Zum Inhalt springen

Maskenpflicht: Befreiung möglich?

Attest oder Bußgeld

Die Maske beim Einkaufen ist inzwischen zur Alltagsroutine geworden. Gibt es auch Personengruppen, die davon befreit sind?

Rechtsfrage des Tages:

Es ist schon fast Alltag geworden. Im Supermarkt, in öffentlichen Verkehrsmitteln und vielen Einkaufspassagen herrscht Maskenpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich davon befreien lassen. Welche Ausnahmen gelten?

Antwort:

Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf unseren Alltag sind seit mehreren Monaten nicht mehr wegzudenken. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist vielerorts Pflicht und wird von vielen Menschen akzeptiert und eingehalten. Aus medizinischen oder anderen wichtigen Gründen können sich bestimmte Personen von dieser Pflicht befreien lassen. Ab welchem Alter Kinder eine Maske tragen müssen, ist teilweise unterschiedlich geregelt.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Zu Beginn der Corona-Pandemie herrschte zunächst keine Maskenpflicht. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wurde aber dringend empfohlen. Jetzt haben sich alle Bundesländer auf eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten geeinigt. Teilweise herrschen leicht unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer Maske allerdings überall Pflicht. Achten Sie auch auf entsprechende Hinweisschilder an Geschäften oder Lokalen. Da der Inhaber das Hausrecht hat, kann er auch eigene, schärfere Regeln aufstellen als rechtlich vorgeschrieben. Entsprechend ist ein Ladenbesitzer aufgrund dieses Hausrechts auch berechtigt, Kunden ohne Maske den Zutritt zu verwehren oder sie aus dem Geschäft zu schicken.

Maskenpflicht ab welchem Alter?

Kleine Kinder sind in der Regel von der Maskenpflicht ausgenommen. In den meisten Bundesländern gilt dies für Kinder unter sechs Jahren. In Sachsen-Anhalt gilt die Maskenpflicht für Kinder ab zwei Jahren. Und Kinder in Sachsen müssen eine Maske tragen, sobald sie dazu in der Lage sind. Hamburg legt derzeit ein Mindestalter von 7 Jahren zugrunde und Berlin definiert keine Altersgrenze, nimmt Kleinstkinder aber aus der Pflicht heraus. Natürlich spricht nichts dagegen, dass Sie Ihren Nachwuchs auch schon vor der Altersgrenze mit einem Mund-Nasen-Schutz ausstatten. Voraussetzung ist aber, dass das Kind die Maske schon tragen kann und diese akzeptiert.

Ausnahmen für Verkäufer und Busfahrer

Ob Verkäufer und Busfahrer eine Maske tragen müssen, kommt auf das Bundesland an. Fahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln sind mancherorts von der Maskenpflicht befreit, teilweise aber nur bei einer anderweitigen Abtrennung wie beispielsweise einer Plexiglasscheibe. Verkäufer sind je nach Bundesland verpflichtet, eine Maske zu tragen oder dürfen auf diese verzichten. Meist ist die Befreiung wieder an andere Schutzmaßnahmen gekoppelt.

Befreiung ist möglich

In allen Bundesländern sind Menschen von der Maskenpflicht befreit, denen aufgrund einer gesundheitlichen oder psychischen Einschränkung das Tragen einer Maske nicht zugemutet werden kann oder nicht möglich ist. Dies können zum Beispiel Erkrankungen mit eingeschränkter Sauerstoffversorgung sein, bei denen eine Maske ein zusätzliches gesundheitliches Risiko darstellen würde. Auch Hörgeschädigte oder Gehörlose sowie deren Begleitpersonen dürfen meist auf eine Maske verzichten. Diese Personen sind für eine Kommunikation besonders auf die Mimik angewiesen. Aber Achtung! Auch hier können die Regelungen in den Bundesländern abweichen. Unter anderem in Bayern dürfen Betroffene lediglich die Maske zur Kommunikation abnehmen, müssen sie aber ansonsten tragen.

Attest notwendig

Sind Sie von der Maskenpflicht befreit, sollten Sie die Maske aber nicht einfach weglassen. Lassen Sie sich die Erkrankung oder Einschränkung durch ein ärztliches Attest belegen, um sich im Zweifelsfall rechtfertigen zu können. Ein Arzt kann Sie zwar nicht von der Maskenpflicht befreien, er kann Ihnen aber die Ausnahmesituation bestätigen. Dafür reicht ein formloses Attest, auf dem die Unzumutbarkeit beispielsweise aus medizinischen Gründen bestätigt wird. Ein Freifahrtschein ist das Attest allerdings nicht. Es kann Ihnen trotzdem passieren, dass Ihnen beispielsweise der Zutritt zu einem Laden verwehrt wird. Der Ladenbesitzer kann sich auf sein Hausrecht berufen und ist nicht an die gesetzlichen Ausnahmefälle gebunden. Ob dies gegebenenfalls gegen das Diskriminierungsverbot oder eine andere Rechtsnorm verstößt, ist gerichtlich bisher nicht entschieden worden.

Bußgeld bei Verstoß

Sind Sie nicht wirksam von der Maskenpflicht befreit worden und tragen trotzdem keinen Mund-Nasen-Schutz, droht Ihnen bei einer Kontrolle ein Bußgeld. Dies liegt je nach Bundesland zwischen 50 und 500 Euro. Schwerer wiegt es, wenn Sie sich ein falsches Attest besorgen. Behaupten Sie, mit einem solchen Attest von der Maskenpflicht befreit zu sein, machen Sie sich strafbar. Sie haben nämlich ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ verwendet. Ärzte, die Blanko-Atteste zur Verfügung stellen, müssen zumindest mit einem berufsrechtlichen Verfahren rechnen.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: