Rechtsfrage des Tages:
Nicht alles, was hübsch aussieht, ist auch erlaubt. Welche Pflanzen dürfen Sie nicht im Garten anpflanzen und worauf sollten Sie noch achten?
Antwort:
Bestimmte Pflanzenarten fallen unter das Betäubungsmittelgesetz und haben in privaten Gärten nichts zu suchen. Pflanzen Sie trotzdem Schlafmohn an, machen Sie sich strafbar. Aber auch bei eigentlich erlaubten Pflanzen sollten Sie gut überlegen. Manche Arten sind giftig und können Kinder gefährden oder Allergien auslösen.
Von Aztekensalbei bis Mohn
Salbei gilt als leckeres Gewürzkraut und ist eigentlich vollkommen ungefährlich. Neben dem gängigen Küchensalbei gibt es aber auch Unterarten, die halluzinogene Wirkung entfalten können. Dazu gehört zum Beispiel der Aztekensalbei. Auch beim Mohn müssen Sie aufpassen. Während der bekannte Klatschmohn unbedenklich ist und Ihr Beet verschönern darf, sollten Sie die Finger von Schlafmohn und Arzneimohn lassen. Zwar handelt es sich um Nutz- und Heilpflanzen, weil aber der Milchsaft zur Herstellung von Heroin benötigt wird, fallen diese Pflanzen auch unter das Betäubungsmittelgesetz. Schlafmohnsamen beispielsweise können Sie im Ausland kaufen. Bei uns anbauen dürfen Sie die Pflanze aber nicht. Verboten sind daneben auch Cocasträucher, der Khatstrauch und einige andere Gewächse.
Hohe Strafen
Halten Sie sich nicht an das Verbot, müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen. Wird Ihre verbotene Plantage entdeckt, droht eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Nur bei sehr geringen Mengen darf die Staatsanwaltschaft ausnahmsweise von einer Strafverfolgung absehen.
Invasive Arten
Neben dem Betäubungsmittelgesetz müssen sich Hobbygärtner auch an Regeln aus der Europäischen Union halten. In einer Verordnung hat diese genau festgelegt, dass bestimmte invasive Arten innerhalb der EU nicht eingeführt, gezüchtet, verwendet oder freigesetzt werden dürfen. Bei den genannten Pflanzen handelt es sich um Pflanzenarten, die hier nicht heimisch sind, sich schnell ausbreiten und das bestehende Ökosystem bedrohen. Beispiele aus der Verordnung sind die Wasserhyazinthe oder das brasilianische Teufelsblatt. Übrigens finden Sie in der Verordnung auch einige Tierarten, die hier nichts zu suchen haben.
Giftiges im Garten
Natürlich gibt es auch diverse Pflanzen, die nicht ausdrücklich verboten sind und die Sie in jedem Gartenhandel frei kaufen können. Allerdings haben einige Vertreter der Flora giftige Eigenschaften. So sind zum Beispiel fast alle Teile der Eibe giftig und können zur Lebensgefahr werden. Auch die Früchte des beliebten Kirschlorbeers haben es in sich. Der Verzehr ist zwar nicht lebensbedrohlich. Verschlucken Sie aber die Kerne, kann das erhebliche Folgen haben. Diese enthalten eine hohe Konzentration giftigen Prunasins. Leider sind die leuchtend roten Beerenfrüchte für Kinder besonders verlockend. Haben Sie selbst Kinder oder leben welche auf dem Nachbargrundstück, sollten Sie mit giftigen Pflanzen zurückhaltend sein. Nutzen Sie einen Gemeinschaftsgarten mit anderen Mietern, greifen Sie lieber auf die ungiftigen Varianten zurück. Damit gefährden Sie niemanden.
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