Zum Inhalt springen

Pflanzenschutz: Gift im Garten erlaubt?

Chemische Keule

Unkraut und Schädlinge stören fast jeden Hobbygärtner. Die chemische Keule dürfen Sie aber trotzdem nicht immer auspacken.

Ein Vater zeigt seinen beiden Töchtern im Garten die ersten grünen Tomaten am Strauch.

Rechtsfrage des Tages:

Wer seinen Garten unkrautfrei halten möchte oder Ameisen zu Leibe rücken will, findet im Handel eine große Fülle an Vernichtungsmitteln. Aber ist auch alles erlaubt?

Antwort:

Wohl niemand mag es gern, wenn eine Ameisenstraße genau über die Terrasse führt oder der Giersch das Beet zuwuchern lässt. Bevor Sie aber zu chemischen Mitteln greifen, sollten Sie unbedingt an Insekten und andere Lebewesen denken. Und so manches ist im Garten oder auf dem Gehweg auch schlichtweg verboten.

Artenschutz

Insekten und andere Gartenbewohner sind wichtige Teile unseres Ökosystems. Viele Lebewesen stehen daher auch unter Artenschutz und dürfen von Menschen weder getötet noch umgesiedelt werden. So ist es beispielsweise verboten, Wespen zu töten oder die Nester zu zerschlagen. Und auch einige Pflanzen dürfen Sie nicht einfach so vernichten.

Profi oder Laie?

Sind Sie Hobbygärtner, dürfen Sie nur Pflanzenschutz- oder Insektenvernichtungsmittel verwenden, die für den Haus- oder Kleingarten zugelassen sind. Professionelle Gärtner oder deren Mitarbeiter dürfen hingegen auf ein weit größeres Sortiment zugreifen. Viele dieser Mittel dürfen aber nur bei einem entsprechenden Sachkundenachweis verwendet werden. Lassen Sie sich für Ihren privaten Garten einen Profi kommen, darf er diese Mittel auch in Ihrem Haus- oder Kleingarten einsetzen.

Unkraut in den Fugen

Wollen Sie Pflasterflächen von Unkraut befreien, dürfen Sie keine chemischen Herbizide verwenden. Auf den versiegelten Flächen ist die Gefahr groß, dass die Präparate nicht im Boden versickern, sondern weggeschwemmt werden. Das kann zu einer Beeinträchtigung des Oberflächenwassers führen. Achtung! Diese Einschränkung gilt auch für biologische Substanzen wie Essigsäure. Verstoßen Sie gegen dieses Verbot, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Genau nach Anleitung

Haben Sie im Baumarkt oder Gartencenter ein Pflanzenschutzmittel gekauft, müssen Sie die Gebrauchsanleitung genau studieren. Sie dürfen das Mittel nämlich nur genau so verwenden, wie es in der Anleitung angegeben ist. So dürfen Sie ein Mittel gegen Pflanzenschädlinge nur auf den Pflanzen anwenden, für die es vorgesehen ist. Sprühen Sie das Präparat auch auf anderes Grünzeug, können Sie erhebliche Schäden anrichten. Die Umweltverträglichkeit wird nämlich nur für das jeweilige Kulturgut gewährleistet. Nehmen Sie auch nicht vorsorglich mehr als angegeben. Reste chemischer Präparate müssen Sie im Sondermüll entsorgen. Schütten Sie die letzte Pfütze in die Toilette, Ihren Garten oder den nächsten Straßengraben, verstoßen Sie gegen geltendes Recht und riskieren neben Schäden in der Natur ebenfalls ein Bußgeld.

Rücksicht auf den Nachbarn

Sprühen Sie im Garten chemische Pflanzenschutzmittel oder Herbizide, müssen Sie auf Wind und Wetter achten. Das Nachbargrundstück dürfen Sie nämlich nicht mit einnebeln. Weht der Sprühnebel hinüber oder läuft über das Niederschlagswasser in den Garten des Nachbarn, hat dieser einen Unterlassungsanspruch. Das gilt zumindest dann, wenn die Spritzmittel Einfluss auf das Grundstück nehmen.

Lieber natürliche Hausmittel

Bevor Sie zu chemischen Unkrautvernichtern oder Schädlingsbekämpfern greifen, versuchen Sie doch erst einmal die altbekannten Hausmittel. Pflanzenschutz ist nämlich auch mit biologischen Mitteln wie Brennnesseljauche oder Kräuterbrühen möglich. Diese sind nicht umweltschädlich und meist auch deutlich kostengünstiger selbst herzustellen. Und letztlich entpuppt sich so mancher Gartengast statt als Schädling als Nützling.

Auch interessant:

Im Vorgarten eines Einfamilienhauses trägt ein Mann seine Frau lachend auf dem Rücken.

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

Ähnliche Beiträge: