
Zur Miete zu wohnen bedeutet, in fremdem Eigentum zu leben. Daraus ergeben sich jede Menge Pflichten, aber auch Rechte. Wer sich auskennt, hat es dem Vermieter gegenüber leichter.
Lesen Sie die wichtigsten Artikel zu diesem Thema
Schon gewusst?
Wussten Sie, dass: Ihnen als Mieter die fristlose Kündigung drohen kann, wenn Sie die vom Vermieter beauftragten Handwerker nicht in Ihre Wohnung lassen? Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichthofs (BGH VIII ZR 281/13).
Wussten Sie, dass: Ihnen als Mieter die fristlose Kündigung drohen kann, wenn Sie die vom Vermieter beauftragten Handwerker nicht in Ihre Wohnung lassen? Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichthofs (BGH VIII ZR 281/13).
Wussten Sie, dass: Ihnen als Mieter Schadenersatz zusteht, wenn Ihr Vermieter bei der Kündigung den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat? Selbst wenn Sie sich im Kündigungsprozess vergleichen und die Täuschung erst hinterher auffliegt, können Sie Schadenersatz fordern (BGH VIII ZR 99/14).
Wussten Sie, dass: Ihnen als Mieter Schadenersatz zusteht, wenn Ihr Vermieter bei der Kündigung den Eigenbedarf nur vorgetäuscht hat? Selbst wenn Sie sich im Kündigungsprozess vergleichen und die Täuschung erst hinterher auffliegt, können Sie Schadenersatz fordern (BGH VIII ZR 99/14).
Wussten Sie, dass: Vermieter ihren Mietern die Abrechnung spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen müssen, auch wenn es Versäumnisse des Hausverwalters gibt (BGH VIII ZR 249/15.)? Der Mieter muss sonst keine Nachforderungen bezahlen.
Wussten Sie, dass: Vermieter ihren Mietern die Abrechnung spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen müssen, auch wenn es Versäumnisse des Hausverwalters gibt (BGH VIII ZR 249/15.)? Der Mieter muss sonst keine Nachforderungen bezahlen.