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Kfz-Steuer-Rechner

Steuern für Ihr Auto berechnen

Auf öffentlichen Straßen fahren? Dann müssen Sie Kfz-Steuer zahlen. Der Kfz-Steuer-Rechner zeigt Ihnen, wie viel.

Viele Smarts stehen auf dem Hof eines Autohändlers.

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von Faktoren wie Motorgröße, Antriebsart und Schadstoffausstoß ab. Sie spielen auch bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags für Ihren Pkw eine Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Steuer wird seit 2021 u. a. nach CO2-Ausstoß, Zulassungsjahr und Gewicht des Kfz berechnet.
  • Bei älteren Fahrzeugen ist die Schadstoffklasse ausschlaggebend für die Steuer.
  • Wer ein Elektroauto fährt, zahlt dafür bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer.

Diese Themen finden Sie hier

Wie viel Steuer müssen Sie zahlen?

Die Kfz-Steuer betrifft jeden Fahrzeughalter – sie ist Pflicht und kann je nach Fahrzeugart, Antriebsart und CO₂-Ausstoß deutlich variieren. Grundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Wer wissen möchte, welche Kosten konkret auf ihn zukommen, kann diese mit dem Kfz-Steuer-Rechner schnell und einfach ermitteln.

 

Das hilft nicht nur bei der Planung laufender Ausgaben, sondern auch beim Autokauf: Denn die Steuerhöhe beeinflusst, wie wirtschaftlich ein Fahrzeug wirklich ist.

Kfz-Steuer-Rechner – so einfach berechnen Sie Ihre Kfz-Steuer

Die Höhe Ihrer Kfz-Steuer finden Sie mit unserem Kfz-Steuer-Rechner ganz einfach selbst heraus. Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer benötigen Sie folgende Daten:

Checkliste

  • Jahr der Erstzulassung
  • Kraftstoff
  • Emissionsklasse
  • CO2-Wert
  • Hubraum in ccm
  • Saisonkennzeichen

Der Kfz-Steuer-Rechner ermittelt die Jahressteuer für Ihr Fahrzeug auf Basis der im Kraftfahrzeugsteuergesetz festgelegten Parameter wie Fahrzeugart, Hubraum und CO₂-Ausstoß. Starten Sie jetzt den Kfz-Steuer-Rechner und erhalten Sie in wenigen Minuten eine Einschätzung:

Angaben zum Pkw

Achtung: Mit dem Kfz-Steuer-Rechner ermitteln Sie Ihre Kfz-Steuer in einfachen Fällen. Sonderfälle werden nicht berücksichtigt, z. B. Steuerbefreiungen oder Aufschläge wegen abweichender Entrichtungszeiträume.

Entscheidend ist die Steuerfestsetzung durch das Hauptzollamt Ihres Zulassungsbezirks.

Erstzulassung

Kraftstoff

"Diesel" wählen Sie bei:

Selbstzündungsmotor, Biodiesel, Pflanzenölen oder anderen alternativen Kraftstoffen

"Otto" wählen Sie bei:

Fremdzündungsmotor, Erdgas oder Autogas

Emissionsklasse

Die Emissionsklasse, auch als Euro-Abgasnorm bekannt, gibt Auskunft über den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs pro Kilometer. Oft wird auch die Bezeichnung Schadstoffnorm verwendet.

Ich kenne die Emissionsklasse meines PKWs nicht

Die Emissionsklasse finden Sie im im Fahrzeugschein im Feld 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Zudem lässt sich die Emissionsklasse für Ihren PKW wie folgt ermitteln: geben Sie bitte im folgenden Eingabefeld die Schlüsselnummer zu 1 im alten Fahrzeugschein oder aus dem Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein:

CO2-Wert in g/km

Der Co2-Wert wird gemäß den Vorschriften des Verkehrsrechts standardisiert während der Typ- oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt.

Sie finden den CO2-Wert im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Hubraum in ccm

Der Hubraum bezeichnet das Volumen des Motors bei jedem Hub. Ein größerer Hubraum erzeugt in der Regel ein höheres Drehmoment, allerdings geht dies oft mit einem erhöhten Kraftstoffverbrauch einher.

Der Hubraum Ihres Fahrzeugs ist im Feld P.1 Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Saisonkennzeichen

Die Zahlen auf der rechten Seite des Saisonkennzeichens zeigen an, in welchen Monaten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Sie können zwischen 2 und 11 Kalendermonaten wählen.

