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Mietvertrag kündigen

Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Mietvertrag kündigen

Sie oder Ihr Vermieter wollen das Mietverhältnis auflösen. Können Sie sich nicht über die einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags einigen, bleibt nur noch die Kündigung.

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Wohngemeinschaft kündigen

Verstehen Sie sich nicht mit Ihren Mitbewohnern oder wollen endlich Ihre vier Wände für sich allein haben? So können Sie eine Wohngemeinschaft kündigen.

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Kündigungsfrist

Für Mieter gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nur ausnahmsweise dürfen sie fristlos kündigen.  Vermieter müssen sich an längere Fristen halten.

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Kündigung zur Verwertung

Kein Grund zur Panik: Wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen haben, ist eine Kündigung durch den Vermieter kaum möglich.

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Form der Kündigung

Die Kündigung des Mietvertrags verlangt eine gewisse Form. Wollen Sie kündigen, greifen Sie zu Stift und Papier und schreiben Sie einen Brief.

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Widerspruch Kündigung

Die Kündigung durch Ihren Vermieter ist unzumutbar? Dann nehmen Sie sie nicht einfach hin. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht.

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Von der letzten zur allerletzten Frist

Auch bei einem rechtskräftigen Urteil zur Räumung einer Wohnung sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, Räumungsschutz zu beantragen.

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