
Beim Erben und Vererben sind Missverständnisse und Streitigkeiten an der Tagesordnung. Wer alles eindeutig regelt, erspart seinen Hinterbliebenen so manche Auseinandersetzung.
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Schon gewusst?
Wussten Sie, dass: die Verteilung des Erbes bereits zu Lebzeiten erfolgen kann? Man nennt das „vorweggenommene Erbfolge“.
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Wussten Sie, dass: die Enterbung eines Nachkömmlings nicht zwingend auch die Enterbung von dessen Kindern nach sich zieht? Das OLG Hamm hat im Jahr 2017 entschieden (Az. 10 U 31/17), dass der Enkel des Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil hat, obwohl der Sohn des Erblassers durch sein Testament enterbt war.
Wussten Sie, dass: die Enterbung eines Nachkömmlings nicht zwingend auch die Enterbung von dessen Kindern nach sich zieht? Das OLG Hamm hat im Jahr 2017 entschieden (Az. 10 U 31/17), dass der Enkel des Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil hat, obwohl der Sohn des Erblassers durch sein Testament enterbt war.
Wussten Sie, dass: Änderungen eines Testaments nur durch den Erblasser selbst vorgenommen werden können? In einer Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2017 (8 W 71/16) hatte der Schwiegersohn der Erblasserin handschriftliche Vermerke auf eine Testamentskopie gemacht und Teile des ursprünglichen Testaments gestrichen. Das Gericht entschied, dass das Testament weiterhin wirksam sei, da kein Aufhebungswille der Verstorbenen erkennbar sei.
Wussten Sie, dass: Änderungen eines Testaments nur durch den Erblasser selbst vorgenommen werden können? In einer Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2017 (8 W 71/16) hatte der Schwiegersohn der Erblasserin handschriftliche Vermerke auf eine Testamentskopie gemacht und Teile des ursprünglichen Testaments gestrichen. Das Gericht entschied, dass das Testament weiterhin wirksam sei, da kein Aufhebungswille der Verstorbenen erkennbar sei.
Wussten Sie, dass: der BGH 2017 entschieden hat (Az: I ZB 50/16), dass eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts nicht dadurch möglich ist, dass der Erblasser im Testament die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für Streitigkeiten über den Pflichtteil bestimmt? Eine Pflichtteilsbeschränkung oder gar ein Entzug ist nur unter sehr engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.
Wussten Sie, dass: der BGH 2017 entschieden hat (Az: I ZB 50/16), dass eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts nicht dadurch möglich ist, dass der Erblasser im Testament die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für Streitigkeiten über den Pflichtteil bestimmt? Eine Pflichtteilsbeschränkung oder gar ein Entzug ist nur unter sehr engen gesetzlichen Ausnahmen möglich.
Wussten Sie, dass: die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungsteuer alle 10 Jahre neu in voller Höhe genutzt werden können?
Wussten Sie, dass: die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungsteuer alle 10 Jahre neu in voller Höhe genutzt werden können?