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Waschbären vertreiben: Was ist erlaubt?

Putzige Plage

Im Zoo erfreuen sich Waschbären großer Beliebtheit. Als Gast im Eigenheim eher weniger. Was können Sie legal gegen die Tiere tun?

Ein Waschbär klettert am Dach entlang.

Rechtsfrage des Tages:

Waschbären breiten sich in Europa immer mehr aus. Und auch in Deutschland sind einige Gemeinden von einer regelrechten Plage befallen. Welche Maßnahmen sind gegen Waschbären erlaubt?

Antwort:

Sie sehen possierlich aus, können aber große Schäden anrichten. Als Wildtiere können Waschbären zudem bei Bedrohung sehr aggressiv und damit zur Gefahr für Mensch und Tier werden. Wollen Sie die ungebetenen Gäste loswerden, müssen Sie einiges beachten. Denn vieles ist nicht erlaubt, was rein praktisch vielleicht zum Erfolg führen könnte.

Beugen Sie vor

Der beste Schutz vor Waschbären ist, den Anfängen zu wehren. Achten Sie darauf, keine Tiernahrung offen stehen zu lassen und sichern Sie Ihre Mülltonnen. Ist dennoch ein Waschbär bei Ihnen eingezogen, können laute Geräusche, unangenehme Gerüche und helles oder flackerndes Licht ihn vertreiben. Im Internet finden Sie viele nützliche Hinweise. Für die meisten Maßnahmen brauchen Sie aber einen langen Atem.

Selbst einfangen?

Verboten ist es, einen Waschbären in einer Lebendfalle zu fangen und woanders wieder auszusetzen. Ist Ihnen ein Waschbär in die Falle gegangen, müssen Sie ihn direkt vorm Haus wieder freilassen. Töten Sie ein Tier, machen Sie sich wegen Wilderei und Tierquälerei strafbar. Gegen das Tierschutzgesetz verstoßen Sie auch, wenn Sie Ihren Hund auf den Waschbären hetzen. Auch der Einsatz von Gift ist strengstens verboten.

Hilfe vom Fachmann

Da Waschbären Krankheiten übertragen, sollten Sie Kontakt zu den Tieren und deren Exkrementen vermeiden. Besser ist es, wenn Sie einen Jäger oder anderen Fachmann verständigen. Dieser kann mit einer Fangerlaubnis die Waschbären in eine Falle locken und abtransportieren. 

Marder und Co.

Ähnliche Regeln gelten übrigens auch für andere Wildtiere wie Marder. Die pelzigen Tiere sorgen nicht nur für Unmut bei Autobesitzern – auch auf Dachböden verursachen sie Schäden und trampeln den Hausbewohnern auf den Nerven rum. Fangen oder gar töten dürfen Sie Marder nicht. Da sie dem Jagdrecht unterliegen, müssen Sie hierfür eine Jagderlaubnis haben. Außerdem gilt eine Schonzeit vom 01. März bis 15. Oktober, während der Sie den Tieren trotz Jagderlaubnis nicht nachstellen dürfen.

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