Zum Inhalt springen

Wissenswertes zur Corona-Warn-App

Immer noch aktuell

Das Thema Corona beschäftigt uns nach wie vor. Hier ein Update über die Funktionsweise und Sicherheit der Corona-Warn-App.

Auf einer grün-weiß gestreiften Unterlage liegt ein Fieberthermometer.

Rechtsfrage des Tages:

Seit längerer Zeit bietet die Bundesregierung den kostenlosen Download einer Corona-Warn-App an. Was sollten Sie darüber wissen und ist sie immer noch wichtig?

Antwort:

Die Corona-Warn-App steht allen Smartphonenutzern seit längerer Zeit kostenlos zur Verfügung. Durch die Nutzung soll die Zahl unerkannter Infektionen mit Covid-19 und damit die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Der Download und die Nutzung sind freiwillig und durch ein ausgeklügeltes System soll der Datenschutz besonders beachtet und ein Missbrauch verhindert werden.

Wie funktioniert die App?

Die Corona-Warn-App erhalten Sie für iOS- und Android-Geräte in den jeweiligen Stores zum Herunterladen. Haben Sie die Corona-App auf Ihrem Mobiltelefon installiert, müssen Sie die Bluetooth-Funktion Ihres Geräts einschalten. Hatten Sie Kontakt mit einem anderen mit Corona infizierten Nutzer, erkennt das die App und sendet Ihnen einen Warnhinweis. Jeder Nutzer entscheidet freiwillig, ob er eine Corona-Infektion der App meldet. Die Registrierung als Risikofaktor für andere erfolgt anonym. Bei der App müssen Sie keinerlei personenbezogenen Daten angeben. Sie sind nicht identifizierbar.

Codes per Zufall

Um dem Datenschutz gerecht zu werden, erhalten Sie einen Warnhinweis nicht in Echtzeit, sondern mit einer gewissen Verzögerung. Angaben über Ort und Zeit Ihres Zusammentreffens mit einer infizierten Person werden nicht gespeichert und sind damit auch für Sie nicht nachvollziehbar. Ist die Corona-App installiert und eingerichtet, tauscht Ihr Smartphone einen Zufallscode mit den Geräten anderer Nutzer aus. Ist einer von diesen infiziert, erhalten Sie einen verzögerten Warnhinweis. Der Zufallscode ist anonym und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit. Alle Daten werden zudem ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert.

Warnhinweise stufenweise

Voraussetzung für einen Warnhinweis ist zunächst, dass Sie mit einem anderen App-Nutzer einen Kontakt für mehr als 15 Minuten oder mehrere Minuten mit einem Abstand von etwa maximal zwei Metern hatten. Ihre App kann Ihnen drei verschiedene Warnhinweise senden. Die erste Stufe ist die Meldung eines niedrigen Risikos. Diese Warnung bedeutet, dass Sie keinen engen Kontakt zu einer als infiziert registrierten Person hatten. Oder die Schwellenwerte für eine Warnung sind trotz Kontakt zu einem Infizierten nicht überschritten. Die nächste Stufe ist das erhöhte Risiko. In diesem Fall hatten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person. Die letzte Stufe ist das unbekannte Risiko. Ein Infektionsrisiko konnte nicht berechnet werden.

Was tun bei einer Warnung?

Erhalten Sie die Warnung eines erhöhten Risikos, besteht die Gefahr einer Infektion. Sie sollten Kontakt zu Ihrem Hausarzt, dem ärztlichen Beratungsdienst unter der Rufnummer 116 117 oder dem Gesundheitsamt aufnehmen. Eine Verpflichtung dazu haben Sie aber nicht. Sie müssen auch keine Sanktionen befürchten, wenn Sie trotz Warnung Ihrer App nichts unternehmen. Lassen Sie einen Corona-Test durchführen und fällt dieser positiv aus, ist die Meldung in der App wiederum Ihre freiwillige Entscheidung. Stellen Sie nach einer Infektion Ihre Zufallscodes anderen Nutzern zur Verfügung, erfolgt dies wiederum anonym.

Nutzung freiwillig

Sowohl die Nutzung als auch die Mitteilung über eine Infektion sind freiwillig. Sie werden weder gezwungen, die App herunterzuladen, noch eine Infektion mitzuteilen. Es gilt allerdings der Grundsatz: Je mehr mitmachen, umso effektiver lassen sich die Corona-Infektionen eindämmen. Die Bundesregierung setzt dabei gezielt auf das Verantwortungsbewusstsein sich und seinen Mitbürgern gegenüber.

Quarantäne nach Warnmeldung?

Haben Sie die Warnmeldung über ein erhöhtes Risiko erhalten, müssen Sie selbst entscheiden. Warten Sie ab oder lassen Sie sich testen? Eine Warnmeldung allein führt weder zu einer Quarantäne noch zu einer Krankschreibung. Daher dürfen Sie auch nicht allein aufgrund einer Warnmeldung der Arbeit fernbleiben. Damit würden Sie gegen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen und riskieren zumindest eine Abmahnung. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, wie Sie weiter vorgehen sollten und ob eine Krankschreibung notwendig ist. Außerdem müssen Sie bei einem Schnelltest bei einer Warnung nur drei Euro zuzahlen. Ansonsten müssen Sie den Bürgertest derzeit selbst zahlen, wenn Sie nicht zu einer Gruppe mit Anspruch auf einen kostenlosen Test gehören.

Unterstützung für den Urlaub

Die Corona-Warn-App unterstützt Sie mittlerweile auch bei der Urlaubsplanung. So können Sie in der App prüfen, ob Ihr in der App hinterlegter Test- oder Impfstatus für Ihr Reiseland ausreichend ist. Und zwar unter Einbeziehung der geltenden Einreiseregeln. Außerdem hat die App jetzt eine Funktion einer digitalen Brieftasche, einer sogenannten Wallet. Darin können Sie Ihre digitalen Zertifikate ablegen. Viele Länder, die das digitale Covid-Zertifikat der EU unterstützen, haben bereits Regeln in der App hochgeladen.

Auch im Ausland nutzbar?

Die Corona-Warn-App können Sie mittlerweile in allen EU-Ländern sowie der Schweiz und in Norwegen herunterladen. Daneben haben viele andere Länder auch eigene Warn-Apps entwickelt. Teilweise ist es schon möglich, den Datenaustausch grenzüberschreitend und sogar zwischen unterschiedlichen Apps vorzunehmen. Funktionieren tut das über einen sicheren Datenaustausch, das „Interoperability Gateway“. So soll es möglich sein, innerhalb der EU mit einer einzigen App sicher gewarnt zu werden.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: