
Sie oder Ihr Vermieter wollen das Mietverhältnis auflösen. Können Sie sich nicht über die einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags einigen, bleibt nur noch die Kündigung.
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Kündigungsfrist
Für Mieter gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nur ausnahmsweise dürfen sie fristlos kündigen. Vermieter müssen sich an längere Fristen halten.

Kündigung zur Verwertung
Kein Grund zur Panik: Wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen haben, ist eine Kündigung durch den Vermieter kaum möglich.

Form der Kündigung
Die Kündigung des Mietvertrags verlangt eine gewisse Form. Wollen Sie kündigen, greifen Sie zu Stift und Papier und schreiben Sie einen Brief.

Widerspruch Kündigung
Die Kündigung durch Ihren Vermieter ist unzumutbar? Dann nehmen Sie sie nicht einfach hin. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht.