
Für die meisten Menschen gehören diese Begriffe untrennbar zusammen. Doch wie heißt es so schön: "Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben." Manchmal auch schon bei der Buchung – und das muss nicht immer positiv sein.
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Schon gewusst?
Wussten Sie, dass: Reisemängel innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden können (zuvor: ein Monat)?
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Wussten Sie, dass: Anmietungen von Ferienwohnungen und Tagesreisen bis zu einem Preis von 500 € nicht mehr unter das Reiserecht fallen?
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Wussten Sie, dass: Urlauber kein Reiserücktrittsrecht haben, wenn der Reisepreis sich bis zu 20 Tage vor Reiseantritt um bis zu 8 % erhöht?
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Wussten Sie, dass: Preiserhöhungen auch bei kurzfristigen Buchungen möglich sind?
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Wussten Sie, dass: bei erheblichen Leistungsänderungen nach Vertragsschluss das Schweigen des Reisenden als Annahme der Änderung gilt?
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Auch in diesem Jahr kommen auf Verbraucher und Verkehrsteilnehmer wieder einige Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen zu.

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Von Krankenkassenbeiträgen bis Soli: Auch dieses Jahr gibt es wieder einige rechtliche Änderungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständige.