
Arbeitgeber scheinen oft am längeren Hebel zu sitzen. Umso mehr lohnt es sich, als Arbeitnehmer seine Rechte zu kennen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Pflichten.
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Schon gewusst?
Wussten Sie, dass: Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Krankheitstag bei Arbeitsbeginn über den Arbeitsausfall informieren müssen? Und zwar noch vor dem Arztbesuch?
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Wussten Sie, dass: Sie eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt einreichen können?
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Wussten Sie, dass: Sie mit einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit der Arbeitsagentur riskieren?
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Wussten Sie, dass: Sie unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber zwecks neuer Stellensuche von der Arbeit freigestellt werden müssen?
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