
Rechtsfrage des Tages:
Bereits 2018 wurde eine große Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Für Grundstückseigentümer wird es jetzt langsam ernst. Was müssen Sie tun, wenn Sie zur Zahlung von Grundsteuer verpflichtet sind?
Antwort:
Wer Wohneigentum, eine Baufläche oder land- oder forstwirtschaftliche Nutzflächen sein Eigen nennt, zahlt regelmäßig Grundsteuer. Was viele bereits jetzt als ein Ärgernis empfinden, kann nun weitere Hürden aufbauen. Denn die Grundsteuerreform verpflichtet Eigentümer zur Abgabe einer Steuererklärung.
Wer zahlt?
Grundsteuer wird von der Kommune allgemein gesagt auf Immobilien und Grundbesitz erhoben. Sie dient der Beteiligung der ortsansässigen Eigentümer an den Kosten der kommunalen Infrastruktur. Für die Steuerpflicht kommt es nicht darauf an, ob die Fläche bebaut ist, es sich um ein Mietshaus oder ein Einfamilienhaus oder vielleicht auch eine Gewerbefläche handelt. Bei der konkreten Erhebung wird dann unterschieden zwischen agrarischer und baulicher Nutzung.
Höhe variiert
Die Erhebung der Grundsteuer ist recht kompliziert. Die drei Variablen Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Hebebetrag sind dabei für die Höhe ausschlaggebend. Tatsächlich variiert die Steuerlast zwischen den einzelnen Kommunen und auch regional je nach Lage des Grundstücks. Die Art und Weise der Berechnung der Grundsteuer bleibt von der Reform unberührt.
Warum eine Reform?
Der bei der Berechnung mitentscheidende Einheitswert stammt in Westdeutschland aus dem Jahre 1964. In Ostdeutschland sogar noch aus dem Jahr 1935. Dies führt zu einer deutlichen Veralterung der ermittelten Werte, die der aktuellen Situation nicht mehr gerecht werden. Da es immer wieder zu Gerichtsverfahren darüber gekommen ist, hat das Bundesverfassungsgericht die veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Diese dürfen nur noch bis zum 31.12.2024 verwendet werden. Daher war eine Reform notwendig, die nun Schrittweise durchgeführt werden soll.
Erklärungspflicht für Eigentümer
Im ersten Schritt der Reform soll das Eigentum nun zum Stichtag 01. Januar 2022 neu bewertet werden. Eigentümer sind verpflichtet, an der Reform der Grundsteuer in Form einer Steuererklärung teilzunehmen. Die Frist läuft vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022. Zu den notwendigen Angaben gehören unter anderem die Art des Eigentums, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, das Baujahr und die Wohn- oder Nutzfläche. Anhand dieser Daten ermittelt das Finanzamt den Objektwert. Und wie können Sie die Erklärung abgeben? Dafür müssen Sie Ihr für die Einkommensteuererklärung genutztes Elster-Portal verwenden.
Wird es teurer?
Ob die Grundsteuerreform zu einer Erhöhung der Steuerzahlung führen wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Eigentlich sollen Eigentümer nicht stärker belastet werden. Es wird aber auf die Lage und Beschaffenheit der Immobilie oder der Fläche ankommen. Außerdem setzen die Bundesländer teils unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe an.
Hilfe ist möglich
Fühlen Sie sich mit der Steuererklärung überfordert, können Sie sich natürlich auch der Hilfe eines Steuerberaters bedienen. Allerdings sollten Sie sich beeilen, einen entsprechenden Profi zu finden. Da viele Millionen Immobilien neu bewertet werden müssen, haben die Steuerberater viel zu tun. Eine verlängerte Frist für Steuerberater ist derzeit nicht vorgesehen.
Nicht einverstanden?
Halten Sie dann demnächst Ihren neuen Steuerbescheid in Händen, ist das Ergebnis nicht in Stein gemeißelt. Sind Sie mit der Besteuerung nicht einverstanden, können Sie wie bei jedem anderen Steuerbescheid auch Einspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat. Schauen Sie genau in die Belehrung, ob Sie den Einspruch beim Finanzamt oder der Kommune einlegen müssen.