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Etwas anders: Halloween in Corona-Zeiten

Süßes oder Saures?

Für den einen ist morgen Reformationstag, für den anderen Halloween. Fürs diesjährige "um die Häuser ziehen" gelten jedenfalls besondere Regeln.

Halloween-Kekse in Form von Kürbissen und Zombies mit Maske sowie ein Hexenhut.

Rechtsfrage des Tages

Am Samstag ist Reformationstag. Seit Jahren ist es zudem Tradition, auch bei uns den amerikanischen Brauch des Halloween zu feiern. Wie sieht es aber mit „Süßes oder Saures“ in Zeiten von Corona aus?

Antwort:

Eigentlich soll es allen Spaß bringen: Lustig verkleidete Kinder ziehen fröhlich durch die Straßen und fordern Süßigkeiten und Naschzeug. Aufgrund der Corona-Pandemie werden in diesem Jahr aber viele Eltern ihren Kindern den üblichen Beutezug untersagen. Zudem sollten Sie aufgrund der geltenden Beschränkungen bei privaten Feiern einiges beachten.

Süßes oder Saures

Schon seit Längerem ist die amerikanische Tradition des „trick or treat“ auch bei uns zum üblichen Halloween-Brauch geworden. Kinder ziehen in allen denkbaren Verkleidungen von Haus zu Haus und verlangen Süßigkeiten. In diesem Jahr dürfte aufgrund der Corona-Pandemie einiges anders laufen. Viele Eltern werden sich dafür entscheiden, ihre Kinder lieber nicht zu fremden Leuten zu lassen. Außerdem dürfen vielerorts klingelnden Kindern wegen der möglichen Ansteckungsgefahr die Türen nicht geöffnet werden.

Private Feiern

Eine Alternative können private Halloween-Feiern sein. Statt sich in der Öffentlichkeit unter fremde Leute zu mischen, können Sie stattdessen Ihr Wohnzimmer in ein Gruselkabinett verwandeln und mit engen Freunden einen schaurig-schönen Abend verbringen. Beachten Sie aber auch bei solchen Veranstaltungen die geltenden Hygiene-Regeln. So müssen Sie den Mindestabstand auch im privaten Bereich einhalten und für eine ausreichende Belüftung sorgen. In einigen Bundesländern ist dies Vorschrift, in anderen eine dringende Empfehlung. Auch darf Ihre private Sause nicht mit unbegrenzt vielen Teilnehmern stattfinden. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regeln, wie viele Personen in privaten Räumlichkeiten zusammentreffen dürfen.

Jederzeit Änderungen möglich

Besonders schwierig kann es werden, den Überblick zu behalten. Nicht nur, dass in den Bundesländern teils erhebliche Abweichungen zwischen den Regelungen bestehen. Diese können sich auch jederzeit und kurzfristig ändern. Bevor Sie Ihren Besuch empfangen, sollten Sie sich also über den aktuellen Stand der Regelungen erkundigen. Informationen finden Sie zum Beispiel über die Internetseite der Bundesregierung.

Alternativen planen

Damit es insbesondere bei Ihren Kindern keine traurigen Gesichter gibt, ist Ihre Kreativität gefragt. Es gibt viele lustige Überraschungen, die Kinderaugen zum Leuchten bringen werden. Statt die Kinder um die Häuser ziehen zu lassen, verstecken Sie doch Süßigkeiten in der dekorierten Wohnung oder dem gruselig beleuchteten Garten. Oder Sie verwandeln Ihre Wohnung kurzerhand in eine Geisterbahn (verlinken: https://www.blog-ergo.de/halloween-diy-geisterbahn-im-eigenen-haus/ ). Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, sich mit Ihren Nachbarn über den Gartenzaun aus der Ferne zuzuprosten. Sie können den Halloween-Brauch auch einfach umdrehen. Statt an den Türen Süßigkeiten zu verlangen, können Sie kleine, fertige Halloween-Körbchen mit Süßigkeiten vor die Türen Ihrer Lieben stellen und sie so überraschen.

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