
Gesetzliche Neuerungen 2022
Auf diese rechtlichen Änderungen müssen Sie sich 2022 als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber einstellen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Mindestlohn
- Der Mindestlohn steigt ab dem 01. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Ab dem 01. Juli 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro.
- „Homeoffice-Pauschale“
- Wer statt im Büro von zu Hause aus arbeitet, konnte mit der „Homeoffice-Pauschale“ bis zu fünf Euro pro Tag, maximal aber 600 Euro von der Steuer absetzen. Für die geltend gemachten Tage entfiel die Fahrtkostenzulage. Auch wenn noch nichts entschieden ist, wird die Steuervergünstigung voraussichtlich verlängert.
- Elektronische Krankmeldung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übersenden Ärzte bereits ab dem 1. Oktober 2021 elektronisch an die Krankenkasse. Der elektronische Abruf durch den Arbeitgeber soll nun ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Bis dahin müssen Arbeitnehmer noch den „gelben Schein“ übergeben. Eine Bescheinigung muss der Arbeitnehmer vom Arzt auch weiterhin bekommen.
- Steuerfreier Corona-Bonus
- Arbeitgeber konnten ihren Angestellten für besondere Leistungen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 einen Bonus auszahlen, der bis 1.500 Euro steuerfrei ist. Die Frist zur Auszahlung an den Arbeitnehmer wurde bis Ende März 2022 verlängert.
- Krankschreibung per Telefon
- Folgende Regelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert: Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich bis zu sieben Tage telefonisch krankschreiben lassen. Die Krankschreibung kann bis zu sieben Tage einmalig verlängert werden.
- Corona-Wirtschaftshilfen verlängert
- Die Wirtschaftshilfen aufgrund der Corona-Lage wurden bis zum 31. März 2022 verlängert. Dies gilt unter anderem für den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld, Härtefallhilfen, über die die Länder entscheiden und Neustarthilfen für Soloselbständige.
- Überbrückungshilfe IV
- Bis zum 31. März 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden.
- Arbeitgeberpflichten bei Minijob
- Arbeitgeber von Minijobbern müssen der Minijob-Zentral künftig die Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters melden und in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zur Krankenversicherung machen.
- Mehr Mindestausbildungsvergütung
- Azubis haben keinen Anspruch auf Mindestlohn, aber auf eine Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt im neuen Jahr prozentual an.
- Hinzuverdienstgrenze für Rentner
- Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente bleibt bis Ende des Jahres auf einen anrechnungsfreien Betrag von 46.060 Euro erhöht.
- Mehr Sachzuwendungen
- Arbeitgeber können Mitarbeitern nun Sachzuwendungen in Höhe von bis zu 50 Euro monatlich zukommen lassen, statt wie bisher in Höhe von maximal 44 Euro. Aber Achtung! Erfolgen die Zuwendungen als Gutscheine oder Geldkarten müssen sie bestimmte Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.
- Stärkung der Teilhabe
- Das Teilhabestärkungsgesetz sieht ab dem 1. Januar 2022 weitere Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben vor. Insbesondere beim Jobcenter und Arbeitsamt erhalten sie die gleichen Rechte wie andere Leistungsempfänger.