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Coronakrise: Auswirkungen aufs BAföG

Geld fürs Studium

Die vielen Einschränkungen durch die Pandemie haben sich auch auf Studenten und das Unileben ausgewirkt. Was gilt jetzt beim BAföG?

Vier junge Menschen halt miteinander einen Globus hoch.

Rechtsfrage des Tages:

Die Corona-Pandemie hat auch Studierenden schwer zu schaffen gemacht. Viele Studenten finanzieren sich ihr Studium über BAföG. Was bedeuten die Auswirkungen der Pandemie für das BAföG?

Antwort:

Nicht jeder Student erhält von seinen Eltern genug Geld, um sich das Studium finanzieren zu können. Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist eine staatliche Zahlung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Corona hat auch das Leben der Studierenden durcheinandergewirbelt. Die Auswirkungen merken viele heute noch. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat Regelungen getroffen, damit BAföG-Empfänger keine Nachteile erleiden.

Wer bekommt BAföG?

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Studenten einen Antrag auf BAföG stellen. Dabei kommt es auf die Staatsangehörigkeit, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung an. Außerdem spielt das private Vermögen und Einkommen eine Rolle. Die Altersgrenze liegt bei der Vollendung des 30. Lebensjahres bei Beginn des Studiums, bei Masterstudiengängen dem 35. Lebensjahr. Außerdem besteht der Anspruch nur, wenn die Familie des Studenten nicht allein für die Ausbildung aufkommen kann. Alle wichtigen Informationen rund ums BAföG finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Semester startete später

Bezogen Sie bereits BAföG, spielte der verspätete Beginn des Sommersemesters 2020 keine Rolle. BAföG wird grundsätzlich auch in der vorlesungsfreien Zeit gewährt und lief daher auch trotz späterem Semesterstart einfach weiter. Hatten Sie zu diesem Semester erstmalig BAföG beantragt, mussten Sie sich ebenfalls keine Sorgen machen. Aufgrund eines Erlasses des BMBF haben Studienanfänger ihr beantragtes BAföG genauso erhalten, als wenn das Semester wie geplant gestartet hätte. Die Online-Lehrangebote der Uni mussten allerdings auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Weniger Geld bei den Eltern

Vielleicht sind Ihre Eltern besonders von der Coronakrise betroffen gewesen und verdienen immer noch weniger Geld als vorher. Dann können Sie einen Aktualisierungsantrag beim BAföG-Amt stellen. Bedenken Sie aber, dass immer das gesamte Einkommen der Kalenderjahre betrachtet wird. Dauert der finanzielle Engpass nur kurz an, lohnt sich eine Anpassung des BAföGs häufig nicht. Sind Ihre Eltern bereits seit vielen Monaten in Kurzarbeit kann es sich lohnen, das BAföG anpassen zu lassen.

Weniger eigenes Einkommen

Haben Sie vor der Pandemie nebenher gejobbt oder waren Sie neben dem Studium selbstständig? Dann steht Ihnen vielleicht immer noch weniger Geld zur Verfügung. Haben Ihre Verdienste zur Kürzung Ihres BAföGs geführt, sollten Sie sich an das BAföG-Amt wenden und Ihr BAföG anpassen lassen. Sofern Sie das nicht bereits zu Beginn der Pandemie veranlasst haben.

 

Sonderregelungen meist aufgehoben

Um schwerwiegende pandemiebedingte Beeinträchtigungen der Ausbildung auszugleichen, hatte die Bundesregierung den zuständigen Bundesländern verschiedene Auslegungsregeln an die Hand gegeben. Diese gelten seit Mitte März größtenteils nicht mehr. Die meisten Fragen rund ums BaföG werden jetzt wieder nach den allgemeinen Regeln beurteilt. Ein paar Ausnahmen gibt es aber immer noch.

Engagement zahlt sich aus, aber …

Haben Sie seit dem 01.03.2020 einen Job in einem systemrelevanten Beruf aufgenommen, musste Ihnen das nicht zum Nachteil gereichen. Engagieren Sie sich im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft, verlieren Sie nicht Ihren Anspruch auf das bisher bezogene BAföG. Verdienen Sie aktuell immer noch beim Jobben im Krankenhaus besonders viel, wird dieses Einkommen nicht auf das BAföG angerechnet. Noch bis Dezember 2022 bleibt auch das zusätzliche Einkommen aus einem systemrelevanten Beruf anrechnungsfrei. Das gilt für einen neu aufgenommenen Job oder bei einer Aufstockung für den Mehrverdienst. Achtung! Ab Januar 2023 gilt diese Vergünstigung voraussichtlich nicht mehr.

Wenn es länger dauert

Recht wahrscheinlich ist es, dass das Studium bei einigen Studenten aufgrund der schwierigen Situation während der Pandemie länger dauern wird als geplant. Daher haben die Bundesländer eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen. Die „Corona-Semester“ gelten dann als Nullsemester, die nicht auf die Förderhöchstdauer angerechnet werden. Die Mehrzahl der Bundesländer hat dies bereits für das Sommersemester 2020 eingeführt, für die folgenden Semester bis einschließlich Wintersemester 2021/2022 gilt die Regelung in allen Bundesländern. Außerdem haben Studenten wie üblich die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Förderung wegen eines schwerwiegenden pandemiebedingten Grundes zu stellen. Dafür müssen sie die Beeinträchtigung des Studiums durch die Corona-Pandemie nachweisen. Eine doppelte Berücksichtigung neben den „Nullsemestern“ kann allerdings nicht erfolgen. Dieser Schritt ist daher für Studenten in Bundesländern wichtig, die keine Regelstudienzeitverlängerung vorgenommen haben. Oder die sich ab Geltung der Landesregelungen nicht mehr in der Regelstudienzeit befunden haben.

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