
Rechtsfrage des Tages:
Ob es sich um einen verstopften Abfluss oder einen neuen Anstrich fürs Wohnzimmer handelt – einen verlässlichen Handwerker zu finden, kann knifflig sein. Wenn Sie endlich einen vertrauenswürdigen Dienstleister gefunden haben, sollten Sie nicht nur die Qualität der Arbeit prüfen. Auch die Rechnung sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Was gilt es dabei zu beachten?
Antwort:
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, erwarten Sie in erster Linie eine sorgfältige und ordentliche Ausführung der Arbeiten. Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt, ist der erste Schritt getan. Leider kommt es häufig zu Unstimmigkeiten über die Höhe der Rechnung. Haben Sie keinen Pauschalpreis vereinbart, muss die Rechnung die Materialkosten sowie die Anzahl der Arbeitsstunden und deren Einzelpreis klar aufschlüsseln. Dabei stellt sich oft die Frage, ob Arbeitsstunden aufgerundet werden dürfen oder ob eine minutengenaue Abrechnung notwendig ist.
Auf die Minute genau?
Es ist oft schwierig, die exakte Arbeitszeit zu bestimmen. Wer würde schon mit einer Stoppuhr neben dem Maler stehen? Daher ist das Aufrunden der Arbeitsstunden grundsätzlich erlaubt. Allerdings kommt es auf das Maß an. Die Rechtsprechung hat unterschiedliche Zeitintervalle akzeptiert, in denen das Aufrunden zulässig ist. Beispielsweise ist es in Ordnung, auf eine volle Viertelstunde um bis zu zehn Minuten aufzurunden.
Gut zu wissen ...
Wenn Ihr Handwerker eine volle Stunde berechnet, obwohl er nur 35 Minuten gearbeitet hat, ist das nicht mehr akzeptabel. In diesem Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Handwerker suchen und eventuell eine Anpassung der Rechnung vornehmen.

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Was steht im Angebot?
Übrigens sind Klauseln, die eine Abrechnung nur in vollen Stunden vorsehen, meistens nicht zulässig. Viele Betriebe haben sich mittlerweile dazu entschlossen, im 6-Minuten-Takt abzurechnen. Wenn Sie einen Pauschalpreis vereinbart haben, ist eine separate Abrechnung der Arbeitsstunden nicht erlaubt, da diese im Pauschalpreis bereits enthalten sind – es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart.
Fahrtkosten beachten
Neben der Arbeitszeit kann Ihr Handwerker auch die Anfahrt berechnen. Dies kann je nach Auftrag als Pauschale oder nach gefahrenen Kilometern erfolgen. Die tatsächlich gefahrene Strecke darf dabei nicht überschritten werden. Bei den Lohnkosten hat der Handwerksbetrieb einen gewissen Spielraum. Er kann selbst festlegen, welchen Stundensatz er ansetzt, sollte jedoch nicht erheblich über dem üblichen Vergleichslohn liegen. Ein Preisvergleich lohnt sich in den meisten Fällen!
Zusätzliche Tipps zur Rechnungskontrolle
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden ist es ratsam, vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Kostenschätzung einzuholen. Diese sollte alle relevanten Punkte, einschließlich Materialkosten und Arbeitsstunden, umfassen. Zudem ist es hilfreich, während der Arbeiten regelmäßig nach dem Fortschritt und den entstandenen Kosten zu fragen. Auf diese Weise bleiben Sie stets informiert und können sicherstellen, dass die Endabrechnung nachvollziehbar und gerechtfertigt ist. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten nachzufragen – ein seriöser Handwerker wird Ihre Bedenken ernst nehmen und Ihnen gern Auskunft geben. So stellen Sie sicher, dass Sie für die erbrachte Leistung fair und transparent bezahlen.
Stand: 10.07.2025