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Fitnessstudio: Beitrag im Lockdown

Pause statt Training

Wer während der Lockdowns weiter seine Beiträge fürs Fitnessstudio gezahlt hat, kann sich jetzt vielleicht über eine Erstattung freuen.

Rechtsfrage des Tages:

Während der Corona-Pandemie mussten Fitnessstudios teilweise wochenlang schließen. Trotzdem waren Sportbegeisterte in der Regel verpflichtet, ihre Beiträge weiterzuzahlen. Nach einem aktuellen Urteil können viele nun ihre Beiträge zurückfordern. Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Antwort:

Wer seinen Körper trainieren und etwas für seine Gesundheit tun möchte, kann sich im Fitnessstudio austoben. Neben vielen anderen Einschränkungen während der Lockdowns mussten Fitnessfans auch auf ihren Sport verzichten, da die Studios zeitweise geschlossen bleiben mussten. Wer seine Beiträge weiterzahlen musste, kann jetzt auf eine Erstattung hoffen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der Kunden ein wichtiges Urteil gefällt.

Langfristige Verträge

Typisch für Verträge mit Fitnessstudios sind häufig längerfristige Verträge. Zwar bieten mittlerweile viele Sporttempel auch kurzfristig kündbare Verträge an. Die Beiträge sind dann aber meist deutlich teurer. Daher ist es üblich, einen Fitnessvertrag gleich für beispielsweise zwei Jahre abzuschließen.

Schließung wegen Corona

In der Corona-Pandemie mussten die Fitnessstudios immer wieder schließen und konnten kein Training anbieten. Mangels Kündigungsmöglichkeit mussten die Mitglieder trotzdem weiter ihre Beiträge zahlen. Mancher Betreiber verteilte zum Ausgleich Gutscheine an seine Mitglieder oder bot eine Vertragsverlängerung an.

Klagewelle

Da viele Mitglieder mit diesem Vorgehen nicht einverstanden waren, häuften sich die Klagen auf Erstattung der Beiträge für die Ausfallzeiten bei den Gerichten. Jetzt hat der BGH eine Entscheidung gefällt und gab den Kunden recht (Urteil vom 4. Mai 2022, Aktenzeichen: XII ZR 64/21).

Anspruch auf Erstattung

Mitglieder haben jetzt einen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Beiträge für den Zeitraum der coronabedingten Schließungen. Die Begründung: Der Zweck eines solchen Vertrages sei die Möglichkeit, regelmäßig Sport zu machen. Dies sei aber nur möglich, wenn das Studio auch uneingeschränkt genutzt werden kann. Da diese Leistung aber während der Lockdowns nicht erbracht werden konnte, hatten die Betreiber auch keinen Anspruch auf die Beiträge.

Ausnahme Gutschein

Eine klare Absage hat der BGH einer Gutschrift von Trainingszeiten erteilt. Diese sei nichts anderes als eine Vertragsverlängerung. Zwar wäre diese sodann für den Kunden kostenlos, der Gesetzgeber habe aber mit der sogenannten Gutschein-Lösung eine eindeutige Regelung getroffen. Wer also von seinem Fitnessstudio einen Wertgutschein über die zu viel gezahlten Beträge erhalten hat, kann nicht auf eine direkte Erstattung der Beiträge hoffen. Wer die ausgefallenen Trainingszeiten aber „hinten dran“ hängen soll, kann jetzt sein Geld zurückfordern.

Übergangsregelung Gutschein-Lösung

Hatten Sie Ihren Fitnessstudiovertrag vor dem 08. März 2020 abgeschlossen und haben einen Wertgutschein für ausgefallenes Training erhalten, können Sie nun auch Ihr Geld zurückfordern. Das hängt aber nicht mit dem Urteil des BGH zusammen, sondern mit dem Willen des Gesetzgebers. Wer nämlich seinen Gutschein noch nicht eingelöst hat, kann vom Veranstalter seit Anfang des Jahres eine Auszahlung des Wertes verlangen.

Wie komme ich an mein Geld?

Wollen Sie Ihre Beiträge zurückfordern, müssen Sie aktiv werden. Schreiben Sie Ihr Fitnessstudio an und setzen eine Frist zur Rückzahlung. Weniger als 14 Tage sollten Sie dem Betreiber aber nicht Zeit für die Zahlung geben. Achten Sie darauf, dass das Schreiben auch beweissicher im Studio eingeht. Wählen Sie also entweder ein Einschreiben oder senden Sie das Schreiben vorab per Telefax. Wegen Verjährung brauchen Sie sich noch keine Gedanken zu machen. Die Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Des einen Freud …

Viele Kunden dürften sich nun auf eine unerwartete Rückerstattung freuen. Für Fitnessstudios dürfte die Entscheidung ein herber Rückschlag sein und nicht wenigen vielleicht sogar die Existenz kosten. Wollen Sie Ihrem Studio ohnehin treu bleiben, müssen Sie natürlich die Beiträge auch nicht zurückfordern. Sie können auch die Vertragsverlängerung akzeptieren und eine Zeit lang kostenlos trainieren.

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