
Zwar werden Ärzte oft als Halbgötter in Weiß bezeichnet. Das heißt aber nicht, dass sie mit ihren Patienten schalten und walten können, wie es ihnen beliebt. Denn auch Ärzte haben Pflichten. Und Patienten haben Rechte.
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Schon gewusst?
Wussten Sie, dass: Sie seit der Einführung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr länger als 4 Wochen auf einen Termin bei einem Facharzt warten müssen?
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Wussten Sie, dass: wenn ein Behandlungsvertrag besteht, Ihr Arzt die Verpflichtung übernommen hat, Ihnen die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten? Das umfasst auch den Hausbesuch, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können.
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Wussten Sie, dass: ein Organspender innerhalb der ersten 6 Wochen nach der Organspende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch seinen Arbeitgeber erhält?
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