Rechtsfrage des Tages:
Die besinnlichen Weihnachtstage sind gerade erst vorbei und schon bald steht der Jahreswechsel an. Das alte Jahr wird nach einem ruhigen Fest auch dieses Silvester von vielen wieder lautstark verabschiedet werden. Wann startet dieses Jahr der Verkauf von Raketen und Böllern?
Antwort:
Viele können es kaum erwarten, sich für Silvester wieder mit Böllern, Krachern und Raketen einzudecken. Für den Verkauf von Pyrotechnik gelten gesetzliche Regelungen, weswegen Sie bestimmtes Feuerwerk nur in einem kurzen Zeitabschnitt frei kaufen können. Aber bald geht es los.
Mit Knall und Donner
Knaller, Böller und Raketen werden Sie während des Jahres vergeblich in den Auslagen suchen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland in der Sprengstoffverordnung genau geregelt. Unterscheiden müssen Sie dabei die unterschiedlichen Kategorien von Feuerwerk.
Kleine Brummer
Tischfeuerwerke und Knallerbsen dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Sie gehören zur Feuerwerkskategorie I, wenn sie in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, wenig Lärm machen und nur eine geringe Gefahr innehaben. Das typische Silvesterfeuerwerk wird in die Kategorie II eingeordnet. Auch von diesem geht nur eine geringe Gefahr aus, der Schallpegel ist ebenfalls gering und es ist zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien bestimmt. Böller, Raketen und Fontänen dürfen aber nur in einem bestimmten Zeitabschnitt verkauft werden.
Auf die Plätze, fertig …
Nach dem Gesetz darf Feuerwerk der Kategorie II nur zwischen dem 29.12. und 31.12. des Jahres verkauft werden. Fällt einer der Tage auf einen Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28.12. beginnen. In diesem Jahr ist der 31.12. ein Sonntag. Also geht es morgen, am 28.12.2023, mit dem Verkauf los.
Schnell im Internet?
Diesen Termin können Sie auch nicht durch einen Kauf im Online-Shop umgehen. Auch die Online-Händler dürfen Feuerwerk der Kategorie II erst ab dem 28.12.2023 ausliefern. Bekommen können Sie Ihre Silvesterknaller im Einzelhandel wie Supermärkten, Baumärkten und Kaufhäusern. Kleinfeuerwerk der Kategorie I dürfen Kinder bereits ab 12 Jahren kaufen. Möchten Sie hingegen Kleinfeuerwerk der Kategorie II kaufen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Grenzenlos einkaufen
Wohnen Sie dicht an der Grenze zu einem unserer Nachbarländer, ist die Verlockung, dort einzukaufen, meist groß. In Deutschland müssen alle Raketen, Böller und Co. getestet sein. Dann erhalten diese das CE-Zulassungszeichen. Bei Pyrotechnik aus dem Ausland fehlt diese Zulassung nicht selten. Die Einfuhr und der Besitz solcher pyrotechnischer Artikel sind bei uns verboten. Sie müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Zollrecht rechnen. Außerdem gilt nicht zugelassenes Feuerwerk als besonders gefährlich. Da ist es besser, sich noch bis zum Verkaufsstart am Donnerstag zu gedulden.
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