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Versicherung zur Zahnerhaltung
Hinweis: Bei Abschluss gibts einen 15 Euro Gutschein von amazon.de.

Zahnerhalt

Erhalten Sie die Gesundheit Ihrer Zähne

ab 7,90 € monatlich

Die Vorteile der Versicherung für Zahnerhalt

  • Sie wählen zwischen günstigem Basis- oder Premiumschutz
  • Bis zu 100 % für hochwertige Füllungen aus Gold, Keramik, Kunststoff
  • Leistung für Prophylaxe wie professionelle Zahnreinigung

Beim Zahnarzt gilt immer: Vor Zahnersatz kommt Zahnerhaltung. Doch auch bei wichtigen Zahnerhaltmaßnahmen zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse allenfalls einen Festzuschuss für die medizinisch notwendige Regelversorgung. Meistens bleibt ein Eigenanteil. Oder mehr, wenn Sie sich z. B. für eine höherwertige Füllung entscheiden. Für die professionelle Zahnreinigung müssen Sie sogar ganz alleine aufkommen. Mit dieser Versicherung beugen Sie hohen Zuzahlungen bei Maßnahmen zur Zahnerhaltung vor.

Leistungen für gesetzlich Versicherte

Zahnfüllungen

100 % Kostenübernahme für Zahnfüllungen und Einlagefüllungen wie Inlays und Onlays. Egal, ob Sie sich für Gold, Keramik oder Kunststoff entscheiden.

Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Sie erhalten bis zu 60 € pro Versicherungsjahr für Prophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung. Im Premiumtarif werden Ihnen sogar 100 % der Kosten erstattet.

Wurzelbehandlungen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur in bestimmten Fällen für eine Wurzelbehandlung. Im Premiumtarif bekommen Sie bis zu 100 % dieser Kosten von ERGO. Und das unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse leistet.

Parodontose-Behandlungen

Parodontitis, umgangssprachlich „Parodontose“, ist eine bakterielle Erkrankung des Zahnfleisches, die zu Zahnverlust führen kann. Im Premiumtarif werden Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Parodontosebehandlungen erstattet. Auch dann, wenn Ihre Krankenkasse nichts zahlt.

Gut zu wissen

Telefonische Schnellregulierung für Prophylaxe

Ohne Papierkram: Ihre Rechnung für die professionelle Zahnreinigung können Sie direkt am Telefon einreichen. Den Betrag haben Sie dann in wenigen Tagen auf Ihrem Konto.

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Für wen ist Zahn-Erhalt besonders wichtig?

Zahnerhaltversicherung für Achtsame

Für Achtsame wie Vera (32)

Als Yogalehrerin legt Vera großen Wert auf ihre Gesundheit – auch auf die der Zähne. Dazu gehört regelmäßige Zahnreinigung, die ihre Krankenkasse aber nicht zahlt. Daher gönnt sie sich Zahn-Erhalt-Premium. Und reicht ihre Prophylaxe-Rechnungen telefonisch bei ERGO ein. Das Geld ist oft schon 3 Tage später auf ihrem Konto.

Zahnerhaltversicherung für Vorausschauende

Für Vorausschauende wie Erol (46)

Erols Zähne sind wegen einer Vorerkrankung besonders gefährdet. Für 7,90 € im Monat hat er deshalb die Basisversicherung zur Zahnerhaltung abgeschlossen. Als er ein Inlay braucht, kann er sich hochwertige Keramik leisten – obwohl seine Krankenkasse nur rund 50 € zahlt. Denn seinen Eigenanteil von über 800 € übernimmt ERGO.

Zahnerhaltversicherung für Süße

Für „Süße“ wie Franzi (26)

Franzi ist Konditorin – ihr Traumberuf. Sie weiß, dass sie besonders gut auf ihre Zähne achten muss, und leistet sich für 13,70 € monatlich Zahn-Erhalt-Premium. So kann sie regelmäßig zur Prophylaxe gehen, um z. B. dem „Bäckerkaries“ vorzubeugen. Auch die 485 € für Franzis neue Knirscherschiene im Oberkiefer zahlt ERGO.

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Wissenswertes im Überblick

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Besser als Zähne zu ersetzen ist natürlich, sie zu erhalten. Dafür gibt es heutzutage mehrere Maßnahmen, die leider nur teilweise oder gar nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Eine private Zahnzusatzversicherung kann Ihre Zuzahlung für folgende Maßnahmen zum Zahnerhalt deutlich verringern:

 

Professionelle Zahnreinigung

Eine sehr wirksame Methode für den Erhalt Ihrer Zähne ist die professionelle Zahnreinigung (PZR). Durch die professionelle Zahnreinigung werden alle weichen und harten Beläge sowie Bakterien von den Zähnen entfernt. Somit wird Karies und Zahnbetterkrankungen effektiv vorgebeugt.

Eine professionelle Zahnreinigung läuft folgendermaßen ab: Vor Beginn wird eine gründliche Untersuchung des gesamten Gebisses vorgenommen. Danach werden sämtliche Beläge auf Zahnoberflächen, zwischen den Zähnen und in den Zahnfleischtaschen mit speziellen Werkzeugen beseitigt. Nach der Beseitigung dieser harten Beläge geht es mithilfe von kleinen Bürstchen und Zahnseide an die weichen Ablagerungen. Anschließend werden die Zähne poliert, um sie zu glätten und so eine erneute Ablagerung an rauen Stellen zu vermeiden. Zum Abschluss werden die Zähne noch fluoridiert, um sie besser vor Säureattacken zu schützen.

Die professionelle Zahnreinigung wird mittlerweile in vielen Zahnarztpraxen angeboten. Normalerweise wird sie im Abstand von 6 Monaten zur idealen Ergänzung der täglichen Zahnpflege empfohlen. Das sollten Sie jedoch individuell mit Ihrem Zahnarzt absprechen.

Die professionelle Zahnreinigung gilt allerdings als Eigenleistung und wird daher nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom Aufwand ab und wird daher individuell berechnet.

Viele Kunden haben sich eine höhere Zuzahlung zur professionellen Zahnreinigung gewünscht. Diesen Wunsch hat die ERGO Krankenversicherung AG erfüllt und im Tarif Zahn-Erhalt die jährliche Erstattung auf 60 € angehoben.

 

Die Wurzelbehandlung

Wurzelbehandlungen haben das Ziel, einen angegriffenen Zahn zu erhalten. Ihre Durchführung ist anspruchsvoll und mitunter langwierig. Bei besonders komplexen Behandlungen können mehrere Sitzungen zum Erreichen dieses Ziels notwendig sein. Auf den ersten Blick erscheint es vielleicht schneller und auch günstiger, einen Zahn mit abgestorbenem Nerv einfach zu ziehen. 2 gute Gründe sprechen jedoch eindeutig für die Wurzelbehandlung:

1. muss ein entfernter Zahn meistens unbedingt ersetzt werden, um negative Auswirkungen auf andere Zähne zu verhindern. Das ist fast immer noch langwieriger und teurer als eine Wurzelbehandlung.

2. ist der natürliche Zahn nach einer Wurzelbehandlung weiterhin fest im Kiefer verankert, wodurch der Knochen erhalten bleibt. Er kann somit sogar später als Stütze für eine eventuell nötige Brücke dienen.

 

Wann sie angewendet wird

Wurzelbehandlungen werden bei einer vorliegenden Wurzelentzündung sowie nach einem Unfall oder in Vorbereitung auf eine Kronenversorgung notwendig. Vor allem, wenn das Zahninnere teilweise oder vollständig freiliegt. So werden durch die Wurzelbehandlung schmerzhafte und folgenreiche bakterielle Entzündungen der Wurzel vermieden.

 

Wie sie funktioniert

Unter örtlicher Betäubung wird der Wurzelkanal gründlich mit speziellen Feilen gesäubert und mit desinfizierenden Lösungen gespült, um das Zahninnere von Bakterien zu befreien. Meist wird der Zahn danach erst einmal mit einer provisorischen Füllung versehen, damit er Zeit hat, sich zu beruhigen. Die Füllung der Wurzelkanäle erfolgt nicht selten erst in einer zweiten Sitzung. Die Wurzel wird dann mit einer speziellen Paste gefüllt und in den Zahn ein Wurzelkanalstift eingebracht.

