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Wann startet der Verkauf von Feuerwerk?

Böller und Raketen

Der Verkauf von Raketen und Böllern ist streng reglementiert. Wer sich mit Feuerwerk eindecken will, kann heute einkaufen gehen.

Eine Silvesterrakete in Großaufnahme.

Rechtsfrage des Tages:

Die besinnlichen Weihnachtstage sind gerade erst vorbei und schon bald steht der Jahreswechsel an. Das alte Jahr wird nach einem ruhigen Fest auch dieses Silvester von vielen wieder lautstark verabschiedet werden. Wann startet dieses Jahr der Verkauf von Raketen und Böllern?

Antwort:

Raketen, Böllern und andere Feuerwerksartikel suchen Sie unter dem Jahr vergeblich in den Geschäftsregalen. Und auch mit einem Einkauf im Online-Shop können Sie die strengen Bestimmungen nicht umgehen. Für den Verkauf von Pyrotechnik gelten nämlich gesetzliche Regelungen, weswegen Sie bestimmtes Feuerwerk nur in einem kurzen Zeitabschnitt frei kaufen können. Ab heute werden sich wieder unzählige Feuerwerkfans in den Läden drängeln.

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Welche Kategorien gibt es?

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland in der Sprengstoffverordnung genau geregelt. Unterscheiden müssen Sie dabei die unterschiedlichen Kategorien von Feuerwerk.

Checkliste

Kategorie F1

Hierunter fallen zum Beispiel Tischfeuerwerke und Knallerbsen, wenn sie in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, wenig Lärm machen und nur eine geringe Gefahr innehaben. Dieses Kleinstfeuerwerk dürfen Sie das ganze Jahr über kaufen.

Kategorie F2

Hierzu zählt das typische Silvesterfeuerwerk. Von diesem Kleinfeuerwerk geht nur eine geringe Gefahr aus, der Schallpegel ist ebenfalls gering und es ist zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien bestimmt. Diese Böller, Raketen und Fontänen dürfen aber nur in einem bestimmten Zeitabschnitt verkauft werden.

Kategorie F3 und 4

Dieses Mittelfeuerwerk dürfen Privatpersonen ab 18 Jahren nur kaufen, wenn Sie eine spezielle Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nachweisen können. Die Kategorie ist Personen vorbehalten, die einen Fahckundenachweis haben und mindestens 21 Jahre als sind. Diese beiden Kategorien spielen für das Silvesterfeuerwerk kaum eine Rolle, da sie nicht frei verkauft werden dürfen.

Heute ist Verkaufsstart

Nach dem Gesetz darf Feuerwerk der Kategorie II nur zwischen dem 29.12. und 31.12. des Jahres verkauft werden. Fällt einer der Tage auf einen Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28.12. beginnen. In diesem Jahr ist der 29.12. ein Montag, also geht es heute mit dem Verkauf los.

Kann ich Feuerwerk online vorher bestellen?

Diesen Termin können Sie auch nicht durch einen Kauf im Online-Shop umgehen. Bestellen können Sie zwar schon vorher, nützen wird Ihnen das ber nichts. Auch die Online-Händler dürfen Feuerwerk der Kategorie II erst ab dem 29.12. ausliefern. Bekommen können Sie Ihre Silvesterknaller im Einzelhandel wie Supermärkten, Baumärkten und Kaufhäusern. Kleinstfeuerwerk der Kategorie I dürfen Kinder bereits ab 12 Jahren kaufen. Möchten Sie hingegen Kleinfeuerwerk der Kategorie II kaufen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Kein Kauf im Nachbarland

Wohnen Sie dicht an der Grenze zu einem unserer Nachbarländer? Sie sollten der Verlockung widerstehen, dort einzukaufen. In Deutschland müssen alle Raketen, Böller und Co. getestet sein. Dann erhalten diese das CE-Zulassungszeichen. Bei Pyrotechnik aus dem Ausland fehlt diese Zulassung nicht selten. Die Einfuhr und der Besitz solcher pyrotechnischen Artikel sind bei uns verboten. Sie müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Zollrecht rechnen. Außerdem gilt nicht zugelassenes Feuerwerk als besonders gefährlich. Da ist es besser, sich noch bis zum Verkaufsstart am Samstag zu gedulden.

Stand: 14.12.2025

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