Von

Bis

Ihr Ergebnis

Achtung: Mit dem Kfz-Steuer-Rechner ermitteln Sie Ihre Kfz-Steuer in einfachen Fällen. Sonderfälle werden nicht berücksichtigt, z. B. Steuerbefreiungen oder Aufschläge wegen abweichender Entrichtungszeiträume.

Entscheidend ist die Steuerfestsetzung durch das Hauptzollamt Ihres Zulassungsbezirks.

Fahrzeugart:

Pkw

Erstzulassung:

Kraftstoff:

Emissionsklasse

CO2-Wert

Hubraum

Saisonkennzeichen

Wo finde ich die für die Berechnung nötigen Informationen?

Alle Daten für die Berechnung der Steuer finden Sie auf Produktseiten, in Prospekten, Werbeanzeigen oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Im alten Fahrzeugschein sind nicht alle Informationen angegeben. Dort finden Sie „8. Hubraum“, „15. Zul. Gesamtgewicht in kg“ und „32. Tag der ersten Zulassung“.

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die Erstzulassung unter „B“, das zulässige Gesamtgewicht unter „F.1“, den Hubraum unter „P.1“, den CO2-Ausstoß unter „V.7“ und die Schadstoffklasse unter „V.9“.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie außerdem Angaben zur Fahrzeugart und ggf. zu besonderen Kennzeichen wie Saisonkennzeichen oder Oldtimerkennzeichen.

Gut zu wissen

Was hat das Zulassungsjahr mit der Steuer zu tun?

Die Berechnung der Steuer für Ihr Fahrzeug richtet sich nach dem Jahr der Erstzulassung. Bei älteren Autos bleibt die Steuer in der Regel unverändert und entspricht derjenigen, die bei der ersten Anmeldung festgelegt wurde.

Kfz-Steuer-Tabelle: Für Erstzulassungen ab 2021 gelten neue Regeln

Bei der Kfz-Steuer-Gesetzgebung gab es in den letzten Jahrzehnten häufig Änderungen. Zuletzt wurde die Kfz-Steuer zum Jahr 2021 verändert. Autos, die ab dem 1. Januar 2021 das erste Mal zugelassen werden, werden stärker nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert. Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus 2 Teilen zusammen:

  • Hubraum: 2,00 € (Otto- oder Wankelmotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor) je angefangenen 100 ccm Hubraum
  • CO2-Ausstoß: frei bis 95 g/km, danach in 6 Stufen zwischen 2,00 € und 4,00 € je g/km

Um die CO2-Steuer zu berechnen, muss für jedes g/km der entsprechende Betrag aus der folgenden Tabelle hinzugerechnet werden:

CO2-Ausstoß in g/km Betrag je g/km
über 95 bis 115 2,00 €
über 115 bis 135 2,20 €
über 135 bis 155 2,50 €
über 155 bis 175 2,90 €
über 175 bis 195 3,40 €
über 195 4,00 €

Rechenbeispiel Kfz-Steuer für einen Pkw

Fahrzeug A hat einen Ottomotor mit einem CO2-Prüfwert von 172 g/km und einem Hubraum von 1.580 ccm.

Zuerst wird der CO2-Anteil ermittelt: Für Fahrzeug A werden die CO2-Emissionen in verschiedene Bereiche eingeteilt. Für jeden Bereich gilt ein bestimmter Steuersatz. Die Summe dieser Beträge ergibt den CO2-Anteil der Kfz-Steuer.

CO2-Bereich (g/km) Steuersatz g/km Betrag Berechnung des Betrags
bis 95 frei 0 € keine Gebühr
95 bis 115 2,00 € 40,00 € (115 - 95) * 2,00 €
115 bis 135 2,20 € 44,00 € (135 - 115) * 2,20 €
135 bis 155 2,50 € 50,00 € (155 - 135) * 2,50 €
155 bis 172 2,90 € 49,30 € (172 - 155) * 2,90 €
Gesamtsumme   183,30 €  

Der CO2-Anteil liegt für Fahrzeug A somit bei 183,30 €.

