Zum Inhalt springen

Verkaufsstart für Böller und Raketen

Wann gehts los?

Drei, zwei, eins … endlich Raketen in den Ladenregalen. Mancher kann es kaum erwarten, sich mit Feuerwerk für die Silvesternacht einzudecken.

Eine Silvesterrakete in Großaufnahme.

Rechtsfrage des Tages:

Die besinnlichen Weihnachtstage sind gerade erst vorbei und schon bald steht der Jahreswechsel an. Das alte Jahr wird nach einem ruhigen Fest auch dieses Silvester von vielen wieder lautstark verabschiedet werden. Wann startet dieses Jahr der Verkauf von Raketen und Böllern?

Antwort:

Können Sie es auch kaum abwarten? Schon bald können Sie sich mit Raketen, Böllern und anderem Feuerwerk für die Silvesternacht eindecken. Für den Verkauf von Pyrotechnik gelten gesetzliche Regelungen, weswegen Sie bestimmtes Feuerwerk nur in einem kurzen Zeitabschnitt frei kaufen können. Morgen werden sich wieder unzählige Feuerwerkfans in den Läden drängeln.

Mit Knall und Donner

Knaller, Böller und Raketen werden Sie während des Jahres vergeblich in den Auslagen suchen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland in der Sprengstoffverordnung genau geregelt. Unterscheiden müssen Sie dabei die unterschiedlichen Kategorien von Feuerwerk.

Kleiner Rums

Tischfeuerwerke und Knallerbsen dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Diese gehören zur Feuerwerkskategorie I, wenn sie in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, wenig Lärm machen und nur eine geringe Gefahr innehaben. Das typische Silvesterfeuerwerk wird in die Kategorie II eingeordnet. Auch von diesem geht nur eine geringe Gefahr aus, der Schallpegel ist ebenfalls gering und es ist zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien bestimmt. Diese Böller, Raketen und Fontänen dürfen aber nur in einem bestimmten Zeitabschnitt verkauft werden.

Los gehts!

Nach dem Gesetz darf Feuerwerk der Kategorie II nur zwischen dem 29.12. und 31.12. des Jahres verkauft werden. Fällt einer der Tage auf einen Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28.12. beginnen. In diesem Jahr ist der 29.12. ein Sonntag. Also geht es morgen, am 28.12.2024, mit dem Verkauf los.

Online umgehen?

Diesen Termin können Sie auch nicht durch einen Kauf im Online-Shop umgehen. Auch die Online-Händler dürfen Feuerwerk der Kategorie II erst ab dem 28.12.2024 ausliefern. Bekommen können Sie Ihre Silvesterknaller im Einzelhandel wie Supermärkten, Baumärkten und Kaufhäusern. Kleinfeuerwerk der Kategorie I dürfen Kinder bereits ab 12 Jahren kaufen. Möchten Sie hingegen Kleinfeuerwerk der Kategorie II kaufen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Über Grenzen hinweg

Wohnen Sie dicht an der Grenze zu einem unserer Nachbarländer? Sie sollten der Verlockung widerstehen, dort einzukaufen. In Deutschland müssen alle Raketen, Böller und Co. getestet sein. Dann erhalten diese das CE-Zulassungszeichen. Bei Pyrotechnik aus dem Ausland fehlt diese Zulassung nicht selten. Die Einfuhr und der Besitz solcher pyrotechnischer Artikel sind bei uns verboten. Sie müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Zollrecht rechnen. Außerdem gilt nicht zugelassenes Feuerwerk als besonders gefährlich. Da ist es besser, sich noch bis zum Verkaufsstart am Samstag zu gedulden.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: