boden befindlichen Organismen sterben. Und der Wasserhaushalt kann nachhaltig gestört werden.

Grundflächenzahl entscheidend

Wie viel Fläche Sie rund um Ihr Gebäude versiegeln dürfen, können Sie dem für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan entnehmen. Dort finden Sie die sogenannte Grundflächenzahl, kurz GRZ. Diese Zahl gibt Auskunft darüber, wie viel Fläche Sie überbauen und damit vollversiegeln dürfen und welcher Flächenanteil unbebaut versiegelt werden darf. Achtung! Zur überbaubaren Fläche gehört auch bereits das Haus. Weitere Auskunft über zulässige Gesamtflächen für Garagen, Stellplätze, Mauern und so weiter gibt das in Ihrem Bundesland geltende Baurecht.

Grünfläche ja oder nein

Nicht immer muss es sich bei Alternativen zu Beeten und Rasen um wirkliche Versiegelungen handeln. Kies, wasserdurchlässige Pflastersteine oder Rasengittersteine versiegeln den Boden nicht vollständig. Allerdings ist in den meisten Landesbauordnungen festgelegt, dass nicht überbaute Flächen als Grünflächen angelegt werden müssen. Ob ein Kiesbeet mit einzelnen eingesetzten Pflanzen diese Voraussetzung erfüllt, kommt sicherlich auf den Einzelfall an. In Niedersachsen musste ein Eigentümer jedoch nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen seinen Schottergarten zurückbauen. Er hatte zwei etwa 50 Quadratmeter große Flächen vor seinem Haus mit Kies bedeckt und dort einzelne Pflanzen gesetzt. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich nicht um eine Grünfläche, auf der nur unwesentlich viel Kies ergänzt wurde. Vielmehr handele es sich um ein Kiesbeet, das nicht dem naturbelassenen Charakter einer Grünfläche entspräche (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023, Aktenzeichen: 4 A 1791/21).

Willkommen Natur

Bevor Sie also eine Gartenhütte bauen oder Ihre Beete umgestalten wollen, sollten Sie sich mit den baurechtlichen Vorschriften Ihres Bundeslandes und Ihrem Bebauungsplan auseinandersetzen. Vielleicht entscheiden Sie sich ja dann lieber für das echte „Wohnen im Grünen“ und säen Rasen und bunte Blumen in Ihren Garten. Voraussichtlich können Sie dadurch auch bei den Kosten für das Niederschlagsabwasser sparen.

 

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