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Handwerkerrechnungen prüfen

Richtig berechnet?

Die Arbeit ist vollbracht, aber bei der Höhe der Rechnung gehen Ihnen die Augen über? Dann schauen Sie sich die Zahlen genau an.

Ein Mann auf einer Leiter reinigt die Dachrinnen.

Rechtsfrage des Tages:

Ob der Abfluss verstopft ist oder das Wohnzimmer neu gestrichen werden soll, Handwerkertermine zu bekommen ist nicht ganz einfach. Haben Sie einen zuverlässigen Betrieb gefunden, sollten Sie nicht nur das Werk abnehmen. Auch die Rechnung sollten Sie sich anschauen. Was ist dabei zu beachten?

Antwort:

Wer einen Handwerker bestellt, wünscht sich zunächst eine ordentliche und saubere Ausführung der beauftragten Arbeiten. Nicht selten kommt es leider im Anschluss zu Diskussionen über die Rechnungshöhe. Haben Sie keinen Pauschalpreis vereinbart, muss die Rechnung neben den Kosten für das Material die Anzahl der Arbeitsstunden sowie deren Einzelpreis enthalten. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob das Aufrunden der Arbeitsstunden erlaubt oder eine minutengenaue Abrechnung erforderlich ist.

Auf die Minute

Zunächst dürfte es schwierig sein, die minutengenaue Arbeitszeit zu bestimmen. Oder stellen Sie sich mit der Uhr neben Ihren Maler und stoppen die Zeit? Aus diesem Grund ist das Aufrunden von Arbeitsstunden auch dem Grunde nach erlaubt. Allerdings kommt es auf das Maß an. Die Rechtsprechung hat teilweise unterschiedliche Zeitabschnitte als zulässiges Aufrunden akzeptiert. Beispielsweise dürfte ein Aufrunden auf eine volle Viertelstunde um bis zu zehn Minuten durchaus zulässig sein. Rechnet Ihr Handwerker hingegen eine volle Arbeitsstunde ab, obwohl nur 35 Minuten gearbeitet wurde, ist die Grenze der Toleranz überschritten. In diesem Fall sollten Sie mit Ihrem Handwerker noch einmal über die Rechnung sprechen und diese gegebenenfalls kürzen.

Vertrag prüfen

Übrigens sind Vertragsklauseln, wonach eine Abrechnung nur in vollen Stunden erfolgt, in den meisten Fällen unzulässig. Viele Betriebe sind mittlerweile dazu übergegangen, zum Beispiel im 6-Minuten-Takt abzurechnen. Haben Sie vorab einen Pauschalpreis vereinbart, so ist eine separate und damit zusätzliche Abrechnung von Arbeitsstunden unzulässig. Mit dem Pauschalpreis sind nämlich auch die Arbeitsstunden abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Fahrtkosten

Neben der Arbeitszeit darf Ihr Handwerker Ihnen auch die Anfahrt berechnen. Je nach Auftrag erfolgt dies als Pauschale oder genau auf den Kilometer. Dabei darf die tatsächlich gefahrene Strecke nicht überschritten werden. Übrigens: Bei der Höhe der Lohnkosten ist Ihr Handwerksbetrieb relativ frei. Er kann selbst bestimmen, welchen Stundensatz er ansetzt. Dabei sollte er allerdings auch nicht deutlich über dem üblichen Vergleichslohn liegen. Angebote vergleichen lohnt sich daher meistens.

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