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Dürfen Kinder auch Tiere kaufen?

Goldiger Hamster

Nicht immer sind Eltern begeistert von den Haustierträumen ihrer Kinder. Aber können die Kleinen dafür ihr Taschengeld nehmen?

Ein Junge und ein Mädchen mit einem Mops.

Rechtsfrage des Tages:

Es gibt nur wenige Kinder, die sich nicht sehnlichst ein Haustier wünschen. Ob Hamster, Wellensittich oder Hund – einem tierischen Freund fürs Leben kann kaum ein Kind widerstehen. Doch wie reagieren Sie, wenn Ihr Nachwuchs ohne zu fragen ein Meerschweinchen oder eine Wüstenspringmaus kauft?

Antwort:

Ein Haustier kann eine wertvolle Erfahrung für Kinder sein. Sie lernen, Pflichten und Verantwortung zu übernehmen. In der Realität sind es aber meist die Eltern, die nach der ersten Begeisterung die Käfige säubern oder die tierischen Hausbewohner mit Futter und frischem Wasser versorgen. Daher lehnen viele Eltern den Wunsch ihres Kindes nach einem Haustier ab. Einfach so in die Zoohandlung kann Ihr Nachwuchs aber auch nicht marschieren. In der Regel müssen Sie die Entscheidung mittragen.

Wirksamer Vertrag?

Tiere sind keine Sachen, werden aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in der juristischen Betrachtung den Sachen gleichgestellt. Daher kommt es zunächst auf das allgemeine Kaufrecht an. Kinder sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres geschäftsunfähig. Dies bedeutet, dass sie ohne die Einwilligung der Eltern keine wirksamen Verträge abschließen können. Eigentlich sollten Verkäufer aber ohnehin achtsam sein und insbesondere keine lebenden Tiere an kleine Kinder verkaufen.

Das letzte Wort

Kommt Ihr Kind trotzdem mit einem neuen Haustier allein aus der Zoohandlung zurück, ist der Kaufvertrag nichtig. Bei beschränkt geschäftsfähigen Jugendlichen gilt der Vertrag als schwebend unwirksam. Sie können als Erziehungsberechtigter nun diesen Vertrag genehmigen oder auch ablehnen. Je nach Ihrer Entscheidung muss der Verkäufer das Tier zurücknehmen und Ihnen das Geld erstatten. Oder Sie können sich über ein neues Familienmitglied freuen.

Kauf vom Taschengeld

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Einzelne Geschäfte dürfen sie tatsächlich ohne die Zustimmung der Eltern vornehmen. Insbesondere nach dem Taschengeldparagraf (§110 BGB) können sie das ihnen zur freien Verfügung überlassene Geld nach eigenem Gutdünken verwenden. Die Eltern haben nur ein Mitspracherecht, wenn sich die Verträge nicht mehr in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Die Anschaffung eines Tieres dürfte aber in vielen Fällen nicht von dieser Vorschrift gedeckt sein. Denn das Tier lebt womöglich lange und löst nicht unerhebliche Folgekosten für Futter, Ausstattung oder Tierarztbesuche aus.

Mindestalter

Und noch etwas anderes kommt hinzu. Meint Ihr 14-Jähriger, er könne sich von seinem Taschengeld weiße Mäuse kaufen, hat er die Rechnung ohne das Tierschutzgesetz (TierSchG) gemacht. Nach § 11 c TierSchG dürfen nämlich Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur mit Einwilligung der Eltern verkauft werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn ein Freund oder Nachbar Ihrem Kind ein Haustier schenkt. Und um Missverständnissen vorzubeugen: Auch Schlangen oder Geckos sind Wirbeltiere.

Viel Verantwortung

Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften sollten Sie Ihrem Nachwuchs klarmachen, dass die Anschaffung eines Haustiers gut überlegt sein sollte. Die damit verbundene Verantwortung für ein Lebewesen sollte von allen Familienmitgliedern gemeinsam übernommen werden. So überrascht Sie Ihr Kind vielleicht nicht ohne Erlaubnis mit einem tierischen Kameraden.

Gassi gehen für Nachbarn

Bevor Sie der Anschaffung eines Haustiers zustimmen, lassen Sie Ihr Kind doch erst einmal üben. Vielleicht lebt in Ihrer Nachbarschaft auch ein Hundebesitzer, der sich über eine Entlastung freut. Dieser ist bestimmt dankbar, wenn er bei den täglichen Gassirunden Unterstützung bekommt. Denken Sie aber daran, dass gerade kleine Kinder nicht allein mit einem Hund unterwegs sein dürfen. Oder Sie erlauben Ihrem Kind, den Hasen der Freundin in den Ferien eine Zeit lang zu pflegen.

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