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Wo finde ich den Tarifvertrag?

Lohn, Urlaub & Co.

In vielen Arbeitsverhältnissen sind Tarifverträge Bestandteil der Vereinbarungen. Wo können Sie den Tarifvertrag Ihrer Branche finden?

Eine Frau sitzt zuhause vor einem Laptop und geht Papierunterlagen durch.

Rechtsfrage des Tages:

Tarifverträge gehören für viele Arbeitnehmer zum beruflichen Alltag. Trotzdem weiß nicht jeder, was genau drinsteht. Wo können Sie einen für Sie geltenden Tarifvertrag einsehen oder bekommen?

Antwort:

In Tarifverträgen werden Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern ausgehandelt und schriftlich festgelegt. Darin finden Sie Bedingungen und Mindeststandards zum Beispiel für Löhne, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten und andere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Gilt für Sie ein Tarifvertrag, sollten Sie ihn auch einmal lesen. Einfach so im Internet suchen können Sie allerdings nicht alle Tarifverträge. Trotzdem ist es nicht so schwierig, an sie heranzukommen.

Was sind Tarifverträge?

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder auch einzelnen Arbeitgebern. Sie können allgemeinverbindlich sein und gelten damit für alle Arbeitnehmer der bestimmten Branche, unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit. Andere Tarifverträge gelten nur, wenn der Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft ist und der Arbeitgeber entweder einem Arbeitgeberverband angehört oder selbst einen Tarifvertrag ausgehandelt hat.

Wussten Sie, dass ...

… solche Tarifverträge selbst dann für Arbeitnehmer gelten können, wenn diese nicht einer Gewerkschaft angehören? Dafür müssen sie durch einen ausdrücklichen Verweis im Arbeitsvertrag einbezogen werden. Viele Aspekte regeln Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer.

Chef ist gefragt

Ihr erster richtiger Ansprechpartner auf der Suche nach einem Tarifvertrag ist Ihr Arbeitgeber. Nach § 8 Tarifvertragsgesetz (TVG) ist er verpflichtet, im Betrieb geltende Tarifverträge bekannt zu machen. Das bedeutet nicht, dass er jedem einzelnen Arbeitnehmer den Tarifvertrag persönlich aushändigen muss. Ein Aushang am Schwarzen Brett oder eine Veröffentlichung im Intranet reicht aus. Allerdings braucht der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen eine Sanktion zu fürchten, versäumt er seine Aushangpflicht.

Anfrage bei der Gewerkschaft

Sind Sie Mitglied der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat, ist die Sache einfach. Ihre Gewerkschaft stellt Ihnen auf Anforderung den gewünschten Tarifvertrag zur Verfügung. Als Mitglied haben Sie darauf sogar einen Rechtsanspruch. Aber auch, wenn Sie nicht Mitglied sind, zeigen sich die Gewerkschaften meist hilfsbereit und übersenden, gegebenenfalls gegen eine kleinere Schutzgebühr, den Tarifvertrag.

Auch ohne Mitgliedschaft

Ist der für Sie geltende Tarifvertrag zudem noch als allgemeinverbindlich erklärt worden, haben Sie selbst dann einen Rechtsanspruch auf Übersendung, wenn Sie nicht Mitglied sind. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände müssen gemäß § 9 Durchführungsverordnung TVG allen Arbeitnehmern, die von dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag betroffen sind, eine Kopie des Tarifvertrages zur Verfügung stellen. Bezahlen müssen Sie nur die Selbstkosten wie Porto, Papier- und Druckkosten.

Einsicht ins Register

Tarifverträge sind außerdem in einem Tarifregister, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geführt wird, aufgelistet. Die Einsichtnahme in dieses Register ist jedem gestattet und Auskünfte werden ebenfalls erteilt. Ihre Anfrage müssen Sie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales richten, das auch einen Online-Service bereithält. Neben dem Tarifregister im Bundesministerium finden sich auch Tarifregister in den Arbeits- und Sozialministerien aller Bundesländer.

Gut zu wissen ...

Letztlich können Sie auch bei Ihrem Arbeitsgericht anfragen. In der dortigen Bibliothek finden sich in der Regel auch die gesuchten Tarifverträge. Einige Tarifverträge sind auch im Internet veröffentlicht. Achten Sie dabei aber darauf, auf einer seriösen Seite zu suchen.

Stand: 06.05.2025

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