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Aktuelle Rechtslage bei Quarantäne

Daheim in Isolation

Haben Sie sich mit dem Corona-Virus infiziert, müssen Sie zu Hause bleiben. Das ist nicht neu. Aber einiges hat sich geändert.

Eine Frau mit medizinscher Mund-Nasenbedeckung steht an einem Fenster und sieht auf die Straße.

Rechtsfrage des Tages:

Auch wenn viele Corona-Regeln mittlerweile gelockert sind, müssen immer noch viele Betroffene in Isolation. Welche rechtlichen Aspekte müssen Sie beachten?

Antwort:

Sind Sie aufgrund einer Corona-Infektion unter Quarantäne oder Isolation gestellt, dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen. Kontakt zu Personen außerhalb des Haushalts ist untersagt. Verweigern können Sie Isolierung und Quarantäne nicht. Für Kontaktpersonen gibt es hingegen keine Isolationspflicht mehr.

Quarantäne und Isolation

Die bloße Empfehlung zu Hause zu bleiben, ist noch nicht als Quarantäne oder Isolation einzustufen. Auch Ihre persönliche Entscheidung, sich lieber eine Zeit lang zurückzuziehen, fällt nicht darunter. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt aber eine Quarantäne verhängen, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit einzuschränken. Der Betroffene wird von anderen Menschen isoliert. Dies kann in speziellen Stationen im Krankenhaus erfolgen, in Quarantäne-Stationen oder auch in den eigenen vier Wänden. 

Was heißt Isolation?

Zu unterscheiden ist die Quarantäne von der Isolation. Eine Isolation wird behördlich angeordnet und ist verpflichtend, wenn eine Infektion nachgewiesen wurde. Ausnahmen von der Isolierungspflicht für Erkrankte gibt es nicht. Es spielt also keine Rolle, ob Sie geboostert oder geimpft sind.

 

Wer muss sich absondern?

Derzeit gilt die Isolationspflicht für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen ist. Aber auch bei begründetem Verdacht einer Corona-Infektion besteht Quarantänepflicht. In Quarantäne müssen etwa Personen, die auf das Ergebnis ihres PCR-Tests warten oder bei denen ein Antigenschnelltest positiv ausgefallen ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Test zu Hause oder als Bürgertest unter Aufsicht gemacht wurde. Ein anschließender PCR-Test muss veranlasst werden. Wer an den typischen Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns leidet, muss sich ebenfalls testen lassen und sich zu Hause absondern. Für Kontaktpersonen besteht derzeit, unabhängig von einer Impfung, keine Quarantänepflicht mehr. Allerdings sollten Betroffene Kontakte reduzieren und Personen einer Risikogruppe meiden. In den auf den Kontakt folgenden fünf Tagen sollten Sie täglich einen Schnelltest durchführen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine Empfehlung.

Wie lange?

Die Isolation endet spätestens nach zehn Tagen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits früher das Haus wieder verlassen zu können. Haben Sie mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr, können Sie die Isolation oder Quarantäne nach fünf Tagen beenden. Gerechnet wird ab dem Tag des positiven Testergebnisses. Achtung! Nicht in allen Bundesländern sind die Regelungen identisch. In Berlin brauchen Sie einen negativen Test, um die Quarantäne bereits nach fünf Tagen verlassen zu können. In anderen Bundesländern hingegen nicht. Erkundigen Sie sich unbedingt, welche konkreten Maßnahmen in Ihrem Bundesland gültig sind. Und für Angehörige bestimmter Berufe – zum Beispiel in der Pflege, in Krankenhäusern oder Wohneinrichtungen – gelten besondere Bestimmungen wie beispielsweise die Vorlage eines negativen Tests zur Beendigung der Quarantäne.

Was ist mit der Familie?

Leben im Haushalt einer infizierten Person auch andere Menschen, werden diese in der Regel nicht in Quarantäne isoliert. Natürlich steht es jedem frei, sich vorsichtshalber selbst abzusondern, sofern dies mit Beruf und Alltag vereinbar ist. Das Gesundheitsamt gibt klare Verhaltenstipps, wenn eine Person im Haushalt infiziert ist. So sollten Sie auch in der häuslichen Quarantäne unbedingt die wichtigen Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen einhalten. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge und benutzte Taschentücher sofort entsorgen. Sie sollten sich, wenn möglich in unterschiedlichen Räumen aufhalten und engen Kontakt vermeiden.

Weigerung nicht möglich

Auch wenn Sie noch so wenig Lust auf die Isolierung haben. Weigern können Sie sich nicht. Das Infektionsschutzgesetz steht insofern über Ihrem Grundrecht auf Freiheit. Eine Quarantäne kann das Gesundheitsamt sogar gerichtlich vollstrecken lassen und die Polizei einschalten. Das kann so weit gehen, dass Sie per richterlicher Anordnung in eine Quarantäne-Station gebracht werden.

Bei Verstoß droht Strafe

Ein Verstoß gegen eine angeordnete Quarantäne oder Isolation ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen Geldstrafen bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. In den einzelnen Bundesländern können außerdem weitere Vorschriften erlassen werden, die einen Verstoß zusätzlich mit einer saftigen Geldbuße belegen. In Betracht kommt sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger oder sogar vorsätzlicher Körperverletzung.

Verhaltenstipps in der Isolation

Eine Quarantäne oder Isolation ist nicht mit einem Urlaub auf Balkonien zu vergleichen. Es besteht vielmehr das Risiko, dass die Isolation den Betroffenen nachhaltig aufs Gemüt schlägt. Das Gesundheitsamt hält für Betroffene Tipps bereit, die deren Situation erleichtern sollen. Diese reichen von einem geregelten Tagesablauf mit selbst gesteckten Zielen über Sportübungen bis hin zur Pflege der Sozialkontakte über Telefon und Internet.

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