
Auszubildende gelten im Arbeitsrecht als besonders schützenswert. Deshalb gibt es zahlreiche Regelungen, auf die sie sich im Zweifelsfall berufen können.
Auszubildende gelten im Arbeitsrecht als besonders schützenswert. Deshalb gibt es zahlreiche Regelungen, auf die sie sich im Zweifelsfall berufen können.