
Rechtsfrage des Tages:
In einem Fitnessstudio treffen sich Gleichgesinnte, um Sport zu machen. Nur leider ist auch dort niemand vor Langfingern sicher. Haftet der Studiobetreiber, wenn in den Umkleidekabinen etwas gestohlen wird?
Antwort:
Aufgrund der Corona-Krise stand auch das sportliche Leben in vielen Bereichen mehrere Wochen still. Nun haben die Fitnessstudios wieder geöffnet. Viele suchen dort neben sportlicher Betätigung eine Auszeit vom Alltag. Ärgerlich, wenn gerade der einen dann in Form eines Diebstahls einholt. Damit Ihre Trainingseinheit nicht von einem herben Verlust überschattet wird, sollten Sie einiges beachten. Denn nicht immer haftet der Studiobetreiber für einen Diebstahl.
Haftung des Betreibers
„Für Garderobe wird keine Haftung übernommen!“ Diese Schilder in den Kabinen ändern nichts daran, dass der Betreiber für Diebstähle aus Umkleidekabinen dem Grunde nach durchaus haftet. Der Hinweis führt eben nicht dazu, dass sich das Studio so einfach um eine Haftung herummogeln kann. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder der Hausordnung kann der Studiobetreiber eine Haftung im Fall eines Diebstahls nicht vollständig ausschließen. Solche Klauseln sind unwirksam.
Eigenverschulden
Allerdings dürfen Fitnessstudiobetreiber die Haftung einschränken, wenn ein grobes Verschulden des Mitglieds vorliegt. Etwa, wenn Sie Ihren Spind nicht verschlossen haben. Oder wenn Sie Ihre teure Uhr einfach während des Duschens offen in der Kabine liegen lassen. Achten Sie selbst nicht auf Ihre Wertgegenstände, können Sie i. d. R. auch den Betreiber nicht in die Haftung nehmen.
Ein Spind ist kein Safe
Aber ein Eigenverschulden kann Sie auch dann treffen, wenn Sie alles in den Schrank geräumt und diesen ordnungsgemäß verschlossen haben. Denn nach der Rechtsprechung sollen Sie nichts von hohem Wert im Spind verwahren, z. B. Handys, Schmuck oder Kreditkarten. Sie müssen vielmehr damit rechnen, dass ein Spind nur eingeschränkten Schutz bietet. Er ist nicht gesichert wie ein Schließfach oder Safe. Wertvollen Schmuck oder Ihr Tablet sollten Sie daher nicht dort verwahren. Legen Sie den goldenen Ring oder die teure Uhr also lieber schon zu Hause ab.
Wiederholungstaten
Wurde im Fitnessstudio allerdings in der Vergangenheit schon häufiger etwas gestohlen, kann den Betreiber eine Schutzpflicht treffen. Sind öfter Langfinger im Studio unterwegs, muss er beispielsweise für sichere Spinde oder Schließfächer für Wertsachen sorgen. Seine vertragliche Nebenpflicht hat er bereits dann erfüllt, wenn er geeignete, abschließbare Aufbewahrungsorte zur Verfügung stellt.
Ob Sie den Betreiber Ihres Studios in die Haftung nehmen können, kommt also auf den speziellen Fall an. Am sichersten ist es, wenn Sie Wertsachen zu Hause lassen. So können Sie ungestört Sport machen und sich anschließend unter der Dusche entspannen.