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Wonach suchen Sie?

Was heißt Richtgeschwindigkeit?

Mehr als ein Tipp

Ein generelles Tempolimit gibt es auf unseren Autobahnen nicht. Aber eine empfohlene Richtgeschwindigkeit, die durchaus Folgen haben kann.

Ein Autoschild zeigt die Richtgeschwindigkeiten Für Stadt, außerorts und die Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

Eigentlich weiß jeder Autofahrer, dass auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit gilt. Doch was verbirgt sich dahinter? Und droht ein Bußgeld, wenn Sie schneller fahren?

Antwort:

"Freie Fahrt für freie Bürger" – dieser Spruch hat seit seiner Erfindung in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts noch nicht an Bedeutung verloren. Während Sie in Österreich auf Autobahnen grundsätzlich nicht schneller als 130 km/h fahren dürfen, müssen Sie bei uns nur auf die örtlich begrenzten Tempolimits achten. Eigentlich! Denn tatsächlich gilt auf deutschen Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Reine Empfehlung

Geregelt finden Sie die Tempoempfehlung in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordung. Dort heißt es ausdrücklich, dass empfohlen wird, unter anderem auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Es handelt sich also nicht um ein gültiges Tempolimit. Wegen der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit können Sie daher nicht mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung dürfen Sie je nach Verkehr und Wetter immer noch richtig aufs Gas treten.

Gut zu wissen ...

Ist das Tempo auf der Autobahn durch Verkehrszeichen zum Beispiel auf 100 km/h begrenzt, müssen Sie sich natürlich daran halten. Auf die Richtgeschwindigkeit können Sie sich bei einem Verstoß nicht berufen.

Wichtig bei Unfall

Wenn Sie jetzt der Meinung sein sollten, Sie können auf die Richtgeschwindigkeit pfeifen, sollten Sie lieber weiterlesen. Sind Sie nämlich auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt, können Sie aufgrund der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit mit in die Haftung genommen werden. Und das selbst dann, wenn Sie eigentlich keine Schuld haben. Hätten Sie nämlich den Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeiden können, kann Ihnen die Betriebsgefahr angelastet werden. 

Auto als gefährliches Werkzeug

Von jedem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geht eine gewisse Betriebsgefahr aus, für die der Halter einstehen muss. Rechtlich handelt es sich bei der Halterhaftung um eine Gefährdungshaftung. Bei vielen Unfallkonstellationen tritt diese Betriebsgefahr hinter dem Verschulden des Unfallgegners zurück. Waren Sie aber auf der Autobahn schneller unterwegs als die empfohlenen 130 km/h, kann Ihnen die Betriebsgefahr angelastet werden. Manche Gerichte sehen sogar in der Überschreitung ein eigenes Verschulden des eigentlichen Unfallopfers.

Wussten Sie, dass ...

… unsere Vorschriften einen idealen Autofahrer voraussetzen? Dieser erkennt einen möglichen Unfall schon bevor es passiert und fährt defensiv. Entsprechend wird von einem Idealfahrer auch erwartet, sich auf der Autobahn an die Richtgeschwindigkeit zu halten. Selbst, wenn diese nicht verbindlich vorgeschrieben ist.

Schlechte Sicht und glatte Straßen

Von der Richtgeschwindigkeit unterscheiden müssen Sie die Regelung des § 3 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Vorschrift fordert vom Autofahrer, seine Geschwindigkeit den Sicht- und Witterungsbedingungen anzupassen. Fahren Sie beispielsweise bei Nebel zu schnell und es kommt zu einem Unfall, trifft Sie eine Verschuldenshaftung wegen Verstoßes gegen diese Vorschrift. Auf die Richtgeschwindigkeit kommt es dabei nicht an. Daneben verliert die Richtgeschwindigkeit auch ihre Bedeutung, wenn Schilder ein darunterliegendes Tempolimit anzeigen.

Wo gilt Richtgeschwindigkeit?

Auch wenn die Verordnung sich namentlich auf Autobahnen bezieht, so gilt die Richtgeschwindigkeit auch auf Autobahnen ähnlichen Straßen. Die Verordnung benennt ausdrücklich Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind. Ebenfalls gilt die Richtgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn die Fahrbahnen mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzungen oder Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. Solange also auf diesen Straßen kein anderes Tempolimit gilt, sollten Sie die Richtgeschwindigkeit im Hinterkopf haben. Sie gilt für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.

Stand: 17.06.2025

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