Schnell ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Sorgen Sie für den Ernstfall vor: Bestimmen Sie, wer für Sie Erledigungen machen kann. Vor allem aber legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht.
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Neues Betreuungsrecht
Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen des Betreuungsrechts in Kraft. Der Fokus liegt auf mehr Selbstbestimmung für Betreute.
Eheleute: Vertretung im Notfall
Nicht jeder hat eine Vorsorgevollmacht für seinen Ehepartner ausgestellt. Jetzt können Eheleute im Notfall auch ohne diese entscheiden.
Sorgerechtsverfügung aufsetzen
Meinen Sie, dass nahe Verwandte automatisch die elterliche Sorge übernehmen, sollte Ihnen etwas zustoßen? Dann lesen Sie lieber weiter.
Gib es noch Entmündigung?
Kommen Sie alleine nicht mehr zurecht, ist Hilfe nötig. Eine gesetzliche Betreuung kann den Alltag erleichtern.
Schon gewusst?
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