 

Einlagefüllungen

Einlagefüllungen werden innerhalb von 2 Behandlungsterminen eingesetzt. Beim ersten wird der Abdruck der Zahnreihe genommen, nach dem anschließend im Labor die Füllung hergestellt wird. Beim zweiten Termin wird diese dann in den Zahn gefüllt. Dabei gilt: Vom Zahn muss nach der Kariesentfernung noch genügend Zahnsubstanz vorhanden sein, um den heftigen Kaudruck auszuhalten. Als Füllmaterialien für Einlagefüllungen stehen Inlays aus Gold, Vollkeramik oder Onlays zur Verfügung.

 

Gold-Inlay

Bei größeren Löchern, vor allem im Backenzahnbereich, werden häufig Gold-Inlays eingesetzt. Sie bestehen dabei nicht aus reinem Gold, denn dies wäre ein zu weiches Material, sondern aus Goldlegierungen. Dieses Material lässt sich sehr exakt verarbeiten und gilt als sehr gut verträglich für den Körper. Wichtig ist auch, dass Gold-Inlays den hohen Kaudruck, der auf den Backenzähnen herrscht, sehr gut aushalten. Sie haben eine Lebensdauer von 15 oder mehr Jahren. Somit gilt das Gold-Inlay als sichere und stabile Füllung, die zwar etwas teurer ist, dafür aber auch länger hält. Nachteil ist allerdings die Farbe – statt zahnfarben ist sie golden und fällt somit deutlich in Auge. Ein Gold-Inlay gilt für die Krankenkasse als Eigenleistung. Deshalb steht Ihnen nur der Zuschuss in Höhe einer vergleichbaren Amalgamfüllung zu.

 

Vollkeramik-Inlay

Als Alternative zum Gold-Inlay steht das Vollkeramik-Inlay als eine zahnfarbene Lösung zur Verfügung. Da inzwischen sämtliche Nuancen der Zahnfarben nachgestellt werden können, ist dieses Inlay eine perfekte Lösung für Patienten, denen sehr an der Ästhetik ihres Gebisses gelegen ist. Vollkeramik-Inlays sind allerdings einerseits sehr teuer, da die Herstellung sehr aufwendig ist, und andererseits sehr empfindlich. Da Keramik ein sprödes Material ist, ist es außerdem bruchgefährdet. Die Haltbarkeit ist nicht so hoch wie bei den oben beschriebenen Gold-Inlays. Auch ein Inlay aus Vollkeramik gilt für die Krankenkasse nicht als Regelleistung. Daher wird nur der Zuschuss in Höhe einer vergleichbaren Amalgamfüllung übernommen.

 

Onlay

Bei einem Onlay wird im Gegensatz zu einem Inlay, bei dem die Kaufläche nicht komplett bedeckt ist, meist die ganze Kaufläche inklusive der Zahnhöcker von Metall, Gold oder Keramik überlagert. Es wird meist dann eingesetzt, wenn der Zahn schon so weit zerstört ist, dass die Behandlung mit Inlays nicht mehr ausreicht. Eine weitere Variante ist das so genannte Overlay, das den Zahn noch weiter abdeckt.

Viele effektive Maßnahmen zum Zahnerhalt werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil erstattet. Mit der Versicherung zur Zahnerhaltung der ERGO Krankenversicherung AG sichern Sie sich wertvolle Zuschüsse für Ihren Zahnerhalt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen.

Wie erhalte ich meine Leistungen aus der Zahnersatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG?

Bitte senden Sie die Originalrechnungen Ihres Zahnarztes ein. Verwenden Sie dafür bitte die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen.

 

Was genau bedeutet „erstattungsfähige Kosten“?

Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen. Für die Teile einer Liquidation, die den Vorschriften der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte nicht entsprechen oder deren Höchstsätze überschreiten, besteht keine Leistungspflicht. Die Zahnarztrechnung wird also bis zu dem Maß übernommen, in dem Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.

 

Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich kein Bonusheft vorweisen kann?

Ja, das Bonusheft ist für eine Leistung aus der Zahnzusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG nicht ausschlaggebend. Es ist nur wichtig, um die Höhe der Leistung durch die Krankenkasse festzulegen.

Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.

* Sie erhalten den Amazon-Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei der ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG einen Versicherungsvertrag über ergo.de abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und versicherter Person wird der Gutschein nur einmal gewährt. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die ERGO Krankenversicherung AG bzw. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der ERGO Group AG inkl. nach §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Amazon.de haftet im Fall von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch eines Gutscheins nicht. Auf www.amazon.de/einloesen  finden Sie die vollständigen Geschäftsbedingungen. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.

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