Dazu kommt der Hubraum-Anteil, der pro angefangene 100 ccm Hubraum berechnet wird. Bei der Hubraumgröße von 1.580 ccm fallen somit 16 x 2,00 € an, also 32,00 €.
Die jährliche Kfz-Steuer von 215,00 € für das Fahrzeug besteht also aus den folgenden Anteilen:

  • CO2-Anteil: 183,30 €
  • Hubraum-Anteil: 16 x 2,00 € = 32 €
  • Summe: 215,30 €
  • Gerundet: 215,00 €

Kfz-Steuer-Rechner für ältere Modelle: Auf das Jahr der Erstzulassung achten

Bei Modellen, deren Erstzulassung vor 2021 war, gelten andere Berechnungsregeln. Das Erstzulassungsjahr entscheidet, nach welchen Regeln berechnet wird. Um diese Faktoren geht es dabei:

  • Bis 30. Juni 2009: Schadstoffklasse und Hubraum
  • Ab 1. Juli 2009: Antriebsart, CO2-Ausstoß und Hubraum

Eine Ausnahme sind Wankelmotoren. Vor Juli 2009 wurden sie pro angefangenen 200 kg ihres zulässigen Gesamtgewichts besteuert (bis 2.000 kg je 11,25 €, 2.000 bis 3.000 kg je 12,02 €, 3.000 bis 3.500 kg je 12,78 €). Ab Juli 2009 werden sie wie Ottomotoren besteuert.

Für bestimmte Fahrzeugarten, etwa Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge, gelten besondere Berechnungsgrundlagen.

Bei Kfz mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 bestimmt die Schadstoffklasse (Euro-0 bis Euro-6) die Steuer. Berechnet wird pro angefangenen 100 ccm Hubraum.

Kfz-Steuer von Ottomotoren (Benzin) und Dieselmotoren mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 nach Schadstoffklasse:

Schadstoffklasse

Betrag je nach angefangene 100 ccm Hubraum

(Benzin)

Betrag je nach angefangene 100 ccm Hubraum

(Diesel)

Euro- 3, -4, -5 und -6 6,75 € 15,44 €
Euro -2 7,35 € 16,05 €
Euro -1 15,15 € 27,35 €
Euro -0 21,07 € 33,29 €
Übrige 25,36 € 37,58 €

Kfz-Steuer-Rechenbeispiele:

Fahrzeug B hat einen Ottomotor mit der Schadstoffklasse Euro-4 und einen Hubraum von 1.290 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer liegt bei 87,00 €. Diese berechnet sich, indem der Hubraum in Einheiten von 100 ccm umgerechnet wird (hier: 13 Einheiten) und dann mit dem Steuersatz für die entsprechende Schadstoffklasse (hier: 6,75 €) multipliziert wird. Die Kfz-Steuer beträgt 87,75 €, wird jedoch auf 87,00 € abgerundet:

  • 13 x 6,75 € = 87,75 €
  • Gerundet: 87,00 €

Fahrzeug C hat einen Dieselmotor mit Schadstoffklasse Euro-2 und einen Hubraum von 1.850 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer beträgt 304,00 €. Dabei wird der Steuersatz für die Schadstoffklasse (16,05 €) mit der Anzahl der 100 ccm-Einheiten multipliziert (hier: 19 Einheiten). Das Ergebnis beträgt 304,95 € und wird auf 304,00 € abgerundet.

  • 19 x 16,05 € = 304,95 €
  • Gerundet: 304,00 €

Seit dem 1. Juli 2009 ist nicht mehr die Schadstoffklasse entscheidend bei der Kfz-Steuer, sondern der CO2-Ausstoß.

Diese neue Berechnungsart gilt streng genommen bereits seit 5. November 2008. Damit galt sie gleichzeitig mit der alten Berechnungsweise. Das Finanzamt wählt für diesen Zeitraum die günstigere Methode für Sie aus.

Nach wie vor gibt es einen Grundbetrag, der mit dem Hubraum berechnet wird. Dieser Betrag unterscheidet sich nun nicht mehr zwischen den Schadstoffklassen.

Grundbetrag für die Kfz-Steuer ab dem 1. Juli 2009 nach Hubraum:

  • Otto- und Wankelmotoren: 2,00 € je angefangenen 100 ccm Hubraum
  • Dieselmotoren: 9,50 € je angefangenen 100 ccm Hubraum

Hinzu kommt ein Betrag von 2,00 € je g CO2/km. Dabei gelten unterschiedliche steuerfreie Grenzwerte:

  • Erstzulassung bis 31. Dezember 2011: 120 g/km
  • Erstzulassung zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013: 110 g/km
  • Erstzulassung ab 1. Januar 2014: 95 g/km

Seit dem 1. September 2018 gilt ein neues Prüfverfahren, um den Schadstoffausstoß zu messen. Das sog. WLTP misst realitätsnaher als das alte NEFZ-Verfahren. Autos, die nach dem 1. September 2018 neu zugelassen werden, müssen das WLTP-Siegel vorweisen. Für ältere Modelle ändert sich nichts.

