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Wohin mit der Vorsorgevollmacht?

Sicher verwahrt

Mit einer Vorsorgevollmacht sichern Sie sich und Ihre Angehörigen für den Fall der Fälle ab. Doch wo am besten aufbewahren?

Ein Mann wird im Krankenhaus von Angehörigen besucht. Er bekommt Blumen.

Rechtsfrage des Tages:

Egal ob Jung oder Alt – jeder sollte über eine Vorsorgevollmacht nachdenken. Damit diese im Ernstfall auch gefunden wird, sollten Sie sie sorgfältig verwahren. Wo deponieren Sie das wichtige Schriftstück am besten?

Antwort:

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls bestimmen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Dadurch können Sie sicher sein, dass eine Vertrauensperson in Ihrem Sinne handelt. Außerdem können Sie die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung umgehen. Im Ernstfall muss Ihr Bevollmächtigter jedoch auch Zugriff auf die Verfügung haben. Daher wäre es nicht sinnvoll, sie heimlich im Tresor zu verstecken.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Tritt eine Hilfsbedürftigkeit ein, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Dies ist immer dann der Fall, wenn jemand seine Angelegenheiten z. B. aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbst regeln kann. Das hat nicht zwingend etwas mit dem Alter zu tun. Auch als junger Mensch können Sie ganz oder teilweise aus Ihrem Alltag gerissen werden. Haben Sie in gesunden Zeiten eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte an Ihrer Stelle Ihre Dinge erledigen und sich beispielsweise um Bankangelegenheiten, Gesundheitsversorgung oder Heimunterbringung kümmern. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ist dann nicht mehr notwendig.

Was muss drinstehen?

Wichtig ist, dass die Vollmacht den Tätigkeitsbereich des Bevollmächtigten auflistet. Selbst bei einer Generalvollmacht sind nicht alle Bereiche automatisch enthalten. Für bestimmte Angelegenheiten werden Sie trotz einer solchen Vollmacht die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen müssen, beispielsweise für die Unterbringung in einer geschlossenen Station oder die Fixierung. Achten Sie auch darauf, dass Banken und Sparkassen häufig eine spezielle Vollmacht fordern. Um diese Bankvollmacht sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Vorsorgevollmacht kümmern und sich bei Ihrem Geldinstitut informieren.

Über den Tod hinaus

Eine "normale" Vollmacht erlischt im Falle Ihres Todes. Sie haben aber die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht als sogenannte transmortale Vollmacht auszustellen. Dafür müssen Sie in die Vollmacht explizit den Zusatz aufnehmen, dass diese Vollmacht auch über Ihren Tod hinaus gelten soll. Und das ist durchaus sinnvoll. Tritt der Erbfall ein, muss das Nachlassgericht zunächst Ihr Testament eröffnen oder die gesetzlichen Erben bestimmen. Ihr Erbe muss dann in der Regel beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Und das kann je nach Fall mehrere Wochen dauern. Bevor Ihr Erbe keine solche Legitimation in Händen hält, kann er meist über Ihr Vermögen nicht verfügen. Endet Ihre Vollmacht mit Ihrem Tod würde so eine Zeitspanne entstehen, in der sowohl Ihr ehemaliger Bevollmächtigter als auch der Erbe nicht in Ihrem Sinne handeln kann.

Notar nicht vorgeschrieben

Eine wirksame Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beurkundet werden. Sie können das Schriftstück selbst aufsetzen oder von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Einer notariellen Beurkundung bedarf auch eine transmortale Vollmacht ebenso wenig, wie eine Vollmacht ohne diesen Zusatz. Muss sich Ihr Bevollmächtigter aber beispielsweise auch um Immobilienangelegenheiten kümmern, ist eine Beurkundung durch einen Notar anzuraten. Hier ist zumindest die öffentlich beglaubigte Form vorgeschrieben.

Sicher verwahren

Deponieren Sie das Dokument sicher, zum Beispiel in Ihrem Schreibtisch bei anderen wichtigen Unterlagen. Insbesondere Ihr Bevollmächtigter muss wissen, wo er die Vollmacht finden kann. In Ihrem Namen handeln kann er nämlich in der Regel nur mit dem Originaldokument. Sinnvoll ist es auch, ein Kärtchen mit einem Verweis auf das Vorhandensein einer solchen Verfügung bei sich zu tragen.

Vollmacht registrieren

Eine gute Möglichkeit bietet die Bundesnotarkammer. Dort können Sie Ihre Vollmacht im Vorsorgeregister eintragen lassen. Tritt der Betreuungsfall ein, kann das zuständige Gericht vor der Anordnung einer Betreuung dort nach einer bestehenden Vorsorgevollmacht nachfragen. Übrigens braucht Ihre Vollmacht für die Eintragung nicht notariell beurkundet zu sein. Auch privatschriftliche Vollmachten können Sie im Register eintragen lassen. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie die "ZVR-Card" als Nachweis der Eintragung. Dort können Sie Ihren Namen sowie Namen und Rufnummern von bis zu zwei Vertrauenspersonen angeben.

Original wird nicht verwahrt

Bei der Registrierung werden die wichtigsten Daten wie Ihr Name und Ihre Anschrift sowie die des Bevollmächtigten und Umfang der Vollmacht erfasst. Die Vollmacht selbst wird nicht verwahrt. Diese sollte der Vertrauensperson zugänglich sein oder vorliegen, da diese sich im Ernstfall damit legitimieren muss. Jede Person muss selbst einen eigenen Antrag auf Registrierung stellen, auch wenn Sie sich wechselseitig eingesetzt haben. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet auf der Seite des Vorsorgeregisters  .

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