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Feuerwerk: Wann darf es losgehen?

Achtung, fertig ...

Auch wenn es noch so verlockend ist: Ihre Silvesterraketen und Böller müssen noch ein bisschen warten, bis sie funkeln und knallen dürfen.

Feuerwerk: Wann darf es losgehen?

Rechtsfrage des Tages:

Wartet Ihre Ausbeute vom Feuerwerksverkauf schon auf den Abschuss? Auch wenn es heute sicherlich hier und da schon mal knallt, ein bisschen Geduld brauchen Sie noch. Ab wann dürfen Sie Ihr Feuerwerk starten?

Antwort:

Nachdem im letzten Jahr ein allgemeines Feuerwerksverbot galt, wird es morgen vielerorts wieder laute „Oh- und Ah-Rufe“ geben. Achten Sie aber darauf, dass Sie in bestimmten sensiblen Bereichen generell nicht böllern dürfen. In manchen Städten und Kommunen besteht auch weiterhin ein Verbot, Silvesterraketen und Böller abzufeuern. Ohnehin müssen Sie sich noch bis morgen Mitternacht gedulden.

Nicht vor 00:00 Uhr

Auch wenn es noch so verlockend sein mag. Eine Testrakete dürfen Sie weder heute noch morgen tagsüber abfeuern. Richtig laut und bunt darf es erst ab dem 31.12. um 00:00 Uhr werden. Dann ist es Zeit, Ihr Feuerwerk abzubrennen. Schluss ist spätestens am 1.1.2023 um 00:00 Uhr. In manchen Gemeinden sind die Zeiten sogar noch etwas enger gesteckt.

Hohe Bußgelder

Zünden Sie zu einer anderen Zeit ein Feuerwerk oder Ihre Böller, droht Ihnen ein erhebliches Bußgeld. In der Praxis drücken die Ordnungshüter freilich bereits im Laufe des Silvestertages ein Auge zu. Darauf verlassen dürfen Sie sich aber nicht. Eigentlich brauchen Sie für ein Feuerwerk außerhalb der zulässigen Zeit eine Sondergenehmigung des Ordnungsamts.

Rücksicht bitte

Denken Sie bei allem Spaß aber auch immer an andere und nehmen Sie Rücksicht. Und in manchen Bereichen ist Feuerwerk und Knallerei auch in der Silvesternacht verboten. Ruhe muss beispielsweise in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen herrschen.

Mancherorts verboten

Mache Gemeinden haben zudem in bestimmten Bezirken Feuerwerk generell verboten. Zum Beispiel in bestimmten historischen Altstädten muss es an Silvester beschaulicher zugehen. Ein Feuerwerk könnte für die kulturhistorisch wertvollen Gebäude zu gefährlich werden. Außerdem gehen immer mehr Städte dazu über, Feuerwerk aus der Innenstadt zu verbannen. Erkundigen Sie sich also lieber vorher, wo Sie knallen und böllern dürfen.

Nur für Erwachsene

Wichtig ist auch, die Gefahren der Silvesterknallerei nicht zu unterschätzen. Leider kommt es immer wieder zu teils schweren Unfällen durch Raketen und Böller. Achten Sie also darauf, dass Zuschauer einen ausreichende Sicherheitsabstand einhalten und feuern Sie Raketen nicht mit brennender Lunte aus der Hand ab. Außerdem gehören die meisten Feuerwerkskörper nicht in Kinderhände. Diese dürfen nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen verwenden. Gekennzeichnet ist diese Pyrotechnik mit dem Kürzel „P I“. Chinaböller, Kanonenschläge und Raketen dürfen erst ab 18 Jahre gezündet werden. Das sogenannte „Erwachsenen-Feuerwerk“ mit der Kennzeichnung „P II“ ist nur für Volljährige zugelassen.

 

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