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Was ändert sich 2024?

Von Reisepass bis Minijob

Auch in diesem Jahr stehen wieder einige Veränderungen in unterschiedlichen Bereichen an, auf die Sie sich einstellen sollten.

Ein Mann hat die Bordkarte und den Reisepass in der Hand.

Gesetzliche Neuerungen 2024 

Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2024 als Verbraucher, Verkehrsteilnehmer und im Arbeitsrecht einstellen.

Verbraucher

Gebäudeenergiegesetz

Diese auch Heizungsgesetz genannte Regelung sieht vor, dass neu installierte Heizungsanlagen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Dies gilt für neue Anlagen sowohl in Neubauten als auch in Bestandsimmobilien. Bereits bestehende Heizsysteme sollen unberührt bleiben und dürfen auch repariert werden. Daneben gibt es noch Übergangsregeln und mögliche Abweichungen aufgrund der kommunalen Wärmeplanung.

Balkonkraftwerke als "privilegierte Maßnahme"

Eine Änderung im Miet- und Wohnungseigentümerrecht soll die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. Als sogenannte „privilegierte Maßnahme“ soll die Stromerzeugung durch diese Solargeräte künftig nicht mehr so einfach durch den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft blockiert werden können. Die Gesetzesänderung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der voraussichtlich Mitte Januar darüber beraten will.

Milchgetränke in Pfandflaschen

Für die meisten Getränke in Einwegverpackungen wird bereits ein Pfand von 25 Cent erhoben. Diese Regelung soll auf Milch- und Milchmischgetränke ausgeweitet werden. Die Pfandpflicht muss der Hersteller gut sichtbar auf der Verpackung anbringen.

Nicht ablösbare Flaschendeckel

Was einige Hersteller bereits für Ihre PET-Flaschen eingeführt haben, wird nun Pflicht: ab Juli 2024 dürfen PET-Einweg-Plastikflaschen bis drei Liter Fassungsvermögen nur noch mit sogenannte Tethered Caps verkauft werden. Dadurch soll der Plastikmüll reduziert werden.

Kennzeichnungspflicht für Frischfleisch

Ab 2024 muss beim Handel von Fleisch die Tierhaltung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt in fünf Stufen: von „Stall“ bis „Bio“. Die Pflicht gilt auch für nicht vorverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird.

Keine Steuererleichterung in der Gastronomie mehr

Für eine Übergangszeit war der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden. Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 01. Januar 2024 gilt wieder der „alte“ Steuersatz von 19 Prozent, was Verbraucher vermutlich durch steigende Preise zu spüren bekommen werden.

Aus für den Kinderreisepass

Ab dem 01. Januar 2024 können Sie für Ihr Kind keinen Kinderreisepass mehr beantragen. Je nach Verwendungszweck brauchen nun einen regulären Reisepass (ePass) oder einen Personalausweis für den Nachwuchs. Bis Ende 2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit.

Pass und Perso per Post

Um an Ihren neuen Reisepass oder Personalausweis zu kommen, brauchen Sie künftig nicht mehr beim Bürgeramt vorstellig zu werden. Die Ausweisdokumente sollen sie sich künftig per Post zustellen lassen können.

E-Rezept

Die Nutzung des E-Rezepts wird ab 2024 für verschreibungspflichtige Medikamente zur Pflicht. Gesetzlich Versicherte können diese zum Beispiel über ihre elektronische Gesundheitskarte E-Rezepte papierlos in der Apotheke einlösen.

Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2024 als Verkehrsteilnehmer einstellen.

Auto & Verkehr

Führerscheine tauschen

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 in den modernen Kartenführerschein umtauschen. Wird die Frist versäumt, verliert zwar die Fahrerlaubnis nicht ihre Gültigkeit. Es drohen aber ein Bußgeld und Probleme bei Fahrten im Ausland.

Blackbox fürs Auto

Alle ab dem 07. Juli 2024 neu zugelassenen Autos müssen über eine Blackbox verfügen. Der Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall einen gewissen Zeitraum kurz vor und nach der Kollision auf. Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und sollen Aufschluss über den Unfall geben.

Führerscheinregeln für Senioren und Fahranfänger

Der Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie sieht unter anderem Änderungen für bestimmte Gruppen von Führerscheininhaber vor. So ist die Einführung einer Gesundheitsprüfung für ältere Fahrzeugführer geplant, ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger oder Tempolimits für bestimmte Führerscheinklassen werden diskutiert. Wird die Richtlinie verabschiedet, muss sie in Deutschland noch in das nationale Recht umgesetzt werden. Was sich konkret ändern wird, bleibt also abzuwarten.

Keine Förderung für E-Autos mehr

Bereits seit Mitte Dezember ist die Förderung von E-Autos beendet worden. Die Neuanschaffung eines elektrisch betriebenen Autos wird nun nicht mehr vom Staat unterstützt.

THG-Quote für E-Autos

Als Besitzer eines E-Autos können Sie auch 2024 weiter beim Quotenhandel eine Prämie erhalten. Sie erhalten quasi Geld für eingespartes Treibhausgas.

Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2024 als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Unternehmer einstellen.

Arbeitsrecht und Unternehmen

Mehr Geld für Minijobber

Durch die Anpassung des Mindestlohns steigt auch für Minijobber die Einkommensgrenze von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat. Der neue Mindestlohn liegt 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde.

 

Mindestlohn in der Altenpflege

Ab 01. Mai 2024 steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation auf 15,50 Euro. Für Pflegehilfskräfte mit Qualifikation ist der Mindestlohn bereits zum 01. Dezember 2023 auf 15,25 € gestiegen und wird auch ab Mai 2024 nochmals auf 16,50 Euro erhöht. Pflegekräfte erhalten ab Mai 19,50 Euro.

Bürgergeld und Sozialhilfe steigen

Die Regelsätze für das Bürgergeld und Sozialhilfe werden ab Januar 2024 um gut 12 Prozent erhöht. Auch für den persönlichen Schulbedarf erhalten bürgergeld- oder sozialhilfeberechtigte Schüler in 2024 mehr Geld. Der Satz steigt für das erste Halbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Änderung des Arbeitszeitgesetzes steht weiter aus

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes und Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung lässt weiter auf sich warten. Mit einer Änderung der Gesetzeslage ins voraussichtlich nicht vor dem zweiten oder dritten Quartal zu rechnen.

Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine weitreichende Reform haben Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) erfahren. Sie können unter anderem nun als juristische Person rechtsfähig, also Träger von Rechten und Pflichten sein. Außerdem wird neben weiteren Änderungen ein Register für rechtsfähige GbR geschaffen.

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