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Doppelhaus bauen: Vor- und Nachteile

Geteiltes Glück

Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird, müssen Sie beim Bau eines Doppelhauses besonders gut nachdenken.

Ein Rohbau eines Doppelhauses mit Garage.

Rechtsfrage des Tages:

In Zeiten hoher Grundstückspreise kann der Bau eines Doppelhauses eine interessante Alternative sein. Doch bevor Sie sich nach einem Grundstück umschauen, sollten Sie einiges wissen. Wie ist ein Doppelhaus rechtlich zu beurteilen?

Antwort:

Aus eins mach zwei: Teilen sich zwei Parteien ein Doppelhaus, können diese bereits bei Planung und Bau eine Menge Kosten sparen. Allerdings will der Schritt gut überlegt sein. Schließlich leben Sie mit Ihren neuen Nachbarn Wand an Wand. Daher ist es auch wichtig, ob das Grundstück realgeteilt ist oder Sie eine Eigentümergemeinschaft bilden.

Was genau ist ein Doppelhaus?

Gerade in den Ballungszentren ist Baugrund knapp. Daher nutzen immer mehr Bauherren die Möglichkeit, ein Doppelhaus zu errichten. Rechtlich wird die jeweilige Hälfte wie ein Einfamilienhaus behandelt. Allerdings besteht der baurechtliche Unterschied darin, dass die Trennwand zum Nachbarhaus auf der Grundstücksgrenze liegt. Meist werden die beiden Häuser spiegelsymmetrisch gebaut. Voraussetzung ist das aber nicht. So sind der Fantasie zunächst wenig Grenzen gesetzt. Die Häuser können aus unterschiedlichen Hälften bestehen oder mit der Rückseite aneinanderschließen. Sogar unterschiedliche Geschosszahlen sind möglich, sofern der Bebauungsplan diese zulässt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haushälften insgesamt ein einheitliches Erscheinungsbild bieten.

Viele Vorteile

Ein Doppelhaus hat für die Bauherrn und späteren Bewohner einige Vorteile. So können nicht nur das Grundstück optimal genutzt und die Planungs- und Baukosten geteilt werden. Auch Heizkosten können durch die aneinandergrenzende Bauweise gespart werden. Die Trennwand zwischen den Gebäuden braucht zudem weniger Dämmung, was wiederum Kosten spart. Aber Achtung! Am Schallschutz sollten Sie nicht sparen.

Realteilung möglich?

Üblicherweise wird für den Bau eines Doppelhauses das Grundstück realgeteilt. Damit steht jede Haushälfte auf einem eigenen Grundstück. Allerdings können kleinere Grundstücke aufgrund von Bauvorschriften oft nicht geteilt werden und manchmal stehen auch andere rechtliche Belange einer Teilung entgegen. Wird das Grundstück aber nicht geteilt, wird das Doppelhaus zum Gemeinschaftseigentum. Rechtlich sind die Eigentümer dann ebenso gestellt wie Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses, für das eine Eigentümergemeinschaft besteht.

Nachteil Gemeinschaftseigentum

Wird ein Doppelhaus als Gemeinschaftseigentum gekauft, kann es kompliziert werden. Jeder Eigentümer kann dann nämlich nur über sein Sondereigentum mehr oder weniger frei verfügen. Wie mit dem Gemeinschaftseigentum wie beispielsweise dem Garten verfahren werden soll, regelt eine Teilungserklärung. Dort kann zum Beispiel ein Sondernutzungsrecht festgelegt werden. Außerdem können die jeweiligen Eigentümer über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nicht allein entscheiden.

Streit oft vorprogrammiert

Das Leben dicht an dicht verlangt den neuen Nachbarn schon im Alltag einiges ab. Ist das Grundstück zudem nicht real geteilt, kann es schnell zu Auseinandersetzungen über Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum kommen. Auch die Umgestaltung der eigenen Haushälfte hängt nicht selten von der Zustimmung des anderen Eigentümers ab.

Fragen vorab klären

Wollen Sie eine Doppelhaushälfte kaufen, sollten Sie zunächst nach der Realteilung des Grundstücks fragen. Steht das Haus im Gemeinschaftseigentum, müssen Sie die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung genau studieren. Am besten holen Sie sich Hilfe beim Fachmann. Planen Sie den Bau eines Doppelhauses als Gemeinschaftseigentum, können Sie so viel wie möglich vorab in einem notariellen Vertrag regeln. Im Idealfall schaffen Sie so eine ähnliche rechtliche Situation wie bei einer Realteilung des Grundstücks.

 

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