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Rund um die Grundversorgung

Regionaler Strom

Steigende Stromkosten machen vielen derzeit Sorgen. Gut zu wissen, was es mit der Grundversorgung des Netzbetreibers auf sich hat.

Ein Zeigefinger deutet auf ein Schriftstück.

Rechtsfrage des Tages:

Strom und Gas können Sie von unterschiedlichen Energieversorgern beziehen. Was bedeutet Grundversorgung und ist ein Wechsel dorthin sinnvoll?

Antwort:

Haben Sie keinen Sondervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen, beziehen Sie automatisch die Grundversorgung. Auch wenn es bisher nicht selten günstiger war, einen Sondervertrag mit einem anderen Versorger abzuschließen, kann sich ein Wechsel heute unter Umständen lohnen. Denn Neukunden müssen beim Grundversorger nicht mehr zahlen als Bestandskunden.

Was heißt Grundversorgung?

Grundversorger sind die Energielieferanten, die die meisten Haushalte in ihrem Netzgebiet mit Strom und Gas beliefern. Ziehen Sie in eine neue Immobilie, haben Sie automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen. Bereits durch die erste Nutzung der Energie – beispielsweise für Licht – kommt dieser Vertrag zustande. Wollen Sie beim Grundversorger bleiben, müssen Sie ihm dies schriftlich bestätigen. Sie erhalten dann wiederum eine Bestätigung des Energielieferanten über den gültigen Vertrag.

Lieber ein Sondervertrag?

Möchten Sie lieber einen anderen Energieversorger mit der Lieferung von Gas und Strom beauftragen, müssen Sie den Vertrag mit dem Grundversorger binnen 14 Tagen kündigen. Am besten haben Sie sich schon vorher um einen Vertrag mit einem anderen Energieversorger gekümmert. Sie können natürlich einen solchen Vertrag auch schon vor dem Einzug abschließen. Es handelt sich dann um einen sogenannten Vertrag außerhalb der Grundversorgung.

Wechsel zum Grundversorger – sinnvoll?

Bisher war es häufig so, dass viele Sonderverträge teils deutlich günstiger waren als die Tarife der Grundversorgung. Ein Wechsel zur Grundversorgung war daher meist nicht sinnvoll, wenn es darum ging, Geld zu sparen. Heute hat sich das Blatt nicht selten gewendet. Hat Ihr Energieversorger die Energiekosten deutlich erhöht, können diese sogar über den Tarifen der Grundversorgung liegen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie gründlich recherchieren und die Preise vergleichen.

Für Neue teurer?

Nicht selten haben Grundversorger unterschiedliche Tarife für Neu- und Bestandskunden aufgerufen. Das war häufig der Fall, wenn sie Kunden insolventer Energieversorger auffangen mussten. Geht nämlich Ihr Energieversorger pleite, erhalten Sie 3 Monate lang Gas und Strom vom Grundversorger. Nach Ablauf der 3 Monate beziehen Sie automatisch weiter Grundversorgung, sofern Sie nichts unternehmen. Und das war bisher für viele Kunden teurer als für Bestandskunden des Grundversorgers. Dem hat der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben. Seit dem 29. Juli 2022 dürfen die Tarife für die Grundversorgung nicht mehr zwischen Neukunden und Bestandskunden unterscheiden. Bereits bestehende Verträge mit unterschiedlichen Tarifen müssen bis zum 1. November geändert werden.

Preissteigerung in der Grundversorgung

Natürlich darf auch der Grundversorger seine Preise erhöhen. Gesetzlich erlaubt ist dies allerdings nur, wenn sich bestimmte Kostenfaktoren ändern, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Mindestens 6 Wochen vor der geplanten Erhöhung müssen Sie schriftlich per Brief informiert werden. Außerdem muss die Preiserhöhung öffentlich bekannt gemacht werden. Das kann im Internet, den örtlichen Amtsblättern oder auch der Tageszeitung geschehen.

 

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