
Rechtsfrage des Tages:
Wer einen Neu- oder Umbau plant, muss meist tief in die Tasche greifen. Daher sollte die Entscheidung, ob Sie einen Bauvertrag schließen oder nicht, nicht leichtfertig gefällt werden. Was aber, wenn Sie sich umentscheiden? Wann haben private Bauherren ein Widerrufsrecht?
Antwort:
Zu Beginn des Jahres 2018 wurden die rechtlichen Regelungen im Baurecht geändert und ein neuer Verbrauchervertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Verbraucher jetzt das Recht, Verträge über Neubauten oder über erhebliche Umbauten zu widerrufen. Für Bauunternehmer ist daher eine sorgfältige Widerrufsbelehrung unerlässlich.
Kann jeder widerrufen?
Wie der Name schon sagt, steht das Widerrufsrecht nur Verbrauchern zu. Das ist zunächst jeder, der einen Bauvertrag unterzeichnet. Allerdings darf der Vertrag nicht selbstständigen oder beruflichen Tätigkeiten dienen. Unterzeichnen Sie als Firmeninhaber einen Bauvertrag für eine neue Werkstatt, fallen Sie nicht unter den Begriff des Verbrauchers. Planen Sie hingegen Ihr neues Eigenheim, gilt der Bauvertrag als Verbrauchervertrag.

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Nur bei umfangreichen Arbeiten
Das Gesetz sieht das Widerrufsrecht nicht für jede Art von Baumaßnahme vor. Wollen Sie lediglich ein kleines Dachfenster austauschen, werden Sie den Vertrag eher nicht widerrufen können. Denn der Vertrag muss sich entweder auf einen kompletten Neubau beziehen oder es muss eine erhebliche Änderungsmaßnahme vereinbart werden. Sind Sie sich über das Ausmaß einer Baumaßnahme nicht sicher, können Sie sich mit dem Bauunternehmer auch auf den Abschluss eines Verbraucherbauvertrags verständigen. Dann müssen Sie den Vertrag aber auch genau mit dieser Bezeichnung versehen.
Formvorschriften beachten
Verbraucherverträge im Baurecht sind formgebunden. Die erforderliche Schriftform ist allerdings auch durch eine E-Mail oder ein Telefax gewahrt. In der Praxis werden Sie am ehesten einen Vertrag in klassischer Papierform in Händen halten. Dies ist im Hinblick auf die notwendige Widerrufsbelehrung praktikabler. Außerdem muss Ihnen der Bauunternehmer seit der Reformierung des Baurechts eine Baubeschreibung übergeben.
Wie lange läuft die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß vom Auftragnehmer aufgeklärt wurde. Andernfalls verlängert sich die Frist um ein Jahr. Sie hätten also ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag wieder aufzulösen. In der Belehrung muss der Unternehmer Sie auf das Widerrufsrecht hinweisen und mitteilen, dass Sie keine Gründe für den Widerruf benennen müssen. Weiter muss er in der Belehrung Name, Anschrift und Telefonnummer angeben, an die Sie Ihren Widerruf richten können. Außerdem muss die Belehrung die Widerrufsfrist nennen und wann diese zu laufen beginnt. Als Kunde müssen Sie auch darüber aufgeklärt werden, dass die rechtzeitige Absendung des Widerrufs zur Fristwahrung ausreicht. Letztlich werden Sie den Hinweis finden, dass Sie im Falle des Widerrufs für bereits erbrachte Leistungen bezahlen müssen. Widerrufen Sie nämlich ordnungsgemäß den Vertrag, kann der Bauunternehmer unter Umständen für die Leistungen eine Vergütung verlangen, mit welchen er vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits begonnen hat.
Nicht nur Vorteile
Bevor Sie als Verbraucher einen Bauvertrag widerrufen, müssen Sie sorgfältig abwägen. Wurden bereits Bauleistungen erbracht, müssen Sie diese unter Umständen auch bezahlen, wobei es auf die Widerrufsbelehrung und weitere Voraussetzungen ankommt. Umgekehrt verlieren Sie durch den Widerruf des Vertrags Ihre Gewährleistungsrechte. Tauchen dann Mängel an den bereits erbrachten Bauleistungen auf, können Sie keine Ansprüche, zum Beispiel auf Nacherfüllung geltend machen.
Stand: 27.08.2025