Das Wichtigste zur Versorgungsvollmacht auf einen Blick
- Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Vollmacht, damit diese Ihre Angelegenheiten regeln können.
- Sie treffen Vorsorge für die Zeit, in der Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
- Sie können die Aufgabenbereiche in der Vollmacht nach Ihren Vorstellungen festlegen, z. B. Pflege, Finanzen, Unterbringung.
- Für die nicht geregelten Lebensbereiche bestimmt das Gericht unter Umständen einen Betreuer. Für diesen Fall ist ergänzend eine Betreuungsverfügung möglich.
Form
- Es gibt kein besonderes Formerfordernis. Eine schriftlich abgefasste Vorsorgevollmacht dient dem Bevollmächtigten aber als Beweis Ihres Willens.
- Eine Vollmacht kann nur wirksam erteilt werden, wenn Sie voll geschäftsfähig sind. Das kann z. B. der Hausarzt auf der Vollmacht bestätigen.
- Eine notarielle Beurkundung ist möglich. Der Notar klärt Sie über den Inhalt des Dokuments auf und bestätigt, dass Sie voll geschäftsfähig sind.
Aufbewahrung
- Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.
- Das Original der Vorsorgevollmacht können Sie bei sich zu Hause bei anderen wichtigen Papieren an einer zugänglichen Stelle aufbewahren.
- Informieren Sie Angehörige oder eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Widerruf
- Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.
- Auch eine notariell beurkundete Vorsorgevollmachte können Sie frei widerrufen. Eine neue Urkunde ist dafür nicht erforderlich. Sie müssen nur den Notar über den Widerruf informieren.
- Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten nicht mehr vertrauen, können Sie die Vollmacht widerrufen.
Warum ist Vorsorge wichtig?
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche für den eigenen Abschied. Finden Sie heraus, was für Sie wichtig ist.
Stand: 01.01.2025
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