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Handwerkerleistungen richtig absetzen

Das spart Steuern

Um Haus oder Wohnung zu modernisieren, muss man als Eigentümer oft tief in die Tasche greifen. Aber Sie können dabei Steuern sparen.

Ein Klemptner arbeitet an einem Waschbecken im Badezimmer.

Rechtsfrage des Tages:

Wollen Sie Ihr Eigenheim verschönern oder Ihre Wohnung renovieren, wird es schnell teuer. Steuerlich profitieren können Sie, wenn Sie Profis ans Werk lassen. Wie können Sie Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?

Antwort:

Hin und wieder stehen in einem Eigenheim Renovierungsarbeiten an. Ein neuer Fußbodenbelag, frische Farbe für die Wände oder eine effiziente Heizungsanlage – viele Arbeiten sollten Sie den Profis überlassen. Beauftragen Sie dafür eine Handwerksfirma, kann das zwar ordentlich ins Geld gehen. Dafür erhalten Sie aber auch professionelle Arbeit. Und Sie haben tatsächlich die Chance, einen Teil der Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Denken Sie daran schon bei der Auftragsvergabe. So können Sie frühzeitig die richtigen Weichen stellen. Ein paar Dinge müssen Sie nämlich beachten.

Hier wohne ich!

Grundvoraussetzung ist, dass Sie als Privatperson einen Auftrag für Arbeiten in Ihrer selbst bewohnten Immobilie vergeben. Absetzen können Sie alle Leistungen, die zur Renovierung oder Reparatur Ihres Eigenheims dienen. Haben Sie gerade neu gebaut, können Sie die steuerliche Förderung aber nur in Anspruch nehmen, wenn Sie das Haus bereits bewohnen. Bauleistungen rund um die Erstellung des Gebäudes sind noch nicht absetzbar. 

Muskelkraft statt Material

Handwerkerleistungen werden ähnlich wie haushaltsnahe Dienstleistungen bewertet. Allerdings können Sie nur die reinen Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten absetzen. Das Material hat steuerlich keine Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Daher sollten Sie mit der ausführenden Firma besprechen, wie diese die Rechnung gestalten sollte. Aus ihr müssen sich nämlich die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten klar ergeben. Ausreichend ist aber auch, wenn die Gesamtkosten prozentual auf Arbeitslohn und Materialkosten aufgeteilt sind. Das Finanzamt lässt hingegen keinen Pauschalpreis gelten, aus dem sich die Anteile nicht erkennen lassen. Erhalten Sie eine solche Rechnung, können Sie die Firma noch bitten, die Arbeitskosten als Anlage zur Rechnung gesondert aufzustellen.

Bitte überweisen

Wichtig ist weiter, dass Sie den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto überwiesen haben. Neben der Rechnung müssen Sie dem Finanzamt nämlich auch einen Überweisungsbeleg vorlegen. Haben Sie diesen verloren oder vergessen, können Sie auch eine Kopie Ihres Kontoauszugs beifügen. Aus diesem muss sich die Überweisung dann ergeben. Eine Barzahlung akzeptiert das Finanzamt hingegen nicht. Haben Sie alles beachtet, können Sie Handwerksleistungen von Ihrer Steuer absetzen. Bis zu 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten werden von Ihrer Einkommenssteuer abgezogen, höchstens jedoch 1.200 Euro.

Auch für Mieter

Bewohnen Sie keine eigene Immobilie, sondern haben sich eine Wohnung oder ein Haus gemietet? Kein Problem. Es ergeben sich keine Unterschiede. Haben Sie die Profis selbst beauftragt und bezahlt, können Sie die Rechnung wie beschrieben geltend machen. Manchmal finden Sie aber auch in Ihrer Nebenkostenabrechnung Handwerkerleistungen. Bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen die reinen Arbeitsleistungen zu bescheinigen. Dann können Sie die Abrechnung ebenfalls einreichen.

Wenn ein anderer zahlt

Haben Sie von anderer Seite die Kosten ersetzt bekommen, können Sie diese natürlich nicht mehr steuerlich geltend machen. Hat beispielsweise Ihre Gebäudeversicherung die Kosten des Dachdeckers gezahlt, der nach einem Sturm Ihr Hausdach instandgesetzt hat, wird das Finanzamt den Kopf schütteln. Da Sie mit den Kosten nicht belastet sind, können Sie auch keinen steuerlichen Vorteil erwarten.

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