
Rechtsfrage des Tages:
Bereits seit Anfang des Monats greifen die ersten Maßnahmen des Entlastungspakets. Welche Vergünstigungen können wir erwarten und was sollten wir dazu noch wissen?
Antwort:
Insbesondere die hohen Energiepreise haben die Bundesregierung dazu bewogen, den Bürgern verschiedene Entlastungen zugutekommen zu lassen. Neben einer Senkung der Spritpreise sollen unter anderem eine Energiepreispauschale und ein Familienbonus ausgezahlt werden.
Günstiger unterwegs
Bereits seit dem 01. Juni können Sie für pauschal 9 Euro pro Monat den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Ticket für eine Urlaubsreise nutzen oder damit täglich zur Arbeit pendeln. Dieses Sonderticket können Sie zunächst bis einschließlich August kaufen. Außerdem wurde die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate gesenkt. Allerdings dürfen Tankstellen den Restbestand an teuer gekauftem Sprit noch auf altem Preisniveau weiterverkaufen. Daher wird eine wirklich spürbare Senkung der Kraftstoffpreise erst nach und nach erwartet.
Energiepauschale und EEG-Umlage
Jeder Erwerbstätige wird einmalig eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt bekommen. Diese können sich das Geld vom Staat zurückholen. Gedacht ist dieser Zuschuss zur Abmilderung der hohen Energiepreise, kann aber von jedem beliebig verwendet werden. Selbständige sollen in den Genuss der Pauschale durch Ermäßigung der Einkommensteuer-Vorauszahlung kommen. Geplant ist dies für September. Rentner und Studenten gehen hingegen leer aus. Ein weiterer Haken: Sie müssen den Bonus versteuern. Daher wird im Endeffekt weniger auf Ihrem Konto landen. Daneben wird die EEG-Umlage auf die Stromrechnung für alle ab dem 1. Juli wegfallen.
Kinderbonus und Sozialleistung
Ähnlich wie der Kindergeldbonus in der Corona-Pandemie bekommen Eltern pro Kind vermutlich im Juli einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro. Der Bonus wird allerdings auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Ebenfalls im Juli erhalten Sozialleistungsempfänger in zwei Schritten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro pro Person. Für Kinder ist eine Zahlung in Höhe von 20 Euro monatlich vorgesehen. Wer Wohngeld bekommt, kann sich über einen Heizkostenzuschuss zwischen 230 und 350 Euro freuen. Dieser soll voraussichtlich im Sommer ausgezahlt werden.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Pendlerpauschale
In 2022 können Arbeitnehmer Werbungskosten pauschal ohne Belege in Höhe von 1.200 Euro steuerlich geltend machen. Der Pauschbetrag hat sich damit um 200 Euro erhöht. Außerdem ist der Grundfreibetrag für das Jahr 2022 von 9.744 Euro auf 10.347 Euro gestiegen. Dieser Einkommensanteil ist steuerfrei. Die Pendlerpauschale wurde rückwirkend zum 01. Januar 2022 von 30 Cent auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer einfache Wegstrecke zur Arbeit erhöht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie mit dem Auto, Bus oder Fahrrad zur Arbeit fahren.