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Silvester: grillen statt böllern

Wieder alles anders

Verlagern Sie Ihren Silvesterabend doch mit der Familie ins Freie. Mit Würstchen und Feuer lässt es sich auch im kleinen Kreis gut feiern.

Rechtsfrage des Tages:

Auch in diesem Jahr wird es an Silvester wieder ruhiger zugehen. Vielleicht veranstalten Sie eine kleine private Grillparty mit Ihrer Familie. Was müssen Sie beim Wintergrillen beachten?

Antwort:

Eine rauschende Silvesternacht wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Da ist Kreativität gefragt, um der Nacht des Jahreswechsels eine besondere Bedeutung zu verleihen. Eine gemütliche Familienrunde im Garten mit Grill oder Feuerkorb kann ein schönes Erlebnis sein. Aber gerade, wenn Sie in einer Mietwohnung leben, müssen Sie einiges beachten.

Grillen auf dem Balkon

Bevor Sie auf Ihrem Balkon den Grill anwerfen, sollten Sie in den Mietvertrag schauen. Ihr Vermieter kann Ihnen dort nämlich ebenso wie in einer Hausordnung das Grillen verbieten. Finden Sie keine entsprechende Klausel, müssen Sie vor allem Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Ziehen stinkende Rauchwolken in deren Schlafzimmer, droht Ärger. Ihr Vermieter kann Sie abmahnen und unter Umständen steht Ihnen sogar ein Bußgeld ins Haus. Verwenden Sie einen raucharmen Gasgrill, kann die Lage schon entspannter aussehen. Aber auch hier sollten Sie darauf achten, Ihre Nachbarn nicht über Gebühr mit Grillaromen zu belästigen. Vielleicht geben Sie rund um Ihre Wohnung Bescheid, damit Ihre Nachbarn rechtzeitig die Fenster schließen können.

Würstchen im eigenen Garten

In Ihrem eigenen Garten dürfen Sie dem Grundsatz nach tun und lassen, was Sie möchten. Aber Achtung! Auch hier gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Gegen erhebliche Emissionen wie Rauch und Geruch nach verbrutzelten Würstchen kann Ihr Nachbar sich unter Umständen zur Wehr setzen. Versuchen Sie, Ihren Grill in eine Ecke des Gartens zu stellen, von der aus Ihre Nachbarn möglichst wenig belästigt werden.

Lagerfeuer und Feuerkorb

Eine schöne Alternative ist auch ein wärmender Glühwein am Feuerkorb. Wenn das Feuerchen lustig prasselt, können Sie das alte Jahr gemütlich verabschieden. Ihre Feuerschale sollte aber nicht zu groß dimensioniert sein. Ab einer bestimmten Größe können auch Feuerkörbe und Co. genehmigungspflichtig sein. Kleinere Feuerschalen können Sie aber bedenkenlos in Betrieb nehmen. Ein großes Lagerfeuer sollten Sie hingegen nicht einfach entzünden. Vielerorts sind offene Feuerstellen im Freien nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt. Denken Sie auch bei einem Feuerkorb oder einem kleinen Lagerfeuer an Ihre Nachbarn und versuchen Sie, die Rauchentwicklung gering zu halten.

Planung ist wichtig

Letztlich müssen Sie auch einen Grillabend im kleinen Kreis sorgfältig planen. Dabei müssen Sie nicht nur für Grillgut und ausreichend Kohle oder Gas sorgen. Denken Sie auch an warme Decken, heiße Getränke und Unterhaltung. Wollen Sie Ihren Feuerkorb entflammen, haben Sie hoffentlich schon trockenes Holz abgelagert, das mit wenig Qualm für ein schönes Flammenspiel sorgt.

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