Kfz-Steuer-Rechenbeispiel:

Fahrzeug D, ausgestattet mit einem Dieselmotor und einem Hubraum von 1.958 ccm, sowie einem CO2-Ausstoß von 130 g/km, wurde im Jahr 2012 erstzugelassen. Die jährliche Kfz-Steuer beläuft sich auf 230,00 €. Die Berechnung geht wie folgt:

  • Hubraum-Anteil: Der Hubraum von 1.958 ccm führt zu einer Grundbesteuerung von 9,50 €, multipliziert mit dem Faktor 20 ergibt dies einen Hubraum-Anteil von 190 €. 20 x 9,50 € = 190 €
  • CO2-Anteil (über dem steuerfreien Grenzwert): Für das Zulassungsjahr 2012 liegt der steuerfreie Grenzwert bei 110 g/km. Da Fahrzeug D einen CO2-Ausstoß von 130 g/km aufweist, liegt es 20 g/km darüber. Diese 20 g/km werden mit 2,00 € besteuert, was einen CO2-Anteil von 40 € ergibt. 20 x 2,00 € = 40 €

Die Summe aus Hubraum- und CO2-Anteil beträgt 230 €, was die Gesamt-Kfz-Steuer für Fahrzeug D ausmacht.

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge: E-Autos fahren bis Ende 2030 steuerfrei

Elektroautos werden steuerlich begünstigt: E-Autos mit einer Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, allerdings höchstens bis 31. Dezember 2030. Davor waren Elektroautos für 5 Jahre von der Steuer befreit.

Gut zu wissen

Sind auch Hybridfahrzeuge steuerbefreit?

Nein: Hybridfahrzeuge gelten nicht als E-Autos. Auch E-Autos mit Reichweitenverlängerer sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Dafür bekommen Autos, die Sie zum Elektrofahrzeug umrüsten, ab dem Tag der Umrüstung die Steuerbefreiung.

Kfz-Steuer-Rechner für Elektrofahrzeuge nach der steuerfreien Zeit

Nach der steuerfreien Zeit werden Elektrofahrzeuge wie Nutzfahrzeuge besteuert. D. h., die Steuer wird nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Vom Steuersatz für Nutzfahrzeuge wird allerdings die Hälfte abgezogen.

 

Kfz-Steuer-Tabelle für Elektroautos nach Gewicht:

Gewicht Betrag je angebrochene 200 kg
bis 2.000 kg 11,25 €
über 2.000 bis 3.000 kg 12,02 €
über 3.000 bis 3.500 kg 12,78 €

 

Von der Gesamtsumme werden 50 % abgezogen.

 

Rechenbeispiel:

Fahrzeug E ist ein reines Elektrofahrzeug und nicht mehr von der Steuer befreit. Es hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.360 kg. Die jährliche Kfz-Steuer von 68 € berechnet sich wie folgt:

  • Gewichtsanteil: 136,54 €
    • bis 2.000 kg: 10 x 11,25 € = 112,50 €
    • über 2.000 kg: 2 x 12,02 € = 24,04 €
  • Davon 50 %: 68,27 €
  • Gerundet: 68,00 €

Kfz-Steuern nach Modell: Diese Steuern gibt es auf Ihr Auto

Die Suche nach einem neuen Pkw fällt leichter, wenn man die Steuern verschiedener Modelle im Blick hat. In den Modell-Übersichten finden Sie deshalb die am häufigsten gefahrenen Autos in Deutschland mit den jeweiligen Steuersätzen.

Frau mit Sonnenbrille und tätowierten Armen schaut mit breitem Lächeln aus einem türkisblauen Mini Cooper.

Die ERGO Kfz-Versicherung

Zugeschnitten auf Ihren Fahrzeugtyp

Ein Moment der Unachtsamkeit – und es ist passiert. Gut, wenn Sie mit der Kfz-Versicherung der ERGO abgesichert sind. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig, damit Sie wieder mobil sind.

Kfz-Steuer für besondere Fahrzeugtypen: Oldtimer, Krafträder, Wohnmobile, Anhänger

Wer sein Auto als Oldtimer zulassen kann, der profitiert von einer pauschalen Kfz-Steuer. Für Oldtimer mit einem sog. H-Kennzeichen wird eine Kfz-Steuer von 191,73 € pro Jahr fällig. Bei Oldtimer-Motorrädern sind es 46,02 € jährlich.

