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Hausbau ohne Trauschein

Besser abgesichert

Wer zusammen ein Haus baut, muss viel planen und organisieren. Sind Sie nicht verheiratet, sollten Sie sich zusätzlich absichern.

Ein Mann in Blaumann und Helm zeigt einem Paar Pläne in einem Neubau.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht für jedes Paar ist die Ehe Voraussetzung für eine gemeinsame Zukunft. Wollen Sie ein Eigenheim bauen, müssen Sie allerdings an einiges denken. Wie sichern Sie sich richtig ab?

Antwort:

Der nächste Schritt in eine gemeinsame Zukunft muss Sie nicht zwangsläufig zum Standesamt führen. Auch unverheiratete Paare wünschen sich oft ein gemeinsames Eigenheim. Dagegen ist nichts einzuwenden. Rechtlich müssen Sie allerdings in der Tat so einiges Bedenken. Schließlich könnte es zu einer Trennung kommen oder einer der Partner verstirbt. Waren Sie dann nicht verheiratet, können Sie ohne vertragliche Vereinbarungen ganz schön im Regen stehen.

Grundbuch und Darlehen

Im schlechtesten Fall haben Sie beide den Darlehensvertrag bei der Bank unterschrieben, aber nur einer steht im Grundbuch. Und wer im Grundbuch steht, gilt rechtlich als Eigentümer. Nach einer Trennung könnte also einer der Partner das Haus als sein Eigen beanspruchen, während der andere aufgrund des Darlehensvertrages weiter die Raten mit zahlen muss. Daher sollten Sie mit Ihrem Partner die wichtigsten Punkte in einem Vertrag regeln.

Vertragliche Gemeinsamkeit

Die meiste Sicherheit bietet Ihnen ein Partnerschaftsvertrag oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Unter anderem sollten Sie folgende Punkte bedenken. Klären Sie genau, wer finanziell welchen Anteil am Hausbau hat. Auch sollten Sie festlegen, wie erbrachte Eigenleistungen, wenn notwendig, ausgeglichen werden. Am sichersten ist es, wenn Sie beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dies kann entweder zur ideellen Hälfte erfolgen oder nach der Quote Ihrer Beteiligung. Soll nur ein Partner ins Grundbuch, sollten Sie für den Fall der Trennung einen Ausgleichsbetrag oder ein Rückforderungsrecht vereinbaren. Der Vertrag muss nicht notariell beurkundet werden, auch wenn es anzuraten ist.

Was wird aus dem Haus?

Klären Sie auch möglichst detailliert ab, was bei einer Trennung mit dem Haus passieren soll. So können Sie beispielsweise vereinbaren, dass die Immobilie verkauft und der Erlös nach Abzahlung des Darlehens geteilt wird. Natürlich kann die Liebe auch ein Leben lang halten. Aber denken Sie auch daran, was im Falle des Versterbens eines Partners gelten soll. Anders als bei verheirateten Paaren gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Haben Sie kein Testament gemacht, fällt die Erbschaft an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen.

Absicherung für den Todesfall

Schaffen Sie Sicherheit durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Sie können sich auch ein Wohnrecht oder Vorkaufsrecht einräumen lassen. Vergessen Sie eins nicht: Als nicht gesetzlicher Erbe müssen Sie mit einer hohen Erbschaftssteuer rechnen. Der Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Um das geerbte Haus dann nicht doch gleich verkaufen zu müssen, können Sie z. B. eine Risikolebensversicherung abschließen. Ist Ihr Partner bezugsberechtigt, kann die Auszahlungssumme Zahlungsverpflichtungen, z. B. auch für Pflichtteilsansprüche, abfedern. Unverheiratete Paare haben einen recht steinigen Weg vor sich. Eine Beratung von Fachleuten kann da durchaus sinnig sein. Und auch eine notarielle Beurkundung Ihres Vertrages kann Ihre Sicherheit erhöhen.

 

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