
Rechtsfrage des Tages:
Das neue Jahr ist schon drei Tage alt, aber manche Folgen der Silvesternacht bleiben. Und so manches Auto trägt eine sichtbare Erinnerung an das nächtliche Feuerwerk im Lack. Wer kommt für Beulen und Kratzer durch Raketen, Böller oder knallende Sektkorken auf?
Antwort:
Haben Sie keine Garage, haben Sie in der Silvesternacht sicherlich auch ab und zu mit Sorge an Ihr Auto gedacht. Schmauchspuren, Lackkratzer und Beulen sind nach dem Feuerwerk leider keine Seltenheit. Können Sie den Schädiger nicht dingfest machen, müssen Sie auf Ihre Versicherungen zurückgreifen.
Haftung für schlechten Scherz
Ist eine Rakete auf Ihr Autodach gekracht oder ein Böller im Auspuff explodiert, haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. Wer ein Feuerwerk zündet, muss nämlich zunächst die ernsthafte Gefährdung von Personen und Sachen ausschließen. Kommt es doch zum Schaden, muss er dafür geradestehen. In der Praxis ist es allerdings kaum möglich, den Schädiger auszumachen. Erwischen Sie einen Scherzbold beim Zünden eines Böllers im Auspuffrohr Ihres Wagens, ist die Haftung unschwer zu klären. Woher wollen Sie aber wissen, wer die Rakete gezündet hat, die hässliche Dellen auf Ihrem Autodach hinterlassen hat?
Welche Versicherung?
Während Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden anderer aufkommt, ist Ihre Kaskoversicherung zuständig für Beschädigungen an Ihrem eigenen Fahrzeug. Ob die Voll- oder Teilkaskoversicherung einspringt, kommt auf die Art der Schäden an.
Teilkasko für Brand und Explosion
Hat eine Rakete Ihr Fahrzeug in Brand gesetzt oder ist Ihr Auto durch eine Explosion beschädigt worden? Für solche Schäden kommt Ihre Teilkaskoversicherung auf. Bei der Teilkasko erfolgt durch die Schadenmeldung keine Hochstufung. Denken Sie nur daran, dass Sie die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen müssen.
Hoffentlich mit Vollkasko
Wurde der Lack Ihres Wagens zerkratzt, brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung. Diese zahlt für Schäden am Fahrzeug durch Fremdeinwirkung wie beispielsweise Vandalismus. Den Schaden müssen Sie Ihrer Versicherung schnellstmöglich melden. Machen Sie vorher Fotos von Ihrem Fahrzeug, den Schäden und auch dem Standort des Wagens. Schauen Sie auch in Ihre Versicherungsbedingungen. Häufig ist eine Voraussetzung der Regulierung, dass Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.
Garagenwagen außer Häuschen
Wer sein Fahrzeug in einer Garage parken kann, sollte dies auch tun. Dadurch können nicht nur Schäden durch Feuerwerkskörper vermieden werden. Haben Sie Ihren Garagenwagen in der Silvesternacht nämlich draußen geparkt, können Sie auch auf einem nicht unerheblichen Teil des Schadens sitzenbleiben. Sieht Ihr Tarif vor, dass Ihr Fahrzeug nachts in einer Garage stehen muss, stellt das Parken an der Straße eine sogenannte Gefahrerhöhung dar. Verstoßen Sie gegen Ihre Obliegenheit, kann die Kaskoversicherung die Leistung zumindest kürzen.