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Vorsorgevollmacht

Besser frühzeitig vorsorgen

Mit der Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen in Ihrem Sinn entscheiden.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie nicht mehr so können, wie Sie wollen: Was ist dann zu tun? Und wer ist dazu berechtigt? Das legen Sie mit einer Vorsorgevollmacht fest – am besten frühzeitig.

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Widerruf der Vorsorgevollmacht

Selbstverständlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen, wenn Sie Ihre Meinung geändert haben. Damit der Widerruf beachtet wird, sollten Sie unbedingt auf Nummer sicher gehen.

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Vorsorgevollmacht: auch über den Tod hinaus

Für Ihre Erben ist es wichtig, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt.

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Das Wichtigste zur Versorgungsvollmacht auf einen Blick

Inhalt

  • Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Vollmacht, damit diese Ihre Angelegenheiten regeln können.
  • Sie treffen Vorsorge für die Zeit, in der Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
  • Sie können die Aufgabenbereiche in der Vollmacht nach Ihren Vorstellungen festlegen, z. B. Pflege, Finanzen, Unterbringung.
  • Für die nicht geregelten Lebensbereiche bestimmt das Gericht unter Umständen einen Betreuer. Für diesen Fall ist ergänzend eine Betreuungsverfügung möglich.

Form

  • Es gibt kein besonderes Formerfordernis. Eine schriftlich abgefasste Vorsorgevollmacht dient dem Bevollmächtigten aber als Beweis Ihres Willens.
  • Eine Vollmacht kann nur wirksam erteilt werden, wenn Sie voll geschäftsfähig sind. Das kann z. B. der Hausarzt auf der Vollmacht bestätigen.
  • Eine notarielle Beurkundung ist möglich. Der Notar klärt Sie über den Inhalt des Dokuments auf und bestätigt, dass Sie voll geschäftsfähig sind.

Aufbewahrung

  • Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.
  • Das Original der Vorsorgevollmacht können Sie bei sich zu Hause bei anderen wichtigen Papieren an einer zugänglichen Stelle aufbewahren.
  • Informieren Sie Angehörige oder eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.

Widerruf

  • Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.
  • Auch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmachte können Sie frei widerrufen. Eine neue Urkunde ist dafür nicht erforderlich. Sie müssen nur den Notar über den Widerruf informieren.
  • Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten nicht mehr vertrauen, können Sie die Vollmacht widerrufen.

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Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand

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