
Gesetzliche Neuerungen 2023
Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2023 als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber einstellen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Krankenkassenbeiträge steigen
Beiträge zur Krankenkasse steigen 2023 im Schnitt auf 16,2 Prozent des Bruttoarbeitslohns.
„Homeoffice-Pauschale“
Wer statt im Büro von zu Hause aus arbeitet, kann auch weiterhin die „Homeoffice-Pauschale“ von der Steuer absetzen. 2023 erhöht sich diese Pauschale von 600 Euro auf bis zu 1.260 Euro pro Jahr. Sie können bis zu 210 Heimarbeitstage à 6 Euro im Gegensatz zu bisher 120 Tagen geltend machen.
Elektronische Krankmeldung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übersenden Ärzte bereits ab dem 1. Oktober 2021 elektronisch an die Krankenkasse. Der elektronische Abruf gilt nun auch für Arbeitgeber. Der "gelbe Schein" ist damit Geschichte.
Inflationsausgleichspauschale
Bereits seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Angestellten eine Pauschale von bis zu 3.000 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn auszahlen. Die Zahlung kann in einem Betrag oder in Teilbeträgen bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen und muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vorgesehen sein.
Krankschreibung per Telefon
Folgende Regelung wurde erneut bis zum 31. März 2023 verlängert: Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen. Die Krankschreibung kann bis zu sieben Tage einmalig verlängert werden.
Mehr Geld im Midi-Job
Die Verdienstgrenze für sogenannte Midi-Jobs steigt von bis zu 1.600 Euro auf bis zu 2.000 Euro. Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 520 Euro und künftig 2.000 Euro fallen weniger Sozialversicherungsbeiträge an.
Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag
In der Einkommenssteuererklärung können Beschäftigte Werbungskosten bis zum Arbeitnehmerpauschbetrag ohne Nachweise geltend machen. Dieser erhöht sich auf 1.230 Euro im Jahr 2023.
Soli: Freigrenze steigt
Bereits Anfang 2021 ist für viele Beschäftigte aufgrund der Freigrenze der Soli vollständig entfallen. Diese Freigrenze wird nun von 16.956 Euro auf 17.543 Euro angehoben. Im Folgejahr soll eine Erhöhung auf 18.130 Euro erfolgen.
Grundfreibetrag
Das Existenzminimum ist durch den Grundfreibetrag steuerfrei. Der Freibetrag erhöht sich auf 10.908 Euro.
Rentenbeiträge voll absetzen
Altersvorsorgeaufwendungen können ab dem 1. Januar 2023 vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Die als Sonderabgaben abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge erhöhen sich daher um 4 Prozent.