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Gibt es noch den Soli?

Beitrag verfassungsgemäß

Seit einigen Jahren müssen nur noch Besserverdiener und bestimmte Gruppen den Soli zahlen. Wer ist davon befreit?

Ein Mann hat Euroscheine in der Hand.

Rechtsfrage des Tages:

Mit dem Solidaritätszuschlag sollte unter anderem der Wiederaufbau der neuen Bundesländer unterstützt werden. Seit 2021 ist er weitestgehend weggefallen. Wer muss noch den Soli zahlen?

Antwort:

Als Zuschlag zur Einkommens- oder Körperschaftssteuer sollten mit dem Solidaritätszuschlag – kurz Soli – vor allem die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Bereits seit 2021 zahlen unter anderem nur noch Spitzenverdiener diesen Beitrag. Trotzdem steht der Soli nach wie vor in der Kritik und wird von vielen für verfassungswidrig gehalten. Nach dem Bundesfinanzhof hat nun auch das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsmäßigkeit bestätigt.

Wofür Soli?

Für die meisten Steuerzahler steht der Soli für den Wiederaufbau Ost. Tatsächlich finden sich in der Gesetzesbegründung von 1991 aber auch die Mehrbelastung durch den Golfkrieg und die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa als Verwendungszweck. Erstmalig wurde der Soli zwischen Juni 1991 und 1992 erhoben. Ab 1995 wurde der Soli wieder neu zur Kostendeckung der deutschen Einheit eingeführt. Zunächst betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, ab 1998 5,5 Prozent.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

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Nur noch Besserverdiener

Im Jahr 2020 beschloss der Bundestag die weitgehende Abschaffung. Seitdem zahlt den Soli nur noch, wer im Jahr eine bestimmte Einkommensteuer bezahlt. Diese Freigrenze wurde in drei Schritten angehoben auf derzeit 19.950 Euro, für Ehepaare also auf 39.900 Euro (Stand 2025). 2026 wird die Grenze noch weiter angehoben. Ab dann liegt sie bei 20.350 Euro für Alleinstehende und bei 40.700 Euro für Ehepaare. Zudem gibt es eine sogenannte Milderungszone zwischen der Freigrenze und einer Einkommensteuerschuld bis 33.760 Euro (Stand 2025). In diesem Bereich wird der Soli gestaffelt erhoben. Je höher das Einkommen ist, umso mehr steigt der Soli, bis er schließlich 5,5 Prozent erreicht.

Soli für Anleger

Für Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro oder dem Freistellungsbetrag wird der Soli weiterhin erhoben und entfällt nicht. Übersteigen die Erträge diesen Betrag oder den bei der Bank eingereichten Freistellungsbetrag, behält die Bank zusätzlich zu den 25 Prozent Abgeltungssteuer auch den Soli in Höhe von 5,5 Prozent der abgeführten Steuer ein. Die Beträge führt sie anonym an die Finanzverwaltung ab.

Gut zu wissen

Meist müssen Sie für Ihre Kapitalerträge keine Steuererklärung abgeben. Geben Sie mit Ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ab, wird Ihnen die Steuerzahlung konkret zugewiesen. Wurden zu hohe Abzüge getätigt, können Sie diese erstattet bekommen.

Gesellschaften wie eine GmbH oder KG, die Körperschaftssteuer zahlen, müssen hierauf ebenfalls den vollen Soli zahlen.

Soli verfassungsgemäß?

Der Solidaritätszuschlag gehört zu den häufig kritisierten Abgaben in Deutschland. Über die Vereinbarkeit mit unserer Verfassung wird auch nach der weitestgehenden Abschaffung weiter diskutiert. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2023 ist der Soli allerdings verfassungsgemäß (BFH, Urteil vom 17.01.2023. Aktenzeichen: IX R 15/20). Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch weiterhin (BVerfG, Urteil vom 26.03.2025, Aktenzeichen: 2 BvR 1505/20).

Stand: 20.08.2025

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