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Widerruf der Vorsorgevollmacht

Umkehren erlaubt

Keine Sorge: Eine einmal erteilte Vollmacht können Sie natürlich jederzeit widerrufen. Zumindest, solange Sie geschäftsfähig sind.

Vorgehen bei Widerruf oder Änderung

Wollen Sie Ihre Vollmacht widerrufen, sollten Sie das dem Bevollmächtigten mitteilen. Am besten schriftlich. Falls er das Original der Vollmacht in Händen hat, bitten Sie ihn, es zurückzugeben.


Zur Sicherheit sollten Sie alle Kopien der Vollmacht vernichten und ein neues Dokument erstellen. Es empfiehlt sich auch, darauf zu vermerken, dass es alle älteren Vorsorgevollmachten ersetzt.

Tipp

Bedenken Sie: Der Widerruf einer Vollmacht wird umso schwieriger, je mehr Ausfertigungen der Vollmacht in Umlauf sind.

Widerruf notariell beurkundeter Vorsorgevollmachten

Auch notariell beurkundete Vorsorgevollmachten können Sie frei widerrufen. Eine neue notarielle Urkunde muss dafür nicht aufgesetzt werden. Allerdings sollten Sie den Notar über Ihren Widerruf informieren, damit dieser vermerkt wird. Ansonsten könnte Ihr Notar in Unwissenheit dem ursprünglich Bevollmächtigten weitere Ausfertigungen der Vollmacht erteilen. Und damit wären weitere Vollmachturkunden in Umlauf, obwohl Sie Ihrem Bevollmächtigten längst das Vertrauen entzogen haben.

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