
Rechtsfrage des Tages:
Nach der Silvesternacht gleichen Wohngebiete und Fußgängerzonen meist Schlachtfeldern. Flaschen, Raketenreste und Müll müssen entsorgt werden. Wer ist für das Kehren vor dem eigenen Grundstück und den Ladengeschäften zuständig?
Antwort:
Nach Silvester dauert es meist mehrere Tage, bis Straßen und Wege wieder ordentlich aussehen. Die rechtlich korrekte Antwort wer dafür zuständig ist, hilft Ladenbesitzern und Grundstücksinhabern meist nicht weiter. Denn eigentlich ist derjenige für das Saubermachen zuständig, der das Chaos angerichtet hat. Das lässt sich nach der rauschenden Silvesternacht aber nur schwer nachvollziehen. Daher müssen Sie als Grundstückseigentümer selbst ran. Vermieter können diese Pflicht auf ihre Mieter abwälzen.
Ein jeder kehrt vor seiner Tür
Gleicht der Fußweg vor Ihrem Haus heute Morgen immer noch einem Schlachtfeld, werden Sie um einen Kehrbesen nicht herumkommen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass jeder seinen eigenen Silvestermüll entsorgt. Haben Sie selbst kräftig geböllert, werden Sie sicherlich auch ordentlich sauber machen. Aber selbst dann, wenn Sie auf Raketen und Kracher verzichtet haben, dürfen Sie nicht einfach wegsehen. Fühlt sich niemand zuständig, müssen Sie den Müll einsammeln und kehren. Geregelt ist dies in den Satzungen der Gemeinden.
Bitte, lieber Mieter
Wer Mieter einer Wohnung ist, wird sich dabei nicht getrost auf seinen Vermieter als Eigentümer verlassen können. Denn meist hat dieser die Kehrpflicht auf seine Mieter übertragen. Wohnen Sie mit mehreren Familien in einem Haus, sollten Sie auch alle gemeinsam dem Dreck zu Leibe rücken. Die Raketenreste und geplatzten Knallteufel dürfen Sie übrigens in Ihrer Restmülltonne entsorgen. Leere Flaschen gehören in die Sammelcontainer.
Auch vorm Laden
Besonders bunt geht es häufig auch in den Fußgängerzonen der Städte zu. Gerade dort werden aber kaum die Feierwütigen am nächsten Morgen mit Besen und Schaufel bewaffnet antreten. In den Fußgängerzonen übernimmt meist die städtische Straßenreinigung den Großteil der Aufräumarbeiten. Aber auch die Ladenbesitzer sind gefragt.
Mieter ans Werk
Im Gewerbemietrecht verhält es sich nicht anders als bei privatem Wohnraum. Auch wenn dort eigentlich der Eigentümer sauber machen muss, so hat er diese Pflicht in der Regel auf die Mieter der Ladengeschäfte übertragen. Oder die Mieter werden an den Kosten eines Hausmeister- oder Reinigungsdienstes beteiligt.
Unterstützung von Profis
Gerade nach Silvester erhalten alle zur Reinigung Verpflichteten meist tatkräftige Unterstützung der städtischen Straßenreinigung. Nicht selten fahren diese bereits am Neujahrstag Sonderschichten, um das schlimmste Chaos zu beseitigen. Im Interesse einer ordentlichen Präsentation des Geschäfts sollten Ladenbesitzer dennoch selbst mit anpacken und die Reste der Silvesternacht mit entsorgen.