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Neues Betreuungsrecht: Was ändert sich?

Mehr nach Bedarf

Mit dem neuen Jahr 2023 treten einige Änderungen des Betreuungsrechts in Kraft. Der Fokus liegt auf mehr Selbstbestimmung für Betreute.

Blonde Ärztin betreut eine ältere Dame im Rollstuhl.

Rechtsfrage des Tages:

Wer seine Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig regeln kann, kann vom Gericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Das Betreuungsrecht wurde nun reformiert. Was ändert sich 2023?

Antwort:

Früher hieß es Vormundschaft, heute unterstützen Betreuer volljährige Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung sich nicht selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. Das 1992 eingeführte Betreuungsrecht wurde nun grundlegend reformiert. Die neuen Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bereits bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Betreuung soll dann mehr Rücksicht auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf und das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen genommen werden. Die Wünsche des Betreuten sollen mehr in den Fokus gelangen und eine bessere Information bereits während des Betreuungsverfahrens gewährleistet werden. Außerdem müssen Betreuer künftig mit mehr Aufsicht und Kontrolle rechnen.

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Krankheit, eine Behinderung oder das Alter können dazu führen, dass erwachsene Menschen ihre Angelegenheiten nicht oder nicht mehr ganz erledigen können. Dann brauchen sie Unterstützung. Gibt es keine wirksame Vorsorgevollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Das kann ein Angehöriger oder Freund ebenso sein wie ehrenamtlich tätige oder berufliche Betreuer. Bereits jetzt soll auf die Wünsche des Betreuten Rücksicht genommen und dessen Wahl respektiert werden. Das neue Betreuungsrecht orientiert sich noch deutlicher an der Selbstbestimmung Betroffener, die mehr einbezogen und besser informiert werden sollen.

Was ändert sich?

Bereits während des Betreuungsverfahrens sollen Betroffene mehr einbezogen werden. Beispielsweise wird in Zukunft der tatsächliche Unterstützungsbedarf deutlich vor den medizinischen Befund in den Vordergrund gerückt. Dabei soll konkret auf die betroffene Person und deren individuellen Unterstützungsbedarf geschaut werden. Bisher mussten Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, wie es seinem nach außen erkennbaren Wohl entsprach. Mit der Reform sollen die Wünsche des Betreuten oder dessen mutmaßlicher Wille entscheidend sein. Insgesamt sollen Betreute schon während des Betreuungsverfahrens mehr eingebunden und umfangreicher informiert werden.

Neues für Berufsbetreuer

Mit der Reform des Betreuungsrechts gehen auch Änderungen für Berufsbetreuer einher. Diese müssen sich ab nächstem Jahr bei einer Betreuungsbehörde registrieren lassen. Außerdem müssen sie eine persönliche und fachliche Mindesteignung nachweisen. Relevant für alle Betreuer ist die verstärkte Kontrolle und Aufsicht des Gerichts, die sich ebenfalls an den Wünschen des Betreuten ausrichten soll.

Notvertretung durch Ehepartner

Ein Teil der Reform ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Bisher konnten Ehepartner über medizinische Behandlungen des handlungsunfähigen Partners nur Entscheidungen treffen, wenn eine rechtliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht bestand. Ab 2023 haben Ehegatten in Akut- oder Notsituationen zeitlich begrenzt die Möglichkeit, den handlungs- oder einwilligungsunfähigen Partner zu vertreten. Beschränkt ist dieses Vertretungsrecht aber auf Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge. Außerdem muss der behandelnde Arzt bestätigen, dass der vertretene Ehepartner seine Angelegenheiten aufgrund Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst regeln kann.

Schutz vor Missbrauch

Ein weiterer der vielen Bausteine ist die Sicherung der Qualität der rechtlichen Betreuung. So sollen bestimmte Personen von der Betreuungstätigkeit ausgeschlossen werden können und eine Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen bestehen. Das Vermögensverzeichnis, das Grundlage für die Aufsicht des Gerichts für die Vermögenssorge des Betreuten ist, soll künftig nach dem Vieraugenprinzip erstellt werden müssen und dem Betreuten zur Kenntnis übersandt werden.

Was kommt noch?

Diese Beispiele sind ein Auszug dessen, was sich mit der Reform alles ändern wird. Daneben gibt es auch in anderen Bereichen grundlegende Novellen. So sollen die Rechte von Kindern im Rahmen des Vormundschafts- und Sorgerechts und für Pflegeeltern und Pflegekinder gestärkt werden. Insgesamt werden durch die Reform einige Gesetze geändert, die in den unterschiedlichen Bereichen gelten.

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