- Ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen
- Sie reduzieren Ihren Eigenanteil bei Zahnbehandlungen
- Kostenübernahme für Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung
Die Vorteile von Privatpatient beim Zahnarzt (PPZ)
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet für eine wichtige Grundversorgung, auch beim Zahnarzt. Doch oft kommt die Ernüchterung mit der Rechnung: Die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil – die medizinisch notwendige Regelversorgung. Den Rest müssen Sie zahlen. Die Kosten für viele Zahnerhalt- und Zahnersatzmaßnahmen, die über die Grundversorgung hinausgehen, müssen Sie sogar vollständig selbst tragen. Etwa die für die professionelle Zahnreinigung. Mit der Rundum-Versicherung erhöhen Sie Ihren Schutz auf den Standard eines Privatpatienten. Damit können Sie sich das Beste für Ihre Zähne leisten.
Leistungen von Privatpatient beim Zahnarzt
Für gesetzlich Krankenversicherte
Für wen ist Privatpatient beim Zahnarzt (PPZ) besonders wichtig?
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Wissenswertes im Überblick
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Mit diesem Rundumschutz können Sie sich wie ein Privatpatient behandeln lassen. Sie erhalten zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 100 % Kostenerstattung für:
- Kunststofffüllungen
- Inlays und Onlays aus Gold oder Keramik
- Knirscherschienen
- Wurzelbehandlungen
- Parodontosebehandlungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Individualprophylaxe
Außerdem gibt es bis zu 90 % für:
- Implantate
- Hochwertigen Zahnersatz wie Keramikkronen oder Brücken
Entscheiden Sie sich bei Zahnersatz für die Regelversorgung, beträgt die Erstattung sogar bis zu 100 %.
Hochwertige Materialien und neueste Behandlungsmethoden beim Zahnarzt haben ihren Preis. Da kann der Eigenanteil schnell mehrere Tausend Euro betragen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur festgelegte Zuschüsse für eine einfache Standardversorgung.
Deshalb lohnt sich Privatpatient beim Zahnarzt: Dieser ausgezeichnete Premiumschutz macht Sie beim Zahnarzt praktisch zum Privatpatienten.
Die Tarifkombination Privatpatient beim Zahnarzt der ERGO Krankenversicherung AG wurde von Stiftung Warentest erneut mit der Traumnote 1,0 ausgezeichnet (Finanztest 6/2020). Die Leistungen haben aus vielen Gründen überzeugt. So ist z. B. die Anzahl der Implantate nicht begrenzt.
Ja, die Versicherung ist auf jeden Fall sinnvoll. Bereits vorhandener Zahnersatz ist auch mitversichert, wenn er beim Vertragsabschluss intakt ist. Nicht mitversichert sind allerdings Zähne, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fehlen.
Ganz einfach: Schicken Sie dazu die Rechnungen Ihres Zahnarztes im Original an die ERGO Krankenversicherung AG. Bitte nutzen Sie die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen, die Sie hier herunterladen können.
Zahnarztkosten sind erstattungsfähig bis zu den Höchstsätzen, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. für Ärzte (GOÄ) angegeben sind. Das bedeutet für Sie: Von Ihrer Zahnarztrechnung wird maximal der Teil übernommen, den Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.
Ja, natürlich. Das Bonusheft legt nur fest, bis zu welcher Höhe die Krankenkasse leistet. Es ist keine Voraussetzung für die Leistung Ihrer ERGO Zahnzusatzversicherung.
Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.
* Sie erhalten den Amazon-Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei der ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG einen Versicherungsvertrag über ergo.de abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der ERGO Group AG inkl. nach §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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