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Testament & Erbrecht

Von Pflichtteil bis Erbschaftssteuer

Kleine Würfel mit Buchstaben darauf, sie zeigen das Wort Erbe.

Beim Erben und Vererben sind Missverständnisse und Streitigkeiten an der Tagesordnung. Wer alles eindeutig regelt, erspart seinen Hinterbliebenen so manche Auseinandersetzung.

Lesen Sie die wichtigsten Artikel zu diesem Thema

Erbrechtliche Grundsätze

Wie funktioniert vererben? Und was müssen Sie als Erblasser dazu wissen?

Gesetzliches Erbrecht

Wer bekommt was, wenn es kein Testament gibt?

Testament

Wie Sie Ihren letzten Willen formulieren können und welche Formen von Testamenten es gibt, erfahren Sie hier.

Erbschaftssteuer

Wie und wann der Fiskus miterbt, können Sie hier nachlesen.

Pflichtteil

Was steht Ihnen zu, wenn Sie einen Pflichtteil erhalten.

Vorweggenommene Erbfolge

Sie wollen lieber "mit warmen Händen geben"? So gehts!

Todesfall des Erblassers

Wenn ein Angehöriger verstirbt, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu erledigen. Verschaffen Sie sich einen Überblick.

Bestattung und Grab

Wer erbt, kümmert sich. Ist es wirklich so einfach?

Schon gewusst?

Wussten Sie, dass

die Verteilung des Erbes bereits zu Lebzeiten erfolgen kann? Man nennt das „vorweggenommene Erbfolge“.

Wussten Sie, dass

die Enterbung eines Nachkömmlings nicht zwingend auch die Enterbung von dessen Kindern nach sich zieht? Das OLG Hamm hat im Jahr 2017 entschieden (Az. 10 U 31/17), dass der Enkel des Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil hat, obwohl der Sohn des Erblassers durch sein Testament enterbt war.

Wussten Sie, dass

Änderungen eines Testaments nur durch den Erblasser selbst vorgenommen werden können? In einer Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2017 (8 W 71/16) hatte der Schwiegersohn der Erblasserin handschriftliche Vermerke auf eine Testamentskopie gemacht und Teile des ursprünglichen Testaments gestrichen. Das Gericht entschied, dass das Testament weiterhin wirksam sei, da kein Aufhebungswille der Verstorbenen erkennbar sei.

Wussten Sie, dass

der BGH 2017 entschieden hat (Az: I ZB 50/16), dass eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts nicht dadurch möglich ist, dass der Erblasser im Testament die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für Streitigkeiten über den Pflichtteil bestimmt? Eine Pflichtteilsbeschränkung oder gar ein Entzug ist nur unter sehr engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.

Wussten Sie, dass

die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungsteuer alle 10 Jahre neu in voller Höhe genutzt werden können?

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Ein Mann trägt seine Frau Huckepack am Strand, beide lachen.

Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand

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