- Sie wählen zwischen günstigem Basis- oder Premiumschutz
- Bis zu 100 % für hochwertige Füllungen aus Gold, Keramik, Kunststoff
- Leistung für Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung
Die Vorteile der Versicherung für Zahnerhalt
Beim Zahnarzt gilt immer: Vor Zahnersatz kommt Zahnerhaltung. Doch auch bei wichtigen Zahnerhaltmaßnahmen zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse allenfalls einen Festzuschuss für die medizinisch notwendige Regelversorgung. Meistens bleibt ein Eigenanteil. Oder mehr, wenn Sie sich z. B. für eine höherwertige Füllung entscheiden. Für die professionelle Zahnreinigung müssen Sie sogar ganz alleine aufkommen. Mit dieser Versicherung beugen Sie hohen Zuzahlungen bei Maßnahmen zur Zahnerhaltung vor.
Leistungen für gesetzlich Versicherte
Gut zu wissen
Für wen ist Zahn-Erhalt besonders wichtig?

Für Achtsame wie Vera (32)
Als Yogalehrerin legt Vera großen Wert auf ihre Gesundheit – auch auf die der Zähne. Dazu gehört regelmäßige Zahnreinigung, die ihre Krankenkasse aber nicht zahlt. Daher gönnt sie sich Zahn-Erhalt-Premium. Und reicht ihre Prophylaxe-Rechnungen telefonisch bei ERGO ein. Das Geld ist oft schon 3 Tage später auf ihrem Konto.

Für Vorausschauende wie Erol (46)
Erols Zähne sind wegen einer Vorerkrankung besonders gefährdet. Für 7,90 € im Monat hat er deshalb die Basisversicherung zur Zahnerhaltung abgeschlossen. Als er ein Inlay braucht, kann er sich hochwertige Keramik leisten – obwohl seine Krankenkasse nur rund 50 € zahlt. Denn seinen Eigenanteil von über 800 € übernimmt ERGO.

Für „Süße“ wie Franzi (26)
Franzi ist Konditorin – ihr Traumberuf. Sie weiß, dass sie besonders gut auf ihre Zähne achten muss, und leistet sich für 13,70 € monatlich Zahn-Erhalt-Premium. So kann sie regelmäßig zur Prophylaxe gehen, um z. B. dem „Bäckerkaries“ vorzubeugen. Auch die 485 € für Franzis neue Knirscherschiene im Oberkiefer zahlt ERGO.
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Wissenswertes im Überblick
FAQ – das fragen ERGO Kunden
Viele effektive Maßnahmen zum Zahnerhalt werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil erstattet. Mit der Versicherung zur Zahnerhaltung der ERGO Krankenversicherung AG sichern Sie sich wertvolle Zuschüsse für Ihren Zahnerhalt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen.
Wie erhalte ich meine Leistungen aus der Zahnersatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG?
Bitte senden Sie die Originalrechnungen Ihres Zahnarztes ein. Verwenden Sie dafür bitte die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen.
Was genau bedeutet „erstattungsfähige Kosten“?
Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen. Für die Teile einer Liquidation, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte nicht entsprechen oder deren Höchstsätze überschreiten, besteht keine Leistungspflicht. Die Zahnarztrechnung wird also bis zu dem Maß übernommen, in dem Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.
Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich kein Bonusheft vorweisen kann?
Ja, das Bonusheft ist für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG nicht ausschlaggebend. Es ist nur wichtig, um die Höhe der Leistung durch die Krankenkasse festzulegen.
Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.
* Sie erhalten den Amazon-Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei der ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG einen Versicherungsvertrag über ergo.de abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und versicherter Person wird der Gutschein nur einmal gewährt. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der ERGO Group AG inkl. nach §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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