Zum Inhalt springen

Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht

Eine Frau sitzt geduckt am Schreibtisch und hält ihren Kopf. Daneben vorwurfsvoll gestikulierende Hände.

Wie Sie sich aus der Mobbing-Falle befreien ...

Gerüchte, Sticheleien, Ausgrenzung - manche Kollegen können einem den Arbeitsalltag zur Hölle machen. Millionen von Menschen in Deutschland leiden im Büro unter den ständigen Attacken anderer Mitarbeiter. Häufig sind diese Belastungen Ursache für psychische Erkrankungen. Doch niemand muss sich gezielte und dauerhafte Schikanen am Arbeitsplatz bieten lassen. 

Ab wann spricht man von Mobbing?

Vielleicht ist Ihnen das auch schon passiert: Kollegen leiten Ihnen wichtige E-Mails nicht weiter oder Sie werden von mehreren Kollegen bewusst geschnitten. Womöglich werden Gerüchte über Sie in Umlauf gebracht oder Sie bekommen plötzlich nur noch sinnlose Arbeiten aufgetragen. Erfolgen permanente Schikanen durch Ihren Chef, spricht man übrigens von Bossing.

Mobbing ist in deutschen Unternehmen alarmierend weit verbreitet. Von Mobbing spricht man erst, wenn die Schikanen gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Ein gewisses Maß an Kritik müssen Arbeitnehmer hingegen hinnehmen. Ein Streit, kleine Reibereien oder eine schlechte Beurteilung sind nicht automatisch Mobbing.

Direkte Konfrontation ist nötig 

Mobbing bedeutet ständige, zermürbende Schikane. Die Folgen können dramatisch sein, angefangen bei Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Atemnot bis hin zu Depressionen. Am Ende kann sogar die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall der Suizid stehen.

Tipp

Als Betroffener sollten Sie daher vor allem eins: Schnell reagieren.

Häufig aber ist die Lage jedoch zu verfahren, als dass der Betroffene noch alleine mit der Belastung zurechtkommt. Die meisten sind auf Unterstützung angewiesen, um die Mobbing-Spirale zu durchbrechen. Wichtig ist daher, sich nicht in die Isolation treiben zu lassen. Stattdessen sollte man sich umgehend qualifizierte Hilfe suchen, innerhalb des Betriebs sowie außerhalb, zum Beispiel wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder suchen Hilfe bei Mobbing-Beratungsstellen oder -Selbsthilfegruppen.

 

Eine weitere Alternative ist ein Gespräch mit allen Beteiligten unter Leitung eines so genannten Mediators. Dieser unterstützt beide Parteien bei der Findung einer interessengerechten Lösung und damit eines dauerhaften Friedensschlusses. So besteht die Chance, dass "Opfer" und "Täter" weiterhin zusammenarbeiten können.

Fürsorgepflicht des Chefs

Generell sollten Sie als Mobbing-Opfer frühzeitig Ihren direkten Vorgesetzten, sowie die Geschäftsleitung verständigen. Auch ein Gang zum Betriebsrat kann sich lohnen. Denn Mobbing am Arbeitsplatz ist verboten. Der Arbeitgeber hat die Verantwortung, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Das bedeutet, dass er rechtlich verpflichtet ist, Mobbing zu unterbinden. Erlangt er Kenntnis von einem Mobbing-Fall, muss er Abhilfe schaffen.

Die Täter riskieren Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung.

Deutlich komplizierter wird die Situation, wenn der Arbeitgeber nicht einschreitet oder sich gar selbst am Mobbing beteiligt (sogenanntes Bossing).

Tipp

In jedem Fall ist es wichtig, die Schikanen lückenlos zu dokumentieren. Ein solches "Mobbing-Tagebuch" kann später als Beweismittel dienen, sofern es zu einem Verfahren kommt.

Letztes Mittel: Kündigung

Mobbing-Opfer fühlen sich meist hilflos, haben aber durchaus eine Reihe von Möglichkeiten, sich zu wehren: Wenn der Arbeitgeber trotz einer berechtigten Beschwerde nichts unternimmt, kann der Betroffene zunächst die Arbeit verweigern, ohne dadurch seinen Gehaltsanspruch zu verlieren. Von diesem Mittel sollte man aber nur Gebrauch machen, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten massiv vernachlässigt hat. Auch raten Fachleute davon ab, vorschnell die Stelle zu wechseln und so den Mobbern einen leichten Sieg zu verschaffen. Doch oft führt letztlich an einer Kündigung kein Weg vorbei. Wichtig ist, dass man vorher - wenn auch vergeblich - den Vorgesetzten um Abhilfe gebeten hat. Sonst riskiert man eine Sperrfrist bei der Zahlung von Arbeitslosengeld.

Möglicherweise können Mobbing-Opfer Ansprüche auch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchsetzen. Unter Umständen bietet sich sogar an, die Täter strafrechtlich zu belangen. Zwar gibt es keinen speziellen Straftatbestand "Mobbing". Doch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Nötigung sind durchaus strafbare Handlungen, die zur Anzeige gebracht werden können und sollten.

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: