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Veranstaltung wegen Corona abgesagt

Geld zurück?

Wurde auch Ihr lang geplantes Konzert aufgrund des Coronavirus abgesagt? Haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises?

Rechtsfrage des Tages:

Konzerte, Sportevents und Messen: Wegen des grassierenden Coronavirus sind diverse Großveranstaltungen abgesagt worden. Haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises?

Antwort:

Das kulturelle und sportliche Leben ist weitestgehend zum Erliegen gekommen. Fußballspiele finden ohne Zuschauer statt und Konzerte werden abgesagt. Sicherlich sind Sie auch wegen des geplatzten Events enttäuscht. Über den teuren Ticketpreis brauchen Sie sich aber nicht zu ärgern. Sie können vom Veranstalter Ersatz verlangen.

Erstattung bei Absage

Wird eine Veranstaltung abgesagt, kommt der Anbieter seiner Leistungspflicht nicht nach. Daraus ergibt sich für betroffene Besucher ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Dabei müssen Sie beachten, dass Ihr Vertragspartner in der Regel der Veranstalter ist. Nicht zuständig ist dann die Band oder die Vorverkaufsstelle. Richtiger Ansprechpartner ist also der Veranstalter, der das Event ausgerichtet hätte.

Wie läuft die Rückabwicklung?

Im ersten Schritt können Sie versuchen, sich an die Vorverkaufsstellen zu wenden. Häufig übernehmen diese für den Veranstalter die Rückabwicklung. Lehnen sie eine Bearbeitung oder die Auszahlung des Geldes ab, wenden Sie sich direkt an den Veranstalter. Dieser hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) meist vorgegeben, wie die Erstattung des Preises ablaufen soll. Üblich ist, dass für die Rückerstattung das gleiche Zahlungsmittel gewählt wird wie für die Bezahlung. Haben Sie Ihre Eintrittskarte also beispielsweise per Banküberweisung gezahlt, werden Sie die Erstattung auch als Überweisung erhalten. Für andere Zahlungsarten verwenden Veranstalter häufig Rückerstattungsformulare, die Sie im Internet finden können. Oder Sie bekommen Auskunft vom Kundenservice. Von einer eigenen Rücklastschrift bei Ihrer Bank sollten Sie lieber Abstand nehmen. Sie können dadurch Verwirrung stiften und am Ende vielleicht auf den Gebühren sitzen bleiben.

Muss ich mich beeilen?

Sie müssen sich nicht hetzen. Ihr Rückerstattungsanspruch verjährt nach der Regelverjährung. Sie können den Ticketpreis und die Gebühren drei Jahre lang zurückfordern. Die Frist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Haben Sie Ihre Karte in diesem Jahr gekauft, können Sie sich theoretisch bis zum 31.12.2023 Zeit lassen.

Alternativtermin

Viele Veranstalter versuchen, ein ausgefallenes Konzert oder eine abgesagte Show nachzuholen. Einen Alternativtermin müssen Sie aber nicht akzeptieren. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie keine Zeit oder einfach nur keine Lust mehr haben. Sie können trotz eines Ausweichtermins das Ticket zurückgeben und eine Erstattung verlangen. Voraussetzung ist lediglich, dass es ein konkretes Datum für das Event gab. Übrigens ist es für die Erstattung auch unerheblich, warum der Veranstalter den eigentlichen Termin absagen musste. Auf ein eigenes Verschulden kommt es nicht an. Nur wenn Sie freiwillig auf eine stattfindende Veranstaltung verzichten haben Sie keinen Anspruch darauf, Ihre Karte zurückzugeben.

Stornokosten für das Hotel

Wollten Sie sich ein schönes Wochenende mit Hotel und Konzert gönnen? Wurde das Konzert abgesagt, haben Sie vermutlich auch kein Interesse mehr an der Hotelübernachtung. Haben Sie die Konzertreise als Pauschalreise gebucht, können Sie von der gesamten Reise zurücktreten. Kosten fallen nicht an. Haben Sie hingegen das Hotel separat gebucht, ist die Sache schwieriger. Das Hotel darf Ihnen Stornokosten in Rechnung stellen, sofern sie eine Übernachtung hätten gewährleisten können. Ob Sie vom Veranstalter des ausgefallenen Konzerts die Kosten ersetzt bekommen können, kommt drauf an. Dies ist nämlich nur der Fall, wenn der Veranstalter den Ausfall zu vertreten hat. Bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen hat er diese Pflicht nicht. Ob eine Absage wegen Corona als solch "höhere Gewalt" gewertet wird, bleibt noch abzuwarten.

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