Die Höhe der Kfz-Steuer für Motorräder hängt von der Hubraumgröße ab. Sie lässt sich berechnen mit der Formel:

Hubraum (ccm) / 25 x 1,84 €

Rechenbeispiel: Ein Motorrad hat eine Hubraumgröße von 1.000 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer von 73 € berechnet sich wie folgt:

  • 1.000 / 25 x 1,84 € = 73,6 €
  • Gerundet: 73 €

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnen Sie nach der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht.

Während das zulässige Gesamtgewicht über den Fahrzeugschein schnell ermittelt ist, ist die Bestimmung der Schadstoffklasse nicht ganz so einfach, da sie über Schlüsselnummern zugeordnet werden. Dies sind die letzten 2 Ziffern unter 14.1 in Ihrer Zulassungsbescheinigung. Entscheidend ist, ob das Wohnmobil über oder unter 2.800 kg liegt.

Schadstoffklassen bei Wohnmobilen:

Schadstoffklasse Emissionsschlüsselnummern
(Wohnmobile bis 2.800 kg
zulässiges Gesamtgewicht)
Emissionsschlüsselnummern
(Wohnmobile ab 2.800 kg
zulässiges Gesamtgewicht)
S1 11-14, 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77 10-12, 30-32, 40-43, 50-53
S2 25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71 20-22, 33, 44, 54, 60, 61
S3 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72 34, 45, 55, 70, 71
S4 32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73 35, 80, 81
S5 74 83, 84

Für die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile wird in Schritten je angebrochene 200 kg gezählt, für die je nach Schadstoffklasse 10 bis 40 € anfallen. Für die ersten 2 Tonnen gilt ein höherer Satz als für die folgenden Gewichtsstufen. Die Obergrenze liegt bei 800 € für S4 und besser sowie 1000 € für S3 und S2.

 

Kfz-Steuer-Rechner für Wohnmobile:

Zulässiges Gesamtgewicht Betrag für S4 und besser Betrag für S2, S3 Betrag für S1 und schlechter
Bis 2.000 kg 16 € 24 € 40 €
2.000 bis 5.000 kg 10 € 10 € 10 €
5.000 bis 12.000 kg 0 € 0 € 15 €
Über 12.000 kg 0 € 0 € 25 €

Rechenbeispiel:

Bei einem Wohnmobil mit der Schadstoffklasse 2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.400 kg multiplizieren Sie laut Kfz-Steuer-Tabelle als erstes 24 € mit dem Faktor 10, um den „Grundbetrag“ zu ermitteln. Für die 200 kg, die über der Grenze liegen fallen zusätzlich 2 x 10 € an. Daraus ergibt sich eine Kfz-Steuer von 260 €.

  • 10 x 24 € + 2 x 10 € = 260 €

Bei Anhängern fällt pro angebrochene 200 kg Gesamtgewicht 7,46 € Kfz-Steuer an.

FAQ – Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus fällig. Nach der Anmeldung des Fahrzeugs zieht das Hauptzollamt den fälligen Betrag automatisch vom angegebenen Konto ein. Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift, die bei der Zulassung verpflichtend hinterlegt wird. Eine gesonderte Rechnung oder Zahlungsaufforderung wird normalerweise nicht verschickt.

Wird die Kfz-Steuer nicht fristgerecht eingezogen oder ist das Konto nicht gedeckt, erhält der Fahrzeughalter zunächst eine Mahnung vom Hauptzollamt. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden. Außerdem fallen Säumniszuschläge an. Eine rechtzeitige Kontodeckung ist daher besonders wichtig.

Die Berechnung kann über Kfz-Steuer-Rechner wie z.B. hier auf ergo.de überprüft werden. Dafür benötigt man Werte wie Hubraum, CO₂-Ausstoß und Kraftstoffart. Die endgültige Steuerfestsetzung erfolgt aber immer durch das zuständige Hauptzollamt, das die Daten aus der Zulassung prüft.

Ja – indirekt. Wer auf ein Fahrzeug mit geringem CO₂-Ausstoß oder ein Elektroauto umsteigt, profitiert von geringeren oder gar keinen Steuern. Elektroautos, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen werden, sind bis 2030 steuerbefreit. Auch sparsame Hybridmodelle und leichte Fahrzeuge können steuerlich günstiger sein.

Ja. Bei einem Verkauf oder einer Ummeldung wird die Steuerpflicht automatisch auf den neuen Halter übertragen. Der bisherige Eigentümer erhält in der Regel eine anteilige Erstattung für den Zeitraum nach der Abmeldung. Eine separate Mitteilung an das Hauptzollamt ist in der Regel nicht erforderlich.

Stand: 17.12.2025

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