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Richtiges Verhalten in der Quarantäne

Isoliert auf Zeit

Müssen Sie in Quarantäne, heißt es zu Hause bleiben. Dürfen Sie trotzdem in Ihren Garten und wie sieht es mit der Versorgung aus?

Eine Frau mit medizinscher Mund-Nasenbedeckung steht an einem Fenster und sieht auf die Straße.

Rechtsfrage des Tages:

Haben Sie sich mit Corona angesteckt oder besteht der Verdacht, müssen Sie in Quarantäne. Welche Verhaltensregeln müssen Sie beachten?

Antwort:

Seit gut einem Jahr ist ein vorher eher exotisch anmutendes Wort in aller Munde: Quarantäne. Wurde bei Ihnen eine Covid-19-Infektion festgestellt, besteht der Verdacht einer Ansteckung oder reisen Sie aus einem Risikogebiet ein, müssen Sie sich auf Anordnung in häusliche Isolierung begeben. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Sie Ihre Wohnung dann für eine bestimmte Zeit nicht mehr verlassen.

Was ist Quarantäne?

Um die Ausbreitung hoch ansteckender Krankheiten zu verhindern, können betroffene Personen isoliert und eine Quarantäne angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch das Gesundheitsamt. Das Grundrecht des Einzelnen auf Bewegungsfreiheit darf zum Schutz der Gesellschaft aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eingeschränkt werden. Hat der Betroffene nur leichte Symptome oder ist beschwerdefrei, wird die Quarantäne meist für zu Hause angeordnet. Daneben ist sie beispielsweise auch im Krankenhaus möglich.

Begleitet vom Gesundheitsamt

Hat das Gesundheitsamt eine Quarantäne wegen einer Corona-Infektion oder dem engen Kontakt zu einer infizierten Person angeordnet, ist es auch Ihr erster Ansprechpartner. Bei allen Fragen rund um die Quarantäne erhalten Sie dort Auskunft. Das Gesundheitsamt entscheidet auch über die Dauer der Isolation. Bei einer Ansteckung mit Covid-19 oder Verdacht auf eine Infektion beträgt die Dauer in der Regel 10 bis 14 Tage.

Frische Luft – in Grenzen erlaubt

Befinden Sie sich in Quarantäne, dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen. Auf Ihren Balkon oder in den eigenen Garten dürfen Sie aber durchaus gehen, sofern Kontakt zu anderen Menschen ausgeschlossen ist. Der Gemeinschaftsgarten mit anderen Mietern ist aber ebenso tabu wie der Spaziergang um den Block. Leben Sie mit mehreren Personen in einem Haushalt, sollten Sie auch Kontakt zu diesen vermeiden. Wenn möglich, ziehen Sie ins Gästezimmer und nehmen Sie Ihre Mahlzeiten alleine ein. Strenge Hygiene ist zudem die oberste Regel.

Einkaufen und Lieferdienste

Der Gang in den Supermarkt ist Ihnen während der Quarantäne strengstens verboten. Bitten Sie Freunde oder Verwandte, Ihre Einkäufe zu erledigen. Achten Sie aber darauf, dass Ihnen die Lebensmittel kontaktlos übergeben werden. Am besten, Ihre fleißigen Helfer stellen die Einkäufe einfach vor die Tür. Bestellen Sie online beim Supermarkt oder eine Pizza beim Lieferdienst, müssen Sie auch auf eine kontaktlose Übergabe achten. Kann Sie niemand bei Ihren Einkäufen unterstützen, können Sie sich wiederum an das Gesundheitsamt wenden. Dieses vermittelt den Kontakt zu gemeinnützigen Organisationen und freiwilligen Helfern, die Ihnen sinnbildlich unter die Arme greifen können.

Im Notfall

Nicht dringend notwendige Arztbesuche wie die Prophylaxe beim Zahnarzt müssen Sie während der Quarantäne absagen. Haben Sie gesundheitliche Probleme oder brauchen Sie dringend eine fachärztliche Behandlung, setzen Sie sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Auf keinen Fall dürfen Sie sich auf eigene Faust auf den Weg zum Arzt machen. In eiligen Notfällen sollten Sie einen Rettungswagen über die Nummer 112 rufen. Teilen Sie dabei unbedingt mit, dass Sie gegebenenfalls mit Covid-19 infiziert sind und sich in Quarantäne befinden. 

Ahndung von Verstößen

An die Regeln während der Quarantäne müssen Sie sich unbedingt halten. Ein Verstoß wird nicht nur mit einem Bußgeld geahndet. Sie können sogar mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung mit entsprechend harten Folgen wie hohen Geldstrafen oder sogar Haft rechnen. Außerdem kann das Gesundheitsamt die Quarantäne gerichtlich vollstrecken lassen.

Quarantäne gleich Urlaub?

Eine Quarantäne entbindet Sie nicht automatisch von Ihrer Pflicht zu arbeiten. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass Sie sich nicht krank fühlen. Außerdem muss sich Ihre Beschäftigung für das Arbeiten von zu Hause eignen. Sind Sie also ohnehin einen Teil Ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus mobil tätig, müssen Sie auch während der Quarantäne Ihrem Job nachkommen. Geht es Ihnen hingegen nicht gut, gilt nichts anderes als bei einer anderen Erkrankung. Sie werden krankgeschrieben und müssen sich erholen. Solange Sie die Quarantäne nicht selbst verschuldet haben, brauchen Sie sich um Ihren Lohn keine Sorgen zu machen. Diesen erhalten Sie sowohl im arbeitsfähigen als auch in erkranktem Zustand weiter.

Wann ist es vorbei?

Eine Quarantäne aufgrund von Corona endet meist nach 10 bis 14 Tagen. Die Entscheidung trifft grundsätzlich das Gesundheitsamt. Auf eigenen Wunsch sollten Sie sich auch nach Ablauf dieser Zeitspanne auf keinen Fall „selbst entlassen“. Je nachdem, ob eine Infektion nachgewiesen wurde oder lediglich der Verdacht bestand, müssen Sie sich noch einem Test unterziehen. Das Gesundheitsamt stimmt sich bei der Entscheidung über die Beendigung der Quarantäne mit dem behandelnden Arzt ab.

 

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