Bei Kfz mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 bestimmt die Schadstoffklasse (Euro-0 bis Euro-6) die Steuer. Berechnet wird pro angefangenen 100 ccm Hubraum.
Kfz-Steuer von Ottomotoren (Benzin) und Dieselmotoren mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 nach Schadstoffklasse:
| Schadstoffklasse | Betrag je nach angefangene 100 ccm Hubraum (Benzin) |
Betrag je nach angefangene 100 ccm Hubraum (Diesel) |
|---|---|---|
| Euro- 3, -4, -5 und -6 | 6,75 € | 15,44 € |
| Euro -2 | 7,35 € | 16,05 € |
| Euro -1 | 15,15 € | 27,35 € |
| Euro -0 | 21,07 € | 33,29 € |
| Übrige | 25,36 € | 37,58 € |
Kfz-Steuer-Rechenbeispiele:
Fahrzeug B hat einen Ottomotor mit der Schadstoffklasse Euro-4 und einen Hubraum von 1.290 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer liegt bei 87,00 €. Diese berechnet sich, indem der Hubraum in Einheiten von 100 ccm umgerechnet wird (hier: 13 Einheiten) und dann mit dem Steuersatz für die entsprechende Schadstoffklasse (hier: 6,75 €) multipliziert wird. Die Kfz-Steuer beträgt 87,75 €, wird jedoch auf 87,00 € abgerundet:
- 13 x 6,75 € = 87,75 €
- Gerundet: 87,00 €
Fahrzeug C hat einen Dieselmotor mit Schadstoffklasse Euro-2 und einen Hubraum von 1.850 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer beträgt 304,00 €. Dabei wird der Steuersatz für die Schadstoffklasse (16,05 €) mit der Anzahl der 100 ccm-Einheiten multipliziert (hier: 19 Einheiten). Das Ergebnis beträgt 304,95 € und wird auf 304,00 € abgerundet.
- 19 x 16,05 € = 304,95 €
- Gerundet: 